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Beschlussvorlage 31/2020
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Prenzlau GmbH

Downloads

Drucksache 31/2020 (109.2 KB)

Anlage zur DS 31/2020 (50.1 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2020 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau stimmt der Änderung des § 2 "Öffentlicher Zweck und Gegenstand des Unternehmens" des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Prenzlau GmbH gemäß Anlage 1 zu.

Falls sich aufgrund rechtlicher Änderungen oder aufgrund von Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde, das Finanzamt oder das Registergericht Änderungen als notwendig erweisen sollten, werden der Bürgermeister und der Geschäftsführer ermächtigt, diese Änderungen vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses nicht verändert wird. Über die Änderungen ist die Stadtverordnetenversammlung zu informieren.

Begründung

Die Stadtwerke Prenzlau erbringen seit ihrer Gründung wesentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge in Prenzlau. So sind die Stadtwerke der örtliche Trinkwasser-, Strom-, Wärme- und Gasversorger. Gleichzeitig erfüllen die Stadtwerke Prenzlau die Aufgaben der Abwasserentsorgung im Stadtgebiet.

Seit 2007 sind die Stadtwerke Prenzlau an der Kabel Service Prenzlau GmbH (KSP) beteiligt, die im Stadtgebiet von Prenzlau mit wirtschaftlichem Erfolg ein Kabelnetz zur Versorgung mit TV-Signalen, Internet und Telefonie betreibt.

Die Stadtwerke Prenzlau bemühen sich bereits seit längerer Zeit um eine Verbesserung des Angebotes von flächendeckenden, breitbandigen Telekommunikationsprodukten in Prenzlau. Dazu wurden Verhandlungen mit dem zweiten Gesellschafter der KSP geführt und eigene Aktiväten geprüft. Gleichzeitig hat der Landkreis Uckermark bereits in 2018 in Umsetzung der Förderung des Breitbandausbaus nach dem Bundesbreitbandprogramm, Interesse an einer Beteiligung der Stadtwerke Prenzlau am Breitbandausbau in der Uckermark geäußert.

Vor diesem Hintergrund wurde der Unternehmensgegenstand der Stadtwerke Prenzlau GmbH nochmals hinsichtlich der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen geprüft. Im Ergebnis soll die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen im Gegenstand des Unternehmens der Stadtwerke Prenzlau klargestellt werden. Hier ist bisher geregelt, dass die Stadtwerke Prenzlau "Informationsübertragungssysteme unterhalten" dürfen. Diese Regelung bedarf einer Klarstellung, um sicherzustellen, dass die Stadtwerke sich am Breitbandausbau beteiligen können.

Der Breitbandausbau und damit die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen ist in § 2 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) als Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft definiert, so dass der öffentliche Zweck die Klarstellung des Unternehmensgegenstandes rechtfertigt.

Nach entsprechender Beschlussfassung im Aufsichtsrat und in der Gesellschafterversammlung des Unternehmens wurde die beabsichtigte Änderung des § 2 Öffentlicher Zweck und Gegenstand des Unternehmens mit der Kommunalaufsicht abgestimmt. Im Ergebnis wurde die Änderung als wesentliche Änderung eingestuft. Aus diesem Grund waren die Vorgaben der §§ 91 und 92 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKV) umzusetzen.

Die lt. § 91 BbgKV zu erstellende Bedarfsanalyse der Rala NGN Germany GmbH hat für Prenzlau sowohl einen Bedarf an breitbandigen Internetprodukten als auch die Erforderlichkeit des Breitbandausbaus nachgewiesen. Die vorliegende Stellungnahme zur Wirtschaftlichkeit einer Telekommunikationssparte bestehend aus Netzbetrieb und aktiven Telekommunikations-dienstleistungen empfiehlt ausdrücklich die Erweiterung des Geschäftsbetriebes der Stadtwerke im Bereich Telekommunikation und bestätigt das Vorliegen aller kommunalrechtlichen Voraussetzungen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Bürgermeister der Stadt Prenzlau

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