Anlage zur DS 33/2020 (749.5 KB)
Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2020.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Prenzlau hat den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2018 der Stadt Prenzlau geprüft.
Der als Anlage beiliegende bzw. elektronisch ausgereichte Prüfbericht basiert insbesondere auf den Prüfaufgaben gemäß § 104 Abs. (1) und (2) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) und beinhaltet weitergehende Betrachtungen. Prüfgegenstand war der gemäß Abschnitt 9 der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (KomHKV) erstellte Jahresabschluss der Stadt Prenzlau.
Wesentliche Prüfergebnisse sind im Punkt 5.1. des Prüfberichtes zusammengefasst. Das zusammengefasste Urteil enthält der Punkt 5.2. des Prüfberichtes.
Der Prüfberichtsentwurf wurde in der Verwaltung konstruktiv beraten.
Die Rechnungsprüfung empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung sich dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 anzuschließen und der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen:
1. dem Beschlussvorschlag zum geprüften Jahresabschluss und
2. dem Beschlussvorschlag zur vorbehaltlosen Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten zu folgen.
Gemäß § 82 (4) BbgKVerf ist hierzu jeweils eine gesonderte Beschlussfassung erforderlich.
Rechnugsprüfungsamt