Anlage zur Drucksache 20/2020 (23.8 KB)
Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 18.06.2020.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Gemäß Hauptsatzung § 6 Abs. 3 sind die Stadtverordneten quartalsweise über die Geschäfte der laufenden Verwaltung ab einer Höhe von 15.000 € zu informieren. Die in der Anlage aufgeführten Vergaben sind durch die Stadtverwaltung in den Monaten Oktober bis Dezember 2019 als Geschäfte der laufenden Verwaltung vorgenommen worden.
Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung