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Beschlussvorlage 32/2020
Überprüfung der Stadtverordneten der Stadtverordnetenversammlung Prenzlau, des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Stadt Prenzlau nach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG)

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Drucksache 32/2020 (88.7 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.02.2020 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
1. eine obligatorische Überprüfung aller Stadtverordneten und der kommunalen Wahlbeamten auf hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe b Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) und
2. der Hauptausschuss wertet die Mitteilung der Bundesbeauftragten aus und bereitet eine Empfehlung für die Stadtverordnetenversammlung vor.

Begründung

§ 20 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe b des StUG eröffnet die Möglichkeit der Überprüfung von Mitgliedern kommunaler Vertretungen und kommunaler Wahlbeamte nach Maßgabe der dafür geltenden Vorschriften und mit ihrer Kenntnis zur Feststellung, ob sie hauptamtlich oder inoffiziell für den Staatsicherheitsdienst tätig waren, soweit es sich nicht um Tätigkeiten für den Staatsicherheitsdienst vor Vollendung des 18. Lebensjahr gehandelt hat.
Bei Mitgliedern kommunaler Vertretungskörperschaften und bei kommunalen Wahlbeamten besteht keine Verpflichtung einer Überprüfung. Vielmehr handelt es sich um eine kommunalpolitische Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Die Stadtverordnetenversammlung kann dabei zwei Arten der Überprüfung beschließen: Zum einen eine obligatorische Überprüfung aller Stadtverordneter und kommunaler Wahlbeamten, d. h. auch derjenigen, die einer Überprüfung ihrer Person nicht zugestimmt haben.
Zum anderen kann sie die Stadtverordneten und die kommunalen Wahlbeamten auffordern, sich überprüfen zu lassen, d.h. es werden nur die Stadtverordneten und kommunalen Wahlbeamten überprüft, die mit einer Überprüfung einverstanden sind, wobei sich hier die Frage der Sinnhaftigkeit einer nur partiellen Überprüfung stellt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Bürgermeister der Stadt Prenzlau

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