direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Antrag 14/2020
Halteverbot Kleine Baustraße

Downloads

Drucksache 14/2020 (111.9 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.02.2020 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Wortlaut:
Die AfD-Fraktion beantragt, die Kleine Baustraße mit einem absoluten Halteverbot zu unterlegen.

Begründung:
Täglich kommt es in der Kleinen Baustraße zu erheblichen Gefährdungssituationen durch an der Seite geparkte Autos. Autofahrer, die aus Richtung der Kleinen Baustraße herkommend in die Baustraße einbiegen wollen, werden durch in Ersterer abgestellte PKWs sowohl im Hinblick auf ihre Verkehrseinschätzung irritiert wie auch physisch behindert. Insbesondere aufgrund des Umstandes, dass für nicht bereits ortskundigen laufenden Verkehr kaum erkennbar ist, dass der entsprechende Teil des rechten Fahrbahnrandes der Kleinen Baustraße überhaupt parkplatztechnisch genutzt werden darf, kommt es oft zu der Situation, dass sich Fahrzeuge in wartender Manier hinter die abgestellten Autos stellen, was zu einer erheblichen Verzögerung des Verkehrsflusses führt. Autofahrer wiederum, die sich, um abbiegen zu können, neben den parkenden Autos positionieren, erwirken ob der dadurch erfolgten Benutzung der Gegenfahrbahn zwangsläufig eine Behinderung von Verkehrsteilnehmern, die von der Baustraße in die Kleine Baustraße einzubiegen wünschen. Ein gegenseitiges Vorbeifahren ist hierbei aufgrund der räumlichen Verhältnisse schlichtweg unmöglich.

Diese allgemein bestehende Straßenverkehrsgefährdung betrifft überdies insbesondere den öffentlichen Busverkehr. Um die Einbiegung von der Baustraße in die Kleine Baustraße bewältigen zu können, müssen städtische Busse häufig oder sogar meistenteils zwangsläufig den Bürgersteig mitbenutzen. Eine solche Verkehrssituation ist sicherheitsbedingt untragbar und gehört dringend behoben.

Begründung

Stellungnahme des Bürgermeisters:
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg als Sonderaufsichtsbehörde für die unteren Straßenverkehrsbehörden des Landes Brandenburg hat in einem Rundschreiben festgelegt, dass verkehrsregelnde Maßnahmen nicht aus politischen Gründen angeordnet werden dürfen. Grundsätzlich darf dies ausschließlich auf Grundlage der Vorschriften der StVO einschließlich der Verwaltungsvorschrift erfolgen. Die Anordnung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen durch die zuständige Behörde. Sachlich zuständig zur Ausführung der StVO und damit zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Straßenverkehrsbehörden. Derartige Anträge von politischen Gremien sind demzufolge unzulässig und nicht umsetzungsfähig.

Der geschilderte Sachverhalt ist der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Prenzlau bekannt. Die Verkehrssituation in der Kleinen Baustraße steht aufgrund dessen bereits seit längerem unter besonderer Beobachtung. Verkehrsregelnde Maßnahmen waren bereits in Vorbereitung.
Nachdem die rechtlichen Bedingungen gemäß der StVO erfüllt sind, wird ein Haltverbotzeichen nach den Schrägparkflächen in der Kleinen Baustraße in Richtung Baustraße seitens der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Prenzlau angeordnet.

verantwortliches Amt / Antragsteller

AfD-Fraktion

zurück Seitenanfang Seite drucken