Anlage zur DS 12/2020 (25.9 KB)
Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 20.02.2020.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Durch den Kämmerer der Stadt Prenzlau wurden gemäß § 70 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) im III. Quartal 2019 die in Anlage aufgeführten überund außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bewilligt.
Kämmerei