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Beschlussvorlage 4/2020
Abwägungs- und Satzungsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §13a Baugesetzbuch "Sonnenhof Winterfeldtstraße" der Stadt Prenzlau

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Drucksache 4/2020 (92.8 KB)

Anlage 1 zur DS 4/2020 (482.6 KB)

Anlage 2 zur DS 4/2020 (823.9 KB)

Anlage 3 zur DS 4/2020 (1.0 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.02.2020 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1. Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §13a Baugesetzbuch "Sonnenhof Winterfeldtstraße" der Stadt Prenzlau werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.

2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "Sonnenhof Winterfeldtstraße" der Stadt Prenzlau wird in der vorliegenden Fassung vom Dezember 2019 (Anlage 2) gemäß § 10 Abs. 1 i. V. m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen.

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Dezember 2019 (Anlage 3) gebilligt.

Begründung

Der Bebauungsplan ist im Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen und ortsüblich bekannt zu machen.

Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau hat in öffentlicher Sitzung am 19.09.2019 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "Sonnenhof Winterfeldtstraße" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wurde auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB verzichtet.

Der Entwurf des vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "Sonnenhof Winterfeldtstraße" einschließlich Begründung lag in der Fassung vom Juli 2019 in der Zeit vom 21.10.2019 bis 22.11.2019 in der Stadtverwaltung Prenzlau, Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung, Am Steintor 4, Haus 2, Flurbereich, 17291 Prenzlau während der Dienstzeiten öffentlich aus. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB nicht eingegangen.

Parallel erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Stellungnahmen mit wesentlichen Belangen, die die Planung in den Grundzügen berühren können, haben nicht vorgelegen.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung erfolgt nach Inkrafttreten.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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