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Beschlussvorlage 3/2020
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §13a Baugesetzbuch "Sonnenhof Winterfeldtstraße" der Stadt Prenzlau

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Drucksache 3/2020 (93.4 KB)

Anlage zur DS 3/2019 (198.8 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.02.2020 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Der gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließende Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach §13a Baugesetzbuch "Sonnenhof Winterfeldtstraße" der Stadt Prenzlau zwischen der Stadt Prenzlau, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Hendrik Sommer und der Vorhabenträgerin Kommunales WohnungsUnternehmen Prenzlau-Land GmbH, Kietzstraße 43, 17291 Prenzlau vertreten durch Herrn Hartmut Roll wird bestätigt.

Begründung

Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn die Vorhabenträgerin auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB durch den Abschluss eines Durchführungsvertrages verpflichtet.

Die Verfügungsberechtigung für die Überplanung und Nutzung des Grundstückes wurde seitens der Vorhabenträgerin nachgewiesen. Auf die erneute Beifügung der Anlagen zum Vertrag wurde verzichtet.

Alle im Vertrag genannten Anlagen liegen vollumfänglich und inhaltsgleich als Anlagen 2 und 3 der DS 4/2020 (Abwägungs- und Satzungsbeschluss) vor.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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