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Niederschrift   
über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vom 25.11.2019

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Hauptausschusses der Stadt Prenzlau
am Montag, dem 25.11.2019, Sitzungssaal Rathaus,
Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 18.45 Uhr

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2019
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung 6. Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2020 (DS-Nr.: 114/2019)
7. 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 115/2019)
8. 6. Satzung über die Sondernutzung der Prenzlauer Straßen, Wege und Plätze (Sondernutzungssatzung) (DS-Nr.: 111/2019)
9. Satzung über das Anbringen bzw. Aufstellen von Werbeträgern für Veranstaltungen und die Durchführung von Werbemaßnahmen und von Wahlwerbung in der Stadt Prenzlau (Plakatierungssatzung) (DS-Nr.: 112/2019)
10. Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Prenzlau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass von besonderen Ereignissen im Jahr 2020 (DS-Nr.: 126/2019)
11. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Ergänzungssatzung "Wiesenweg Schönwerder" (DS-Nr.: 113/2019)
12. Fortschreibung des Mittelbereichentwicklungskonzeptes Prenzlau (DS-Nr.: 116/2019)
13. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 119/2019)
14. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik "Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben" (DS-Nr.: 120/2019)
15. 3. Änderung des Konsortialvertrages der ICU Investor Center Uckermark GmbH (DS-Nr.: 109/2019)
16. Überplanmäßige Auszahlung für die Baumaßnahme "Einbau Aufzug Grundschule Diesterweg (Teil 1)" (DS-Nr.: 123/2019)
17. Neubesetzung des Aufsichtsrates bei der Wohnbau GmbH Prenzlau (DS-Nr.: 127/2019)
18. Fortschreibung Prenzlauer Mietspiegel 2020 (DS-Nr.: 130/2019)
19. Änderung der Entschädigungssatzung 2019 (DS-Nr.: 128/2019)
20. Installation Überwachungskamera (DS-Nr.: 77/2019)
21. Kinder-Jugend-Senioren-Pavillon (DS-Nr.: 122/2019)
22. Onlineplattform für´s Ehrenamt (DS-Nr.: 129/2019)
23. Beschlussübersicht (DS-Nr.: 131/2019)
24. Mitteilungen des Bürgermeisters 
24.1 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Vewaltung (III. Quartal 2019) (DS-Nr.: 117/2019)
24.2 Mitteilung über die Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) (DS-Nr.: 118/2019)
25. Anfragen der Ausschussmitglieder
26. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 12 Mitglieder des Hauptausschusses sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2019
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
Herr Schlimp gibt zur Kenntnis, dass er über das Teilhabechancengesetz die Möglichkeit erhalten hat, einer Beschäftigung nachgehen zu können. Da in den vergangenen Ausschusssitzungen das Teilhabechancengesetz bereits thematisiert wurde, schildert er kurz seine momentane Arbeitslage und berichtet, dass sein jetziger Arbeitgeber ihn gerne mit Hilfe des Teilhabechancengesetzes weiter beschäftigen möchte. Auf Grund dieses Gesetzes hatte er die Chance im Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und möchte auch zukünftig seiner Tätigkeit nachgehen. Nun fragt er, ob eine Möglichkeit der Verlängerung bestünde und möchte wissen, wo er auf der Internetseite der Stadt Prenzlau Anträge hierzu finden kann.
Der Bürgermeister lobt vorab seinen Mut und sein Engagement sich zu diesem Thema öffentlich zu Wort zu melden. Er begrüßt die Arbeitsbereitschaft, kann hier aber nur bedingt weiter helfen, da die Zuständigkeit beim Jobcenter und somit beim Landkreis Uckermark liegt. Er sichert jedoch zu, sich diesbezüglich mit dem Jobcenter in Verbindung zu setzen und
Herrn Schlimp dann gerne eine Information zu kommen zu lassen.
Herr Schlimp übergibt dem Bürgermeister seine Kontaktdaten.
Herr Melters bittet abschließend, über den weiteren Verfahrenslauf bzw. das Ergebnis seines Gespräches mit dem Jobcenter zu berichten.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende informiert, dass ein Antrag der Fraktion Wir Prenzlauer, DS 131/2019 - Beschlussübersicht, fristgerecht eingegangen ist und dieser somit auf die Tagesordnung gesetzt und unter dem Tagesordnungspunkt 23 behandelt wird. Alle weiteren Tagesordnungspunkte verschieben sich dementsprechend.
Über die geänderte Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2020 DS-Nr.: 114/2019
Herr Richter merkt an, dass dem Haushaltsplan lediglich eine verkürzte Variante des Stellenplans beigefügt ist. Eine detailliertere Form, wie in den vergangenen Jahren, ist für den Haushaltsplan 2021 wünschenswert.
Der Erste Beigeordnete sagt, dass eine ausführliche Auflistung des Stellenplans gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Gerne wird den Stadtverordneten aber die detaillierte Form des Stellenplans nachgereicht.
Herr Teichner regt an, dass eine Auflistung der freiwilligen Leistungen im Haushaltsplan aufgezeigt werden sollte.
Der Erste Beigeordnete sichert eine Auflistung der freiwilligen Leistungen zu.
Anmerkung der Verwaltung:
Die detaillierte Aufstellung des Stellenplans sowie die der freiwilligen Leistungen wurden den Stadtverordneten am 26.11.2019 digital zugestellt.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2020 mit ihren Anlagen."
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 7. 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 115/2019
Beschluss: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau gemäß Anlage. 9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau."
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 8. 6. Satzung über die Sondernutzung der Prenzlauer Straßen, Wege und Plätze (Sondernutzungssatzung) DS-Nr.: 111/2019
Der Zweite Beigeordnete regt an, den Tagesordnungspunkt 8 und 9 in einem Kontext zu diskutieren, da sie inhaltlich zusammen gehören und dann getrennt darüber abzustimmen. Dieser Verfahrensweise wird zugestimmt.
Weiterhin informiert der Zweite Beigeordnete über die Sinnhaftigkeit dieser Satzungen. Er erläutert, dass diese der Rechtssicherheit dienen, da die Verwaltung aufgrund dieser Satzungen Verstöße ahnden und selbst vollstrecken kann. Dies wäre ohne diese Satzungen nicht möglich, da die Verwaltung sonst für jeden Verstoß einen eigenen Titel bei Gericht bräuchte, was eine hohe finanzielle Belastung mit sich bringen würde.
Herr Kirchner möchte darauf hinweisen, dass insbesondere unter dem Punkt 8 des Gebührenkataloges der Anlage 2 der Drucksache 111/2019 eine Kostenerhöhung für Betreiber entsteht, wenn dieser mehrere Stände betreibt. Herr Schmidt informiert im Auftrag des Bürgermeisters, dass dies eine Konkretisierung darstellt und die Antragsteller bei Antragstellung auch darauf hingewiesen werden.
Weiterhin stellt Herr Kirchner fest, dass für Materiallagerungen und Abstellen von Containern bereits ab dem ersten Tag, und nicht wie in der Vergangenheit, ab dem dritten Tag, Gebühren erhoben werden (Punkt 11 des Gebührenkataloges der Anlage 2 zur Drucksache 111/2019).
Der Bürgermeister sagt, dass eine Gebührenerhebung ab dem ersten Tag sinnvoll ist, da von dieser Zeit an, auch eine tatsächliche Sondernutzung besteht und somit eine Gebührenerhebung gerechtfertigt ist.
Herr Schmidt fügt im Auftrag des Bürgermeisters hinzu, dass Gebühren nur für Gehwege und Fahrbahnen erhoben werden. Wird eine Sondernutzung für diese Flächen beantragt, besteht somit ab dem ersten Tag eine Einschränkung, da diese dann nicht mehr für die Allgemeinheit zur Verfügung stehen.
Herr Kirchner ergänzt, dass er die Ergänzung der Gebührenerhebung für die "Sicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Schwerlasttransporten" (Punkt 9 des Gebührenkataloges der Anlage 2 zur Drucksache 111/2019) als sehr positiv bewertet.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die "6. Satzung über die Sondernutzung der Prenzlauer Straßen, Wege und Plätze (Sondernutzungssatzung)" gemäß Anlage 1."
 Abstimmung: 9/0/3 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. Satzung über das Anbringen bzw. Aufstellen von Werbeträgern für Veranstaltungen und die Durchführung von Werbemaßnahmen und von Wahlwerbung in der Stadt Prenzlau (Plakatierungssatzung) DS-Nr.: 112/2019
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die "Satzung über das Anbringen bzw. Aufstellen von Werbeträgern für Veranstaltungen und die Durchführung von Werbemaßnahmen und von Wahlwerbung in der Stadt Prenzlau (Plakatierungssatzung)" gemäß Anlage."
Abstimmung: 9/1/2 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Prenzlau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass von besonderen Ereignissen im Jahr 2020 DS-Nr.: 126/2019
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die "Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Prenzlau über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen aus Anlass von besonderen Ereignissen im Jahr 2020" gemäß Anlage 1."
Abstimmung: 11/0/1 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Ergänzungssatzung "Wiesenweg Schönwerder" DS-Nr.: 113/2019
Herr Kirchner merkt an, dass bisherige Bauherren, die ohne Ergänzungssatzung in diesem Gebiet bereits gebaut haben, die Kosten selber tragen mussten. Nach dem Beschluss dieser Ergänzungssatzung fallen jedoch keine diesbezüglichen Kosten mehr für die Bauherren an.
Der Bürgermeister erwidert, dass der einzige Bauherr, der bereits gebaut hat, über die Vorgehensweise einer eventuell nachfolgenden Ergänzungssatzung informiert wurde. Der Bauherr wollte jedoch zum damaligen Zeitpunkt sofort bauen können. Weiterhin gibt das Baugesetzbuch (BauGB) es rechtlich nicht her, eine Rückzahlung vorzunehmen.
Beschluss: Version: 1
1. "Dem Entwurf der Ergänzungssatzung "Wiesenweg Schönwerder" gem. § 34 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch/ BauGB (Anlage 1, Stand 27.09.2019) wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 2) wird gebilligt.
2. Das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 wird abgesehen.
3. Der Entwurf der Ergänzungssatzung "Wiesenweg Schönwerder" (Anlage 1, Stand 27.09.2019) bestehend aus dem Satzungsentwurf (Anlage 1) sowie der Begründung (Anlage 2) werden gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats bestimmt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB zeitgleich mit der vorgenannten öffentlichen Auslegungsfrist beteiligt.
4. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Planentwurf und Begründungsentwurf einzuholen."
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. Fortschreibung des Mittelbereichentwicklungskonzeptes Prenzlau DS-Nr.: 116/2019
Der Zweite Beigeordnete informiert, wie bereits auch in den Fachausschüssen, dass die sieben Förderprogramme zu drei neuen Fördertatbeständen zusammen geschrieben werden.In diesem Zusammenhang wird auch versucht, "Kultur" als Bestandteil der Daseinsvorsorge zu definieren. Er bittet somit um Zustimmung.
Beschluss: Version: 1
 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die programmorientierte Fortschreibung des Mittelbereichentwicklungskonzeptes Prenzlau vom März 2019 für das Bund/Land-Programm "Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit" (KLS)."
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 13. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 119/2019
Der Zweite Beigeordnete hält es auch hier für sinnvoll, die Tagesordnungspunkte 13 und 14 zusammen zu diskutieren, da sie inhaltlich zusammen gehören und dann einzeln darüber abzustimmen. Dieser Verfahrensweise wird zugestimmt.
Der Zweite Beigeordnete sagt, dass die Hinweise der Träger öffentlicher Belange Berücksichtigung fanden.
Herr Teichner erkundigt sich, wer der Bauherr der Photovoltaikanlage ist. Der Zweite Beigeordnete antwortet, dass die Firma Reserv GmbH der Verpächter des Grundstücks und die Firma Mayer & Sellin GmbH aus dem Raum Stuttgart der Betreiber der Photovoltaikanlage ist.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau, Stand Juli 2019, werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.
2. Dem Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau, Stand Oktober 2019 (Anlage 2), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 3) und der Umweltbericht (Anlage 4) werden gebilligt.
Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau, Stand Oktober 2019, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht sowie nach Einschätzung der Stadt weitere bereits vorliegende umweltbezogene Informationen werden zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt."
Abstimmung: 10/0/2 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 14. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik "Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben" DS-Nr.: 120/2019
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Photovoltaik "Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben", Stand Juli 2019, werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen. 
2. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Photovoltaik "Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben", Stand Oktober 2019 (Anlage 2), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 3), der Umweltbericht (Anlage 4) sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 5) werden gebilligt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Sondergebiet Photovoltaik "Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben", Stand Oktober 2019, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie dem Umweltbericht und nach Einschätzung der Stadt weitere umweltbezogene Informationen werden zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt."
Abstimmung: 10/0/2 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 15. 3. Änderung des Konsortialvertrages der ICU Investor Center Uckermark GmbH DS-Nr.: 109/2019
Der Bürgermeister informiert, dass die Entscheidung der Stadt Templin, ob sie der Gesellschaft beitreten, nach Beschluss im Dezember bekannt sein sollte. Wird die Stadt Templin auch beitreten, wovon auszugehen ist, wird sich der finanzielle Anteil für die Stadt Prenzlau verringern.
Weiterhin sagt der Bürgermeister, dass Herr Moritz, Geschäftsführer der ICU Investor Center Uckermark GmbH, eingeladen wird. Es ergab sich aus den Fachausschüssen heraus, dass es wünschenswert wäre, wenn Herr Moritz die ICU Investor Center Uckermark GmbH vorstellt.
Herr Meyer erkundigt sich nach dem Nutzen für die Stadt Prenzlau, da die Summe nicht unerheblich und ein Anstieg der Kosten in den Jahren 2020-2023 zu erkennen ist. Er fügt hinzu, dass hierbei auch zu beachten sei, dass die Stadt Prenzlau eine eigene Wirtschaftsförderung hat.
Der Bürgermeister antwortet, dass die Stadt Prenzlau vor einigen Jahren noch drei Stellen in der eigenen Wirtschaftsförderung hatte, diese jetzt aber nur mit einer Stelle besetzt ist. Dies, aber auch das erfolgte "Outsourcing", insbesondere des Außenmarketings, an die ICU Investor Center Uckermark GmbH stellt eine Ersparnis bzw. einen Gewinn dar.
Der Erste Beigeordnete fügt hinzu, dass ein Großteil der dort investierten Summe durch verschiedene Veranstaltungen, die unter anderem im kalendariUM bekannt gemacht werden, wieder zurück fließen und somit der Stadtkasse zu Gute kommen.
Herr Himmel erachtet die Außenwirkung, welche durch die ICU Investor Center Uckermark GmbH durch die Teilnahme an verschiedenen Messen erzielt wird, als wichtiges Instrument. Somit erreicht Prenzlau eine weite Ausstrahlung.
Beschluss: Version: 1
 "Die Stadtverordnetenversammlung Prenzlau beschließt die 3. Änderung Konsortialvertrages der ICU GmbH."
Abstimmung: 10/0/2 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 16. Überplanmäßige Auszahlung für die Baumaßnahme "Einbau Aufzug Grundschule Diesterweg (Teil 1)" DS-Nr.: 123/2019
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung für die Baumaßnahme "Einbau eines Aufzuges in das Gebäude der Grundschule Diesterweg (Teil 1)" in Höhe von 70.000 €."
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 17. Neubesetzung des Aufsichtsrates bei der Wohnbau GmbH Prenzlau DS-Nr.: 127/2019
Beschluss: Version: 1
 "Die Stadtverordnetenversammlung bestellt gem. § 97 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) Herrn Jörg Dittberner für die Fraktion DIE LINKE.Prenzlau als Mitglied des Aufsichtsrates der Wohnbau GmbH Prenzlau zum 01.01.2020."
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 18. Fortschreibung Prenzlauer Mietspiegel 2020 DS-Nr.: 130/2019
Frau Hernjokl sagt im Auftrag des Bürgermeisters, dass der Mietspiegel alle zwei Jahre einer Anpassung bedarf. Die Fortschreibung ist der Anlage zur Drucksache beigefügt.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass dem Mieterverein der zu beschließende Mietspiegel bereits bekannt ist und ein positives Schreiben des Mieterverein Prenzlau e.V. hierzu vorliegt.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Fortschreibung des qualifizierten Prenzlauer Mietspiegels 2018 gemäß § 558d BGB. Es wird die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Verbraucherpreisindex) in Höhe von 1,8 % zugrunde gelegt."
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 19. Änderung der Entschädigungssatzung 2019 Antrag Fraktion Wir Prenzlauer DS-Nr.: 128/2019
Herr Kirchner erläutert anhand von Beispielen, warum seine Fraktion eine Differenzierung nach Fraktionsstärke nicht für sinnvoll erachtet und somit eine einheitliche Summe für den Fraktionsvorsitzenden angestrebt wird.
Herr Meyer spricht im Namen seiner Fraktion und gibt zur Kenntnis, dass der Antrag abgelehnt wird und seitens der CDU-Fraktion somit keine Zustimmung findet.
Der Bürgermeister stimmt dem Antrag zu, da eine Haushaltseinsparung hieraus resultiert, auch wenn diese sehr gering ist.
Herr Richter mahnt abschließend einen gerechten Umgang miteinander an und bittet um Findung einer gerechten Lösung. 
Wortlaut: Version: 1
 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie für Ortsvorsteher und Mitglieder von Ortsbeiräten (Entschädigungssatzung 2019) wie folgt zu ändern:
1. § 2 Abs. 2 lit. b) - an die Fraktionsvorsitzenden 85,00 €
2. § 2 Abs. 2 lit. d) - an die Vorsitzenden der Fachausschüsse 85,00 € Fraktionsvorsitzenden, Verwaltung und Abrechnung der Fraktionsgelder.
Gleichzeitig sehen wir auf Grund des defizitären Haushaltsplans 2020 die Notwendigkeit für Einsparungen. Aus dieser Änderung ergibt sich eine Entlastung des Haushalts für diese Wahlperiode von weiteren jährlich 756,00 € und führt somit zu einer Gesamtentlastung des Haushalts im Vergleich zur Entschädigungssatzung 2015 in diesem Bereich von insgesamt jährlich 1.140,00 €."
Abstimmung: 7/3/2 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 20. Installation Überwachungskamera Antrag CDU/FDP-Fraktion DS-Nr.: 77/2019
Herr Gerulat sagt, dass aus seiner Sicht die Toleranzgrenze, um Vandalismusschäden herbeizuführen, gesunken ist. Die Installation von Kameras ist nicht das einzige Mittel, um Vandalismusschäden vorzubeugen, aber man kann hierdurch ein Zeichen gegen Kriminalität setzen und Schaden rechtzeitig abwenden. Die Stellungnahme der Landesdatenschutzbeauftragten, welche der DS 77/2019-Version 2 als Anlage beigefügt ist, kann entnommen werden, dass einer Installation durch Zustimmung des Antrages nichts im Wege steht.
Der Vorsitzende zitiert eine Textpassage der Stellungnahme, in der es heißt, dass die Erforderlichkeit im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung jedoch fraglich ist. Weiterhin wird in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass zur Zweckerfüllung eine Videobeobachtung in Echtzeit durchgeführt werden müsste, was aufgrund von hohen Kosten meist nicht durchführbar ist.
Der Bürgermeister legt dar, dass jede Installation einer Überwachungsanlage immer einer Einzelfallprüfung unterliegt. Es ist dezidiert darzulegen, wann was passiert ist. Grundlegend ist festzuhalten, dass die allgemeine Feststellung von Vandalismus keine Grundlage zur Berechtigung der Installation einer Überwachungskamera darstellt. Darüber hinaus wurde das Gebiet an der Uckerpromenade nach dem Auftreten von Vandalismusschäden vermehrt durch das Ordnungsamt und den Wachdienst bestreift. Dies zahlte sich positiv aus, da seitdem so gut wie keine Vandalismusschäden mehr zu verzeichnen waren.
Frau Reinke entnimmt dem Schreiben, dass hier die Zweifel, ob die Installation einer Kamera den gewünschten Zweck erfüllt, überwiegen.
Herr Teichner stellt einen Antrag auf Schluss der Debatte.
Abstimmung: 11/0/1 einstimmig angenommen
Die Rednerliste wird nun lediglich noch abgearbeitet.
Herr Richter denkt, dass eine Installation von Kameras an den besagten Orten lediglich eine Verdrängung der Straftaten mit sich bringen würde, da sich die Täter dann eventuell an Orten aufhalten, wo keine Kameras angebracht sind.
Der Bürgermeister verweist nochmals auf die Begründung der Landesdatenschutzbeauftragten auf Seite 4, dritter Absatz.
Wortlaut: Version: 1
"Die CDU/FDP-Fraktion beantragt, die Installation einer Überwachungskamera, aufgrund aktueller Ereignisse, am Pavillon im Bauerngarten und am Pavillon Uckerpromenade Richtung Spielplatz (inkl. Schwanskulpturen). Weiterhin soll die Verwaltung prüfen, ob weitere Brennpunkte existieren, für die eine Videoüberwachung sinnvoll wäre."
Abstimmung: 3/9/0 mehrheitlich nicht zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 21. Kinder-Jugend-Senioren-Pavillon Antrag Fraktion DIE LINKE.Prenzlau DS-Nr.: 122/2019
Frau Reinke informiert, dass die Fraktion DIE LINKE.Prenzlau das Gespräch mit dem Ortsbeirat Dauer sucht und der Antrag in die nächste Sitzungsfolge (Jan./Febr.) verschoben wird.
Wortlaut: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung Prenzlau beschließt, in den Haushalt 2020 der Stadt Prenzlau die Errichtung eines Begegnungspavillons für Kinder, Jugendliche und Senioren in Dauer einzuplanen. Die Kosten sollten die Höhe von 5.000 € nicht übersteigen. Die benötigten Mittel sollen aus dem Haushalt der Stadt genommen werden."
Abstimmung: zurückgestellt

TOP 22. Onlineplattform für´s Ehrenamt Antrag SPD-Fraktion DS-Nr.: 129/2019
Frau Karstädt äußert, dass die SPD-Fraktion mit der Stellungnahme und somit dem Verweis an den Landkreis Uckermark nicht ganz zufrieden ist, da der Stellungnahme nicht zu entnehmen ist, ab wann mit einer Einrichtung einer Onlineplattform gerechnet werden könnte. Sie regt an, dass die finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen geprüft und dargeboten werden.
Der Bürgermeister wollte eine Diskussion im Hauptausschuss abwarten, um eventuell noch Anregungen mitnehmen zu können. Wie in der Stellungnahme zum Antrag beschrieben, erläutert er, dass eine Anbindung der Plattform beim Landkreis Uckermark eventuell sinnvoll ist. Grundsätzlich hält er die Einrichtung einer Onlineplattform für Ehrenämter für eine gute Idee. Aber weitere Absprachen mit dem Landkreis Uckermark werden getätigt, um eine Effizienz sicher zu stellen und eine eventuelle Zusammenarbeit effektiv nutzen zu können. Weitere Details werden mit dem Landkreis Uckermark besprochen und die daraus folgende Verfahrensweise umgehend mitgeteilt.
Herr Melters erkundigt sich, ob die detaillierten Rahmenbedingungen bis zur Stadtverordnetenversammlung aufgezeigt werden können, um eine Abstimmung fundiert tätigen zu können.
Aus der Diskussion heraus ergibt sich, dass der Wortlaut des Antrages um die Worte "...und die Machbarkeit umzusetzen" gestrichen wird und somit ein Prüfauftrag an die Verwaltung gerichtet ist. Somit kann in der Stadtverordnetenversammlung über den Antrag dann beschlossen werden, ohne vorerst genauere organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen zu kennen. Diese werden nachgereicht und dann gegebenenfalls in der nächsten Sitzungsfolge beschlossen. Die Antragsteller sind mit dieser Verfahrensweise einverstanden.
Wortlaut: Version: 1
"Die Verwaltung wird beauftragt, Folgendes zu prüfen und die Machbarkeit umzusetzen: Realisierung einer Onlineplattform im Stadtportal für ehrenamtliches Engagement in Anlehnung an folgendem Beispiel https://www.aktion-mensch.de/was-du-kannst/deinemoeglichkeiten/ ehrenamt.html - Prüfung der technischen Voraussetzungen - Möglichkeiten der Einbindung auf der städtischen Internetseite - Kosten der Erstellung einer solchen Plattform - Folgekosten"
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig mit der vorgenommenen Änderung zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 23. Beschlussübersicht Antrag Fraktion DIE LINKE.Prenzlau; SPD-Fraktion; Fraktion Wir Prenzlauer DS-Nr.: 131/2019
Der Vorsitzende sagt, dass grundsätzlich durch die Antwort (Anlage 1 und 2 der DS 131/2019) des Bürgermeisters die Drucksache erledigt ist und fragt alle Antragsteller, ob sie der gleichen Auffassung sind. Alle Antragsteller bejahen dies. Somit bedarf dieser Antrag keiner Abstimmung mehr und wird zurückgezogen.
Wortlaut: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen, eine Beschlussübersicht zu erstellen. Die Beschlussübersicht soll Auskunft über die noch offenen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung aus den zurückliegenden Wahlperioden geben sowie alle Beschlüsse aus der letzten Wahlperiode 2014 - 2019 beinhalten."
Abstimmung: zurückgezogen

TOP 24. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 24.1 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Vewaltung (III. Quartal 2019) DS-Nr.: 117/2019
Der Hauptausschuss nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 24.2 Mitteilung über die Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) DS-Nr.: 118/2019
Der Hauptausschuss nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

weitere Mitteilungen:
Der Bürgermeister informiert über den ersten Spatenstich zum Campingplatz, der am Nachmittag stattfand. In Zukunft wird es in jedem Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung einen Tagesordnungspunkt geben, in dem über den aktuellen Stand des Campingplatzes informiert wird.

Der Bürgermeister gibt bezüglich des Bahnhofvordaches bekannt, dass am 16.12.2019 zusammen mit der Deutschen Bahn AG ein Vororttermin stattfinden wird. Die Stadtverordneten werden über den weiteren Verlauf informiert.

Weiterhin bittet der Bürgermeister, dass aus den Fraktionen Vorschläge bis zur Stadtverordnetenversammlung am 05.12.2019 eingereicht werden, wer als "Usterbeauftragter", neben dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Prenzlau, an der für das nächste Jahr geplanten Reise in die Partnerstadt Uster teilnehmen soll. Beim nächsten Besuch der Partnerstadt vom 29.08.2020 - 01.09.2020 steht neben der Unterzeichnung der Verlängerung des Partnerschaftsvertrages ein Besuch der Gemeinderatssitzung auf der Tagesordnung.
Er sagt in diesem Zusammenhang, dass die Partnerstadt Uster den Veranstaltungskalender der Stadt Prenzlau sehr lobt. Er informiert in diesem Zusammenhang, dass unter anderem die 150-Jahrfeier Mühlhof am 13.06.2020 stattfindet.

Der Bürgermeister verteilt eine Auflistung von Sportunterrichtsausfall in der Uckerseehalle auf Grund von Veranstaltungen an die Mitglieder des Hauptausschusses und informiert in diesem Zusammenhang weiter, dass durch Gefahr im Verzug und den daraus resultierenden dringenden Reparaturmaßnahmen die Uckerseehalle vom 02.12.2019 - 13.12.2019 teilweise gesperrt ist. Der durchschnittliche Sportunterricht im Jahr beträgt ca. 2500 Stunden. Somit ist der Anteil des Wegfalls durch Veranstaltungen der Stadt Prenzlau von 23 Sportunterrichtsstunden doch sehr gering.

Bezüglich der Anfrage (DS 132/2019) für die Stadtverordnetenversammlung am 05.12.2019 der AfD-Fraktion, informiert der Bürgermeister bereits vorab, dass es keine Beamten in Teilzeitbeschäftigung gibt und der Altersdurchschnitt der Angestellten in den Kitas bei 40 und in der Verwaltung bei 44 Jahren liegt.

TOP 25. Anfragen der Ausschussmitglieder
Herr Meyer sagt, dass die Parkplatzsituation an der Kita Geschwister Scholl in der Mauerstraße für die Eltern, die ihre Kinder in die Kita bringen sowie auch für die Angestellten nicht zufriedenstellend ist. Er fragt, ob es diesbezüglich möglich sei, dieses Problem zu beheben und weitere Parkplätze zu schaffen.
Der Bürgermeister äußert, dass es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keine Möglichkeit gibt, weitere kitanahen Parkplätze zu schaffen. Eltern, die ihre Kinder bringen und abholen, können kurzzeitig auf dem Parkplatz neben dem Netto-Markt halten. Dies ist von Seiten des Marktbetreibers auch gestattet und Parkplätze sind hier auch mittlerweile jederzeit zu finden. Für die Angestellten, macht er den Vorschlag den Parkplatz in der Dr. Lena-Ohnesorge (PSR-Parkplatz) zu nutzen. Er betont, dass hier keine Parkplatzgebühren zu entrichten sind und hält den Fußweg von dort aus auch für zumutbar.
Herr Teichner erkundigt sich nach dem Teilhaushalt der Tochtergesellschaft Wohnbau Prenzlau GmbH und äußert den Wunsch nach einer Sponsoringliste, da eine Bürgerin auf ihn zugekommen ist und sich erkundigte, ob die Wohnbau Prenzlau GmbH noch immer für das alljährliche Historienspektakel spendet.
Der Bürgermeister sichert eine Auflistung der Spenden zu.
Anmerkung der Verwaltung:
Eine Sponsoringliste wurde den Stadtverordneten digital zugestellt.
Frau Reinke sagt, dass insbesondere morgens in der Zeit des Berufsverkehrs die Straße Neustädter Damm von der Kehrmaschine befahren wird. Hier kommt es somit häufig zu Verkehrseinschränkungen und auch zu Verspätungen der Busse. Sie regt an, eine Reinigung der Hauptverkehrsstraße zu einer anderen Tageszeit, wo die Straße weniger dicht befahren ist, zu veranlassen. Der Bürgermeister sichert zu, diesbezüglich die Stadtverordneten zu informieren, ob eine Rythmusänderung insbesondere zur Hauptverkehrszeit verlagert werden kann.
Herr Melters erkundigt sich nach den Öffnungszeiten der Marienkirche und regt an, an der Marienkirche Schilder zu montieren, an denen die Öffnungszeiten der Kirche kenntlich gemacht werden. Der Bürgermeister antwortet, dass es Sommer- und Winteröffnungszeiten gibt. In den Wintermonaten ist es ratsam, sich bezüglich der Öffnungszeiten in der Stadtinfo Auskunft zu holen.

TOP 26. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.45 Uhr.

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Niederschrift HAU-A vom 25.11.2019 (91.2 KB)

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