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Beschlussvorlage 2/2020
Überplanmäßige Aufwendung für Abschreibungen auf das Umlaufvermögen (Forderungsverluste)

Downloads

Drucksache 2/2020 (117.8 KB)

Anlage zur DS 2/2020 (99.8 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.02.2020 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 114.631,60 € für die Einbuchung von Forderungsverlusten.

Begründung

Während des laufenden Haushaltsjahres und speziell im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten werden zahlreiche Forderungen niedergeschlagen bzw. abgesetzt, wenn diese ganz oder teilweise als uneinbringlich gelten. Hierbei entstehen Aufwendungen für Abschreibungen auf das Umlaufvermögen, sogenannte Forderungsverluste.

Inbesondere im Produkt 61100 - Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen wurden im Haushaltsjahr 2018 zahlreiche Steuerforderungen aus Vorjahren abgesetzt. Dies betrifft vorrangig Gewerbesteuern und Nachzahlungszinsen, die aufgrund von Firmeninsolvenzen nicht mehr einbringlich sind. Vereinzelt sind Schuldner verstorben oder nicht auffindbar.

Die Höhe der Forderungsverluste ist zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nur schwer vorhersehbar, d. h. bereits der Forderungsausfall eines Gewerbesteuerzahlers kann hier zu großen Planabweichungen führen. Im Haushaltsjahr 2018 betragen die Forderungsverluste im Bereich der Steuern insgesamt 122.818,16 €. Da auch nach Inanspruchnahme des Deckungskreises lediglich 8.186,56 e zur Verfügung stehen, ist die Bewilligung einer überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 114.631,60 € erforderlich.

Die Finanzrechnung bleibt von den Buchungsvorgängen unberührt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Kämmerei

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