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Beschlussvorlage 1/2020
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen für die Ausbuchung von Restbuchwerten bei Grundstücksverkäufen

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Drucksache 1/2020 (118.8 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.02.2020vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 für die Ausbuchung von Restbuchwerten in Folge von Grundstücksverkäufen eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 71.581,88 € für das Produktkonto 11106.5931000 und eine außerplanmäßige Aufwendung in Höhe von 88.351,00 € für das Produktkonto 51101.59310000.

Begründung

Im Haushaltsjahr 2018 wurden zahlreiche Grundstücksverkäufe zum Abschluss gebracht. Insgesamt konnten hierbei Erträge aus Vermögensveräußerungen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 365.530,85 € (Plan: 100.000 €) erzielt werden. Hierunter fallen u. a. Erträge aus folgenden Verkäufen: Schrödersche Grundstücke, Grabowstraße 50, Drosselgasse 7. Über den Planansatz 2018 hinaus erzielte Erträge für ungeplante Verkäufe bzw. zum Abschluss gebrachte Verfahren aus Vorjahren führen parallel zu erhöhten Aufwendungen für die Ausbuchung von Restbuchwerten.

In Folge der Grundstücksverkäufe im Haushaltsjahr 2018 sind die bis dato im Anlagevermögen ausgewiesenen Restbuchwerte in Abgang zu stellen und aufwandswirksam zu verbuchen. Die Aufwendungen für die Ausbuchung der Restbuchwerte von Grundstücken im Produkt 11106 - Allgemeines Grundvermögen betragen insgesamt 121.581,88 € (Plan: 50.000 €), so dass die Bewilligung einer überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 71.581,88 € erforderlich ist.

Im Produkt 51101 - Stadt- und Ortsteilentwicklung erfolgte nachträglich die Ausbuchung einer Teilfläche des ehemaligen Brauereigeländes (Kettenhaus). Dies wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 versäumt und nunmehr im Haushaltsjahr 2018 nachgeholt. (vgl. DS 19/ 2019 Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2017, Punkt 3.3.1, Tz. 99). Da hierfür kein Planansatz vorgesehen war, ist die Bewilligung einer außerplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 88.351,00 € notwendig.

Es handelt sich um zahlungsunwirksame Buchungsvorgänge, d. h. die Finanzrechnung bleibt hiervon unberührt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Kämmerei

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