direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung der Stadt Prenzlau vom 07.11.2019

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 07.11.2019, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 19.02 Uhr

Entschuldigt: 
Herr Hahlweg
Herr Hildebrandt
Herr Jugl
Frau Janke
Herr Naujokat-Großpietsch
Herr Wesenberg

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 01.10.2019
4. Einwohnerfragestunde 
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Belehrung und Verpflichtung der sachkundigen Einwohner
7. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung
7.1 Prüfbericht "Die Kinderbetreuung in der Stadt Prenzlau"
8. Bericht Prenzlauer Profil 3. Quartal 2019
9. Kinder-Jugend-Senioren-Pavillon (DS-Nr.: 122/2019)
10. Änderung der Entschädigungssatzung 2019 (DS-Nr.: 128/2019)
11. 3. Änderung des Konsortialvertrages der ICU Investor Center Uckermark GmbH (DS-Nr.: 109/2019)
12. Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2020 (DS-Nr.: 114/2019)
13. Fortschreibung des Mittelbereichentwicklungskonzeptes Prenzlau (DS-Nr.: 116/2019)
14. Überplanmäßige Auszahlung für die Baumaßnahme "Einbau Aufzug Grundschule Diesterweg (Teil 1)" (DS-Nr.: 123/2019)
15. Mitteilungen des Bürgermeisters
15.1 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Vewaltung (III. Quartal 2019) (DS-Nr.: 117/2019)
16. Anfragen der Ausschussmitglieder
17. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 9 Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rehcnungsprüfung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 01.10.2019
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende informiert darüber, dass ein Antrag der Fraktion Wir Prenzlauer - Änderung der Entschädigungssatzung 2019- eingereicht wurde.
Über die Aufnahme in die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt.
Abstimmung: 5/4/0 mehrheitlich angenommen
Der Antrag wird somit in die Tagesordnung aufgenommen und unter TOP 10 behandelt. Alle weiteren Tagesordnungspunkte verschieben sich dementsprechend.
Über die geänderte Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Belehrung und Verpflichtung der sachkundigen Einwohner
Der Vorsitzende verpflichtet den neuen sachkundigen Einwohner Herrn Haga zur gewissenhaften Ausübung seines Amtes und belehrt ihn über seine Rechte und Pflichten als sachkundiger Einwohner entsprechend der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

TOP 7. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung

TOP 7.1 Prüfbericht "Die Kinderbetreuung in der Stadt Prenzlau"
Die Rechnungsprüferin erläutert, dass dieser Bericht bereits im BKS-A am 06.11.2019 Beratungsgegenstand war.
Die Rechtsgrundlagen der Prüfung sind die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und die Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Prenzlau.
Die Rechnungsprüfung hat sich diesem Thema angenommen, da die Thematik Kinderbetreuung bisher nicht eingehender geprüft wurde. Durch die Gesetzänderungen zur Kitabeitragsfreiheit im letzten Kita-Jahr und für Geringverdiener ist diese Thematik in den gesellschaftlichen Fokus gerückt. Das im Prüfbericht ausgewiesene Zahlenmaterial bezieht sich auf die vorläufigen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2018, um eine gewisse Aktualität zu gewährleisten. Der Prüfungsbericht setzt sich aus dem zusammengefassten und aus dem ausführlichen Prüfungsergebnis zusammen. Auf Seite 3 des Prüfberichtes sind alle Hinweise und Empfehlungen aufgeführt. Beanstandungen haben sich nicht ergeben. Zur Information: Die Stadt Prenzlau hat im Jahre 2018 einen Eigenanteil von ca. 2,5 Mio. € für die Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt, im Jahre 2011 betrug der Zuschuss noch ca. 900.000 €.
Durch die gesetzlichen Änderungen zur Kitabeitragsfreiheit wird der Zuschuss der Stadt Prenzlau weiterhin steigen. Im Haushaltsjahr 2018 betrugen die Aufwendungen für die Kitabetreuung fast 8 Mio. €. Das entspricht einem Anteil von ca. 20 % an den geplanten Haushalt-Gesamtaufwendungen 2018.
Zusammenfassend konnte festgestellt werden, dass durch die Kitabeitragsbefreiungen die Elternbeiträge im Land Brandenburg sozialverträglicher gestaltet wurden, jedoch eine 100 % ige Gegenfinanzierung durch das Land nicht efolgt. Der Prüfbericht ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. Diese wird aufgrund des großen Umfangs nur digital bereitgestellt.
Herr Krüger betont, dass sich ein hoher Steueranteil bei der Finanzierung der Kinderbetreuung wiederfinden lässt.
Der Bürgermeister lobt in diesem Zusammenhang die verantwortungsvolle Tätigkeit aller Erzieherinnen und Erzieher, die in den Kindertagesstätten der Stadt Prenzlau geleistet wird.

TOP 8. Bericht Prenzlauer Profil 3. Quartal 2019
Es gibt keine Anfragen zum Bericht des Prenzlauer Profils.
Dieser wird somit zur Kenntnis genommen.

TOP 9. Kinder-Jugend-Senioren-Pavillon Antrag Fraktion DIE LINKE.Prenzlau DS-Nr.: 122/2019
Der Zweite Beigeordnete berichtet von der Diskussion im WSO-A am 05.11.2019. Er sagt, dass der Ortsvorsteher Herr Putz sich hierzu äußerte und bekannt gab, dass er es für sinnvoll erachtet eine Bedarfsabfrage bei den Einwohnern durchzuführen, um feststellen zu können, ob die Nachfrage für einen Pavillon überhaupt besteht.
Herr Tank äußert seine Ansichten und ist der Auffassung, dass es in dem Ortsteil Dauer bereits genügend Möglichkeiten für die Dorfbewohner gibt, um sich an einem überdachten Ort treffen zu können.
Herr Kirchner äußert, dass er es auch für sinnvoll hält, vor dem Beschluss, die Einwohner hierzu zu befragen, um abschätzen zu können, ob ein Bedarf besteht. Der Antrag sollte aus seiner Sicht zurückgestellt werden.
Frau Karstädt erkundigt sich, woher die Intention und die Gründe der Fraktion DIE LINKE.Prenzlau stammen, wenn der Ortsvorsteher keine Bedarfsanalyse im Ort durchgeführt hat.
Frau Kaufmann sagt, dass dies aus einer nicht umgesetzten Idee des Bürgerbudgets stammt, da es eine Bereicherung für den Ort darstellen würde. Ein Bedarf besteht durchaus, da für diese Maßnahme auch gestimmt wurde, nur andere Projekte zu diesem Zeitpunkt mehr Punkte erhielten.
Der Bürgermeister betont, dass er die Maßnahme in seiner Stellungnahme nicht ablehnt, jedoch Bedenken bezüglich der Notwendigkeit im Ort äußerte. Er warnte bereits im WSO-A vor Nachahmereffekten, Anträge zu stellen, wenn Bürgerbudgetideen aufgrund der Punktezahlen nicht gewinnen.
Frau Kaufmann gibt an, dass die Fraktion DIE LINKE.Prenzlau den Antrag nicht zurückzieht und leitet diesen in den Hauptausschuss weiter.
Wortlaut: Version: 1 "Die Stadtverordnetenversammlung Prenzlau beschließt, in den Haushalt 2020 der Stadt Prenzlau die Errichtung eines Begegnungspavillons für Kinder, Jugendliche und Senioren in Dauer einzuplanen. Die Kosten sollten die Höhe von 5.000 € nicht übersteigen. Die benötigten Mittel sollen aus dem Haushalt der Stadt genommen werden."
Abstimmung: Weiterleitung an Hau-A

TOP 10. Änderung der Entschädigungssatzung 2019 Antrag Fraktion Wir Prenzlauer DS-Nr.: 128/2019
Herr Kirchner erläutert die Gründe des Antrages zur Entschädigungssatzung-2019, die ab dem 01.01.2020 in Kraft tritt. Es gab in der Vergangenheit bereits zwei Anträge der Fraktion Wir Prenzlauer zur Entschädigungssatzung-2019, jedoch waren diese sehr kurzfristig eingereicht, sodass sie lediglich in der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2019 und nicht im entsprechenden Fachausschuss und dem Hauptausschuss thematisiert wurden. Aus diesem Grund wird nun ein erneuter Antrag gestellt, welcher auch noch einmal überarbeitet wurde, da die letzten Anträge teilweise kritisiert wurden. Grundlegendes, wie die Gleichbehandlung der Fraktionsvorsitzenden und nicht eine Staffelung nach der Fraktionsstärke wurde in der Begründung ausführlich dargestellt. Derzeit erhalten die Fraktionsvorsitzenden eine Aufwandsentschädigung von 125,00 € monatlich. Nach dem Vorschlag der Fraktion Wir Prenzlauer sollen die Fraktionsvorsitzenden nun eine monatliche Aufwandsentschädigung, nicht gestaffelt nach der Fraktionsstärke, in Höhe von 85,00 € erhalten. Weiter ergänzt er, dass die monatliche Aufwandsentschädigung der Vorsitzenden der Fachausschüsse beim Beschluss der SVV am 19.09.2019 von 50,00 € auf 100,00 € erhöht wurde. Auch hier scheint eine Summe in Höhe von 85,00 € als angemessen. Weiterhin begründet er, dass im Haushalt der Stadt Prenzlau somit eine jährliche Gesamtersparnis von 1.140,00 € zu verzeichnen sei.
Frau Schön erläutert im Auftrag des Bürgermeisters, dass für die Verwaltung die Einhaltung der vorgegebenen Höchstbeträge, die durch die Kommunale Aufwandsentschädigungsverordnung (KomAEV) festgesetzt wurden, bindend sind. Da die vorgeschlagenen Beträge der Aufwandsentschädigungen für die Vorsitzenden der Fachausschüsse sowie den Fraktionsvorsitzenden die festgesetzten Höchstbeträge nicht übersteigen, wäre ein Beschluss dieses Antrages gesetzeskonform.
Herr Tank ist weiterhin der Auffassung, dass der Aufwand für einen Fraktionsvorsitzenden einer größeren Fraktion durchaus größer ist und er somit eine Staffelung gerecht findet. Er wird, wie auch beim letzten Mal, gegen diesen Antrag stimmen.
Frau Karstädt ergänzt, dass sie den Aufwand, unabhängig der Fraktionsstärke, für jede Fraktion als identisch einschätzt und sagt, dass sie dem Antrag zustimmt.
Herr Richter ergänzt, dass der Aufwand, unabhängig von den Mitgliedern der Fraktion, für jeden Fraktionsvorsitzenden nahezu identisch ist und somit auch gleichermaßen vergütet werden soll, was auch eine Wertschätzung der Arbeit darstellt.
Wortlaut: Version: 1
 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie für Ortsvorsteher und Mitglieder von Ortsbeiräten (Entschädigungssatzung 2019) wie folgt zu ändern:
1. § 2 Abs. 2 lit. b)
- an die Fraktionsvorsitzenden 85,00 €
2. § 2 Abs. 2 lit. d)
- an die Vorsitzenden der Fachausschüsse 85,00 €"
Abstimmung: 5/3/1 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. 3. Änderung des Konsortialvertrages der ICU Investor Center Uckermark GmbH DS-Nr.: 109/2019
Der Bürgermeister berichtet bereits vorab, dass die Mitgesellschafterin Stadt Schwedt sich im Prozess der Beschlussfassung befindet. Die Stadt Templin plant auch eine Mitgliedschaft. Die Mitgesellschafter, der Landkreis Uckermark wie auch die Stadt Angermünde haben die 3. Änderung bereits positiv beschlossen. Er bittet somit auch um Zustimmung.
Herr Tank erkundigt sich, ob sich die Anteile verringern, wenn die Stadt Templin auch Mitgesellschafterin wird.
Der Bürgermeister sagt, dass sich der Anteil für die Stadt Prenzlau verringert, sollte die Stadt Templin auch Mitgesellschafterin werden.
Frau Kaufmann erkundigt sich, ob man bereits positive Auswirkungen, bezogen auf wirtschaftliche Aspekte, feststellen konnte.
Der Bürgermeister antwortet, dass sich die Mitgliedschaft in der Außenwirkung, beispielsweise auch auf Messen im Ausland, durchaus positiv darstellt, da eine Gemeinschaft mehrerer Städte zusammen mit dem Landkreis Uckermark durchaus sinnvoll ist. Die Zusammenarbeit, auch bezogen auf verschiedene Anfragen, die die Stadt Prenzlau erreichen, ist durchaus vorteilhaft.
Der Vorsitzende meint, dass eine Vorstellung der ICU Investor Center Uckermark GmbH, beispielsweise in der Stadtverordnetenversammlung, zu begrüßen sei, sodass dies nicht ausschließlich dem WSO-A vorbehalten bleibt.
Der Bürgermeister sagt, dass die Vorstellung verschiedener Firmen und GmbH´s bislang immer in den Fachausschüssen erfolgt ist. Er sichert jedoch zu, dies gerne auch in der SVV der nächsten Sitzungsperiode durch Herrn Moritz vorstellen zu lassen.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung Prenzlau beschließt die 3. Änderung Konsortialvertrages der ICU GmbH."
Abstimmung: 8/0/1 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2020 DS-Nr.: 114/2019
Der Erste Beigeordnete erläutert anhand einer Präsentation die Haushaltsplanung 2020 (Anlage 2 zur Niederschrift). Er spricht den nicht ausgeglichenen Ergebnishaushalt an, welcher ein Defizit von 455.300,00 € aufweist und erläutert die Gründe hierfür. Weiterhin erläutert er die Investitionen im Finanzhaushalt. Derzeit ist zwar eine gute Liquiditätslage zu verzeichnen. Die liquiden Mittel sind jedoch zum Großteil durch Haushaltsreste gebunden, da eine Vielzahl von Maßnahmen nicht oder nicht abschließend umgesetzt wurde. Er erklärt die einzelnen Steuererträge näher und geht insbesondere auf die zu erwartenden Gewerbesteuererträge ein. Hier wird wieder das Niveau aus dem Jahr 2018 herangezogen, da die geplanten Gewerbesteuererträge 2019 nicht erreicht wurden. Steuererhöhungen sind dennoch nicht geplant. Thematisiert werden auch die investiven Schlüsselzuweisungen, die Kreisumlage, die Entwicklung des Jahresergebnisses und der positive Verschuldungsgrad pro Einwohner (54,90 €), der im Vergleich zum Vorjahr weiterhin sinkt. Die Schwerpunkte im Ergebnishaushalt sind unter anderem die Digitalisierung an Schulen und in der Verwaltung, Baumpflegemaßnahmen, der Umbau des Dominikanerklosters und insbesondere die Umsetzung des "Gute-Kita-Gesetzes" und die damit verbundene Kitabeitragsfreiheit. Abschließend geht er auf den Wegfall der Straßenausbaubeiträge und die damit verbundene Spitzabrechnung ein.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2020 mit ihren Anlagen."
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 13. Fortschreibung des Mittelbereichentwicklungskonzeptes Prenzlau DS-Nr.: 116/2019
Der Zweite Beigeordnete erläutert das Konzept und das Bund/Land-Programm KLS (Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit). Er merkt an, dass die Stadt Prenzlau (Leitkommune), die Ämter Brüssow und Gramzow sowie die Gemeinden Nordwestuckermark und Uckerland seit dem Jahr 2012 gemeinsam den Mittelbereich Prenzlau bilden. Zukünftig sollen Förderprogramme reduziert werden. Die Städtebauförderung wird derzeit umstrukturiert, was ein Auslaufen der ersten Förderperiode nach sich zieht. Als Grundlage für die Aufnahme in ein neues Förderprogramm liegt nun die Fortschreibung des Mittelbereichsentwicklungskonzeptes vor. Die Weiterführung des Förderprogramms ist für die gesamte Bevölkerung der Region von Bedeutung. Er bittet somit um Zustimmung. Herr Kircher verlässt die Sitzung.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die programmorientierte Fortschreibung des Mittelbereichentwicklungskonzeptes Prenzlau vom März 2019 für das Bund/Land-Programm "Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit" (KLS)."
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 14. Überplanmäßige Auszahlung für die Baumaßnahme "Einbau Aufzug Grundschule Diesterweg (Teil 1)" DS-Nr.: 123/2019
Herr Kirchner nimmt teil.
Frau Oyczysk erläutert im Auftrag des Bürgermeisters anhand einer Planzeichnung (Anlage 3 zur Niederschrift) den Außenanbau des Aufzuges an der Grundschule Diesterweg. Sie zeigt die Gründe für die überplanmäßige Erhöhung auf und erläutert, dass der Eigenanteil der Stadt Prenzlau bei ca. 66.000,00 € liegt. Die restliche Summe in Höhe von 133.000,00 € wird durch das Stadtumbauprogramm gefördert.
Frau Karstädt erkundigt sich, ob durch den Einbau des Aufzuges Räumlichkeiten wegfallen.
Frau Oyczysk antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass lediglich im Kellergeschoss ein Raum nicht mehr genutzt werden kann. Da es sich bei dem Einbau des Aufzuges um einen Außenanbau handelt, werden jedoch keine weiteren Räume des Gebäudes wegfallen.
Beschluss: Version: 1
 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung für die Baumaßnahme "Einbau eines Aufzuges in das Gebäude der Grundschule Diesterweg (Teil 1)" in Höhe von 70.000 €." Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 15. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 15.1 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Vewaltung (III. Quartal 2019) DS-Nr.: 117/2019
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
weitere Mitteilungen:
Der Bürgermeister informiert, dass die Stadt Uster der Verlängerung des Städtepartnerschaftsvertrag im Stadtrat zugestimmt hat.
Er berichtet, dass die Fondation Notre Dame für die Spende der Stadt Prenzlau in Höhe von 3.000,00 € ein Dankesschreiben an die Verwaltung gesendet hat.
Weiterhin unterrichtet er alle Anwesenden über nachfolgende Termine:
- 09.11.2019, 10.00 Uhr - Festveranstaltung in der Nikolaikirche
- 09.11.2019, 14.00 Uhr - Gedenkveranstaltung am Synagogenplatz
- 09.11.2019, 17.00 Uhr - Benefizgala in der Uckerseehalle
- 10.11.2019, 11.00 Uhr - Literaturwettbewerb mit Preisverleihung im Dominikanerkloster
Er informiert weiterhin, dass bereits weitere 20-25 Parkplätze in der Dr.-Lena- Ohnesorge-Straße geschaffen wurden und diese genutzt werden können (ehemaliges PSR-Gelände, weitere werden Anfang nächstes Jahr zur Verfügung gestellt).
Lobend informiert der Bürgermeister, dass am 21.10.2019 die Umsatzmarke von 1 Mio. € der verkauften Citygutscheine seit Einführung im Jahr 2014 erreicht wurde. Es werden jährlich ca. 15.000 Gutscheine gedruckt. 

TOP 16. Anfragen der Ausschussmitglieder
Herr Krüger erkundigt sich zu der Thematik des Wasserstandes im Uckersee. Der Bürgermeister gibt an, dass Herr Wendt am 05.11.2019 (WSO-A) terminlich leider verhindert war und er zum nächsten WSO-A am 21.01.2019 nochmals eingeladen wird, um hierzu Stellung zu nehmen und nähere Erläuterungen darzubieten.
Herr Beimler erkundigt sich, ob die vorhandenen Steganlagen des Segel-Club Rot- Weiß Prenzlau e.V. aufgrund des Niedrigwasserstandes weiter in das Wasser hinein gebaut werden können.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass dies eine baugenehmigungspflichtige Baumaßnahme ist, die auch einer Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde bedarf. Der Verein kann durchaus einen Bauantrag stellen. Die Stadt Prenzlau als Eigentümer des Unteruckersees würde dieser Maßnahme zustimmen.

TOP 17. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19.02 Uhr.

Downloads

Anlage 1 zur Niederschrift FR-A vom 07.11.2019 (392.4 KB)

Anlage 2 zur Niederschrift FR-A vom 07.11.2019 (2.3 MB)

Anlage 3 zur Niederschrift FR-A vom 07.11.2019 (12.3 MB)

zurück Seitenanfang Seite drucken