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Anfrage 132/2019
Befristete Beschäftigungsverhältnisse bei der Stadt Prenzlau und ihren Tochtergesellschaften

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Drucksache 132/2019 (88.6 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beratung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.12.2019 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Wortlaut:
Wir fragen daher den Bürgermeister:
1. Wie hoch ist die Zahl der gegenwärtig bei der Stadt und ihren Tochterunternehmen Beschäftigten? Bitte aufschlüsseln nach Beamten und sonstigen Angestellten sowie nach Beschäftigungssektor (Ämter, Stadtwerke, Wohnbau usw.).
2. Wie hoch ist die Zahl befristeter Arbeitsverträge sowie deren prozentualer Anteil an den nicht dem Beamtenrecht unterliegenden Beschäftigungsverhältnissen? Bitte unterteilen in projektbezogene und nicht projektbezogene Anstellungen.
3. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der seit 2015 erfolgten befristeten neuen Arbeitsverträge an den gesamten in diesem Zeitraum erfolgten Neueinstellungen? Bitte für jedes Jahr gesondert auflisten.
4. Welche sachlichen Gründe sieht der Bürgermeister für die Befristung von Arbeitsverhältnissen bei der Stadt bzw. bei ihren Tochterunternehmen?
5. Inwieweit werden bei der Auswahl externer Unternehmen zur Erledigung städtischer Aufgaben (z.B. durch die Reserv GmbH) Kriterien wie Familienfreundlichkeit gegenüber den Mitarbeitern, sichere (unbefristete) Arbeitsverhältnisse sowie sonstige soziale Maßstäbe herangezogen?

Begründung:
Der öffentliche Dienst ist der größte Arbeitgeber Deutschlands. Im Gegensatz zur Privatwirtschaft ist er dabei nicht daran gehalten, gewinnorientiert zu agieren. Vielmehr besteht das Ziel seiner Tätigkeit in der Ausgestaltung und Aufrechterhaltung der basalen Elemente des Gemeinwesens. Überdies steht der Staat gerade auch als Arbeitgeber in der Pflicht, den ihm anvertrauten Beamten und Angestellten einen m öglichst hohen Grad an beruflicher und damit letztlich auch an privater Sicherheit zu gewährleisten. Hierin kommt ihm gegenüber dem privaten Sektor eine wesentliche Vorbildfunktion zu. Neben einer der jeweiligen Tätigkeit entsprechenden angemessenen Entlohnung umfasst dies insbesondere Verlässlichkeit im Hinblick auf das Beschäftigungsverhältnis selbst, also die Gewissheit, die Arbeitsstelle nicht allein temporär, sondern dauerhaft bzw. unbefristet wahrnehmen zu können. Ohne diese Sicherheit ist dem Einzelnen eine langfristige Lebensplanung kaum möglich. Grundlegende Entscheidungen wie Familiengründung, Wohneigentum sowie die allgemeine Vorsorge für spätere Lebensabschnitte bedingen grundsätzlich jener ökonomischen Stabilität, die nur ein fester Arbeitsplatz zu garantieren vermag. Es ist daher grundsätzlich zu fordern, dass staatliche Institutionen ihrer Vorbildfunktion in diesem Bereich gerecht werden, insbesondere selbst als Arbeitgeber, aber auch bei der Vergabe von Aufträgen an externe Dienstleister.

Auch die Stadt Prenzlau mitsamt ihren Tochtergesellschaften ist Dienstherrin einer Vielzahl von Menschen. Die öffentliche Fürsorgepflicht gegenüber ihren Arbeitnehmern trifft dementsprechend auch sie. Gleichwohl hört man immer wieder von bei ihr bestehenden Beschäftigungsverhältnissen sowie von Neueinstellungen, die der Befristung unterliegen. Während dies im Falle rein projektbezogener Anstellungen eine Rechtfertigung besitzt, ist es im Bereich allgemeiner Tätigkeiten als im Grundsatz problematisch anzusehen. Insbesondere bei Angestellten, die schon seit Jahren bei der Stadt beschäftigt sind, ist die Notwendigkeit befristeter Arbeitsverträge und der mit diesen einhergehenden beruflichen wie privaten Unsicherheit im Mindesten fragwürdig. Dergestalt stellt sich auch die Frage, inwiefern die Stadt bei der Beauftragung externer Dienstleister deren jeweilige Ausgestaltungen der Arbeitsverhältnisse an sich sowie der allgemeinen Mitarbeiter- und Familienfreundlichkeit als Vergabekriterien heranzieht.

Begründung

Antwort des Bürgermeisters:

1. Wie hoch ist die Zahl der gegenwärtig bei der Stadt und ihren Tochterunternehmen Beschäftigten? Bitte aufschlüsseln nach Beamten und sonstigen Angestellten sowie nach Beschäftigungssektor (Ämter, Stadtwerke, Wohnbau usw.).
Stadt Prenzlau
10 Beamte (inclusive 3 Wahlbeamte), 301 Beschäftigte Stadtwerke Prenzlau GmbH 89 Arbeitnehmer
Wohnbau GmbH
33 Arbeitnehmer
Kommunales Wohnungsunternehmen mbH
10 Arbeitnehmer
ICU Investor Center Uckermark GmbH
5,5 Arbeitnehmerstellen

2. Wie hoch ist die Zahl befristeter Arbeitsverträge sowie deren prozentualer Anteil an den nicht dem Beamtenrecht unterliegenden Beschäftigungsverhältnissen? Bitte unterteilen in projektbezogene und nicht projektbezogene Anstellungen.

Stadt Prenzlau

davon befristet beschäftigt %
projektbezogene Anstellung* nicht projektbezogene Anstellung
21 0

6,98

* Sachgrund liegt vor

Stadtwerke Prenzlau GmbH

Beschäftigte

Aufteilung befristete Arbeitsverträge

12

%-tualer Anteil im Unternehmen:

13,50%

davon zeitbefristet

10

%-tualer Anteil im Unternehmen:

11,25%

davon zweckbefristet

2

%-tualer Anteil im Unternehmen:

2,25%

Wohnbau GmbH

davon befristet beschäftigt %
projektbezogene Anstellung* nicht projektbezogene Anstellung
0 2

6,98

Kommunales Wohnungsunternehmen mbH
Es liegen keine befristeten Arbeitsverträge vor.
ICU Investor Center Uckermark GmbH
Es liegen keine befristeten Arbeitsverträge vor.

3. Wie hoch ist der prozentuale Anteil der seit 2015 erfolgten befristeten neuen Arbeitsverträge an den gesamten in diesem Zeitraum erfolgten Neueinstellungen? Bitte für jedes Jahr gesondert auflisten.

Stadt Prenzlau

Jahr Neueinstellungen Befristungen bei  Einstellung in %
2015 22 68,18
2016 35 51,43
2017 34 35,29
2018 33 51,52
2019 35 37,14

Stadtwerke Prenzlau GmbH

Jahr Neueinstellungen Befristungen bei  Einstellung in %
2015 3 100
2016 2 0
2017 13 84,6
2018 4 100
2019 12 91,6

Wohnbau GmbH

Jahr Neueinstellungen Befristungen bei  Einstellung in %
2015 3 66
2016 4 50
2017 6 83
2018 3 66
2019 3 33

4. Welche sachlichen Gründe sieht der Bürgermeister für die Befristung von Arbeitsverhältnissen bei der Stadt bzw. bei ihren Tochterunternehmen?
Die sachlichen Gründe für eine Befristung von Arbeitsverhältnissen können sehr unterschiedlicher Natur sein, wie z. B.
- Krankenvertretung
- Mutterschaft- und Elternzeitvertretungen
- zeitlich begrenzte Förderprogramme (Teilhabe-Chancen-Gesetz)

5. Inwieweit werden bei der Auswahl externer Unternehmen zur Erledigung städtischer Aufgaben (z.B. durch die Reserv GmbH) Kriterien wie Familienfreundlichkeit gegenüber den Mitarbeitern, sichere (unbefristete) Arbeitsverhältnisse sowie sonstige soziale Maßstäbe herangezogen?
Im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge ist nach den vergaberelevanten Vorschriften zu verfahren. Soziale Aspekte, wie Familienfreundlichkeit gegenüber den Mitarbeitern, sichere (unbefristete) Arbeitsverhältnisse etc., gehören jedoch nicht dazu.

verantwortliches Amt / Antragsteller

AfD-Fraktion

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