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Beschlussvorlage 116/2019
Fortschreibung des Mittelbereichentwicklungskonzeptes Prenzlau

Downloads

Drucksache 116/2019 (95.1 KB)

Anlage zur DS 116/2019 (1.7 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.12.2019 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die programmorientierte Fortschreibung des Mittelbereichentwicklungskonzeptes Prenzlau vom März 2019 für das Bund/Land- Programm "Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit" (KLS).

Begründung

Die Stadt Prenzlau, die Ämter Brüssow und Gramzow sowie die Gemeinden Nordwestuckermark und Uckerland bilden gemeinsam den Mittelbereich Prenzlau. Der Mittelbereich wurde 2012 in das Bund/Land-Förderprogramm "Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit" (KLS) aufgenommen.
Vorrangiges Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung von Gemeindenetzwerken bei der Aufgabe, ihre zentralörtlichen Versorgungsfunktionen im Bereich öffentlicher Daseinsvorsorge dauerhaft, bedarfsgerecht und auf angemessenem Niveau für die Bevölkerung der gesamten Region auch für die Zukunft zu sichern.

Auf der Grundlage des 2012 erarbeiteten Mittelbereichsentwicklungskonzeptes wurden bisher ca. 4,9 Millionen Euro Städtebaufördermittel (inklusive kommunaler Eigenmittel) für den Mittelbereich bewilligt. Mit Auslaufen der ersten Förderperiode von KLS wurde eine Fortschreibung des Mittelbereichsentwicklungskonzeptes erforderlich.
Gemeinsam mit den Kooperationspartnern und unter maßgeblicher Beteiligung des Planungsbüros B.B.S.M. mbH wurde die Fortschreibung des Mittelbereichsentwicklungskonzeptes erarbeitet. Darin wird aufbauend auf einer umfassenden Bestandsanalyse sowie einem Rückblick auf den bisherigen Entwicklungsprozess im Mittelbereich eine Strategie für die künftige Entwicklung herausgearbeitet. Auf dieser Basis werden konkrete Maßnahmen abgeleitet, die innerhalb der nächsten Dekade umgesetzt werden sollen.
Die Städtebauförderung wird derzeit bundesweit einer grundsätzlichen Umstrukturierung unterzogen. Dabei sollen Förderprogramme reduziert und vereinfacht werden. Statt bisher sieben Förderprogramme, sollen künftig drei Förderprogramme zur Verfügung stehen. Die geplante Novellierung geht auf den Bundestagsbeschluss 19/9917 vom 10. Mai 2019 zurück.

In einer Antwort der Bundesregierung vom 21.05.2019 (Drucksache 19/10365) auf eine kleine Anfrage (Drucksache 19/9823) werden die drei Schwerpunkte benannt:
1) Der Erhalt von Stadt- und Ortskernen,
2) Die Soziale Stadtentwicklung und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts,

3) Die Nachhaltige Modernisierung der Städte und Gemeinden. Daraus lassen sich allerdings noch keine Rückschlüsse auf die künftige Programmstruktur ziehen. Sobald offizielle Informationen über die neue Programmstruktur und insbesondere über die Rolle interkommunaler Kooperationen vorliegen, werden die erforderlichen Abstimmungsprozesse mit dem Land (LBV und MIL) erfolgen. Als Grundlage für die Aufnahme in ein neues Förderprogramm liegt nunmehr die Fortschreibung des Mittelbereichsentwicklungskonzeptes vor.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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