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Beschlussvorlage 114/2019
Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2020

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Drucksache 114/2019 (102.2 KB)

Anlage zur DS 114/2019 (5.7 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.12.2019 vorgesehen

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2020 mit ihren Anlagen.

Begründung

Gemäß § 65 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) hat die Stadt Prenzlau für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Entwurf der Haushaltssatzung wurde gemäß § 67 BbgKVerf vom Kämmerer zum 17.10.2019 aufgestellt, daraufhin vom Bürgermeister am 18.10.2019 festgestellt und anschließend der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Die vorläufigen Jahresergebnisse der Ergebnis- und Finanzrechnung für das Haushaltsjahr 2018 weisen entgegen der Planung positive Ergebnisse bzw. Bestände aus. Im ordentlichen Ergebnis 2018 beträgt der Jahresüberschuss ca. 2,6 Mio. € (Plan 2018: -745,6 T €). Mehrerträge, insbesondere bei der allgemeinen Schlüsselzuweisung (+521,2 T €) und beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (+349,7 T €) sowie Minderaufwendungen für die Kreisumlage (-844,3 T€) und bei Sach- und Dienstleistungen (-802,9 T €) führten zu Entlastungen und somit dazu, dass ein positives ordentliches Jahresergebnis erzielt werden konnte. Der Jahresüberschuss wird gemäß § 26 (1) der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt und dient dem Ausgleich künftiger Fehlbeträge. Der Bestand der Rücklage beträgt zum 31.12.2017 14.160,7 T€ und erhöht sich durch weitere Zuführung zum 31.12.2018 auf ca. 16.767,0 T €.

Das vorläufige außerordentliche Jahresergebnis 2018 weist ebenfalls einen positiven Saldo aus Erträgen und Aufwendungen auf und beträgt +243,9 T€ (Plan 2018: +50 T€). Der Jahresüberschuss wird gemäß § 26 (5) KomHKV der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Zum 31.12.2017 hat die Rücklage einen Bestand von 454,7 T€, der sich durch die Zuführung zum 31.12.2018 auf 698,6 T € erhöht.

Auch im Haushaltsjahr 2019 wird entgegen der Planung sowohl im ordentlichen als auch im außerordentlichen Ergebnis mit Überschüssen gerechnet. Ursächlich sind u.a. Mehrerträge bei der Umsatzsteuer sowie Minderaufwendungen bei der Kreisumlage aufgrund der Senkung des Hebesatzes auf 42,0 v. H. der Umlagegrundlagen. Im außerordentlichen Ergebnis werden Mehrerträge durch die Erlösauskehr aus Verkäufen von Grundstücken, die der Stadt Prenzlau nachträglich zugeordnet wurden, erzielt.

Die aktuelle Planung für das Haushaltsjahr 2020 weist im ordentlichen Jahresergebnis einen Fehlbetrag in Höhe von 505.300 € aus. Der Haushaltsausgleich kann jedoch durch entsprechende Entnahme aus der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses sichergestellt werden. In der mittelfristigen Planung für die Jahre 2021 bis 2023 werden weitere Fehlbeträge ausgewiesen. Diese müssen ebenfalls durch Entnahme aus der Überschussrücklage gedeckt werden.

Insbesondere rückläufige Gewerbesteuererträge, sinkende Erträge bei den Kostenbeiträgen im Kitabereich sowie steigende Personalkosten und höhere Aufwendungen für die Ausgleichszahlungen an die freien Träger von Kindertagesstätten stellen erhebliche Belastungen dar. Die Höhe der Kreisumlage liegt trotz Senkung des Hebesatzes auf 42,0 v. H. der Umlagegrundlagen im Haushaltsjahr 2020 nur noch knapp unter der Grenze von 10,0 Mio. € und steigt in den Folgejahren darüber hinaus an.

Die Ist-Werte der Steuererträge 2018/ 19 zeigen, dass sich die positiven Annahmen der allgemeinen Steuerschätzungen nicht ohne Weiteres auf die Stadt Prenzlau übertragen lassen. Aufgrund dessen wurden insbesondere die Gewerbesteuererträge sowie der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Abweichung zur mittelfristigen Haushaltsplanung 2019 wieder defensiver geplant.

Im außerordentlichen Ergebnis werden in der Planung 2020 ff. jeweils Überschüsse ausgewiesen. Somit erhöht sich die Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses durch jährliche Zuführung entsprechend.

Besonderes Augenmerk muss auf die mittelfristige Finanzplanung gelegt werden, da diese in den Jahren 2020 bis 2023 jeweils negative Veränderungen des Zahlungsmittelbestandes aufzeigt. Der Zahlungsmittelbestand zum 31.12.2018 beträgt 13.905.229,37 €. Dieser wird jedoch durch die Übertragung von Haushaltsmitteln negativ beeinflusst, sobald diese im Folgejahr zur Auszahlung gelangen. Von einer Inanspruchnahme von Kassenkrediten wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgegangen.

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Drucksache 82/2017 ist der Höchstbetrag der Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2020 auf 4,0 Mio. e festgesetzt.

Der Stand der Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten beläuft sich zum 31.12.2018 auf 1.361,7 T€. Dieser wird sich durch planmäßige Tilgungen bis zum 31.12.2019 auf 1.204,9 T€ verringern. Eine neue Kreditaufnahme für die Durchführung von Investitionen ist nicht vorgesehen.

Verpflichtungsermächtigungen werden im Haushaltsplan 2020 für folgende Investitionsmaßnahmen veranschlagt.

lfd. Nr. Invest-Nr. Bezeichnung Betrag
1 5410017001 gemeinsamer Geh- und Radweg Prenzlau-
Blindow und Ersatzneubau der Brücke in der
Ortsdurchfahrt (OD) der B 109                           
    91.300
2 5410019004 Uckerpromenade 2. B     500.000
Summe:    591.300

Aufgrund der positiven Geschäfts- und Wirtschaftsführung der beteiligten Unternehmen wird mittelfristig nicht davon ausgegangen, dass die Stadt Prenzlau durch die erteilten Bürgschaften in Anspruch genommen wird.

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden letztmalig im Haushaltsjahr 2013 erhöht und bleiben weiterhin unverändert.

Grundsteuer A 300 v. H
Grundsteuer B 445 v. H.
Gewerbesteuer 375 v. H.

Durch sparsame Haushaltsführung und nachhaltige Aufgabenkritik soll die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Prenzlau gesichert werden. Dabei gilt es auch im Bereich der freiwilligen Leistungen handlungsfähig zu bleiben und Kürzungen zu vermeiden.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Kämmerei

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