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Anfrage 110/2019
Einnahmeausfälle in Folge der Erweiterung der Elternbeitragsfreiheit

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Drucksache 110/2019 (94.9 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beratung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.12.2019 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

1. Wie viele Kinder betrifft die Erweiterung der Elternbeitragsfreiheit in Kita-Trägerschaft der Stadt Prenzlau?
2. Wie verteilt sich die Elternbeitragsfreiheit konkret auf die befreiten Personengruppen?
3. Wie setzt sich der Betrag von 500.000 Euro konkret zusammen?
4. Im Finanzausgleichgesetz sind in den Schlüsselzuweisungen für die brandenburgischen Kommunen auch jene Aufwendung nach § 16 Abs. 3 KitaG pauschaliert berücksichtigt. Wie hoch ist dieser spezifische Betrag für die Stadt Prenzlau konkret?
Im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes kann die Stadt Prenzlau zur Ausweitung der Betreuungszeiten über 8 Stunden hinaus je Kind monatlich einen Betrag von 50 Euro vom Land Brandenburg erhalten. Dies entspricht einem Betrag von 600 Euro je Kind jährlich. Diese Förderung wird pauschal ohne vertiefte Prüfung gewährt.
1. Hat die Stadt Prenzlau diese Förderung aus dem Gute-Kita-Gesetz beim MBJS beantragt?
2. Liegt bereits ein Bescheid von Seiten des MBJS vor? Wenn ja, in welcher Höhe?
3. Wie wirken sich diese Mehreinnahmen auf die beklagten Einnahmeausfälle der Stadt Prenzlau aus und wurden diese im bezifferten Fehlbedarf in Höhe von 500.000 Euro berücksichtigt?

Begründung:
Im Nordkurier haben der Bürgermeister Herr Sommer, als auch der 1. Beigeordnete Herr Wöller-Beetz wiederholt auf Einnahmeausfälle in Folge der Elternbeitragsfreiheit in Höhe von 500.000 € verwiesen. So u.a. am 26.08.2019. Dort heißt es: "Die Stadt Prenzlau rechnet aktuell mit rund 500.000 € pro Jahr, die im städtischen Haushalt fehlen."

gez. Olaf Himmel
SPD-Fraktion

Begründung

Antwort des Bürgermeisters:
1. Wie viele Kinder betrifft die Erweiterung der Elternbeitragsfreiheit in Kita-Trägerschaft der Stadt Prenzlau?
Derzeit besuchen 477 Kinder beitragsfrei die Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Prenzlau.

2. Wie verteilt sich die Elternbeitragsfreiheit konkret auf die befreiten Personengruppen?
Personengruppe 1             326 (Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts) nach SGB)
Personengruppe 2                 8 (Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel) SGBXII)
Personengruppe 3                50 (Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz)
Personengruppe 4                 1 (Kindergeldzuschlag gem. § 6a Bundeskindergeldgesetz)
Personengruppe 5                36 (Wohngeld)
Personengruppe 6               56 (Geringverdiener - bis 20.000 € netto)

3. Wie setzt sich der Betrag von 500.000 Euro konkret zusammen?
Der von der Verwaltung perspektivisch prognostizierte Einnahmeausfall in Höhe von ca. 450-500 T € (pro Jahr) beläuft sich bislang auf:
- Höherer Zuschuss an freie Träger: 160.000,00 €
- Höherer Personaleinsatz durch Mehraufwand: 20.000,00 €
- Beitragsausfälle durch Beitragsfreiheit: 115.000,00 €(nach derzeitiger Satzung)
insgesamt 295.000,00 €

4. Im Finanzausgleichgesetz sind in den Schlüsselzuweisungen für die brandenburgischen Kommunen auch jene Aufwendung nach § 16 Abs. 3 KitaG pauschaliert berücksichtigt. Wie hoch ist dieser spezifische Betrag für die Stadt Prenzlau konkret?
Die Schlüsselzuweisung ist je Einwohner pauschalisiert, es findet keine Unterscheidung zwischen Kommunen mit eigenen Kindertagesstätten und Gemeinden ohne eigene Kindertagesstätten statt. Alle erhalten denselben vom Hundertsatz je Einwohner, gestaffelt nach Größe der Gemeinde (§ 8 (2) Sätze 1,2 Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz (BbgFAG).

Im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes kann die Stadt Prenzlau zur Ausweitung der Betreuungszeiten über 8 Stunden hinaus je Kind monatlich einen Betrag von 50 Euro vom Land Brandenburg erhalten. Dies entspricht einem Betrag von 600 Euro je Kind jährlich. Diese Förderung wird pauschal ohne vertiefte Prüfung gewährt.

1. Hat die Stadt Prenzlau diese Förderung aus dem Gute-Kita-Gesetz beim MBJS beantragt?
Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Der Zuwendungsempfänger gibt als Erstempfänger die Zuwendung an die öffentlichen und freien Träger der Kindertagesstätten weiter. Der Landkreis Uckermark hat zur Weiterleitung dieser Mittel ein Formblatt erarbeitet, welches seitens der Stadt Prenzlau fristgerecht am 11.06.2019 eingereicht wurde.

2. Liegt bereits ein Bescheid von Seiten des MBJS vor? Wenn ja, in welcher Höhe?
Das MBJS bewilligte nach Information der Landkreises Uckermark für das Jahr 2019 Mittel i. H. v. 311.750 € für den gesamten Landkreis Uckermark. Das Jungendamt bereitet gegenwärtig die Weiterbewilligung an die Antragsteller vor. Zu beachten ist, dass die Träger nachweisen müssen, dass tatsächlich mehr als das notwendige pädagogische Personal beschäftigt wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, sind gewährte Zuwendungen zurück zu zahlen. Eine Zuwendungszahlung vom Landkreis Uckermark ist noch nicht erfolgt.

3. Wie wirken sich diese Mehreinnahmen auf die beklagten Einnahmeausfälle der Stadt Prenzlau aus und wurden diese im bezifferten Fehlbedarf in Höhe von 500.000 Euro berücksichtigt?
Beantragt wurden Zuwendungen i. H. v. 42.250 € für das Jahr 2019 für 169 Kinder (50 €/Monat x 5 Monate für August bis Dezember 2019). Da gem. § 1 (3) der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von verlängerten Betreuungsumfängen im vorschulischen Bereich in Krippe und Kindergarten (RL-Kita-Betreuung) kein Anspruch des Antragstellers (des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe) auf Gewährung der Zuwendung besteht und der Landkreis Uckermark eine Zahlung auch noch nicht bestätigt hat, wurden diese im bezifferten Fehlbedarf auch nicht berücksichtigt.

verantwortliches Amt / Antragsteller

SPD-Fraktion

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