Anlage zur DS 117-2019 (23.7 KB)
Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 05.12.2019.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Gemäß Hauptsatzung § 6 Abs. 3 sind die Stadtverordneten quartalsweise über die Geschäfte der laufenden Verwaltung ab einer Höhe von 15.000 € zu informieren.
Die in der Anlage aufgeführten Vergaben sind durch die Stadtverwaltung in den Monaten Juli bis September 2019 als Geschäfte der laufenden Verwaltung vorgenommen worden.
Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung