Anlage zur DS 112/2019 (86.4 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.12.2019 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die "Satzung über das Anbringen bzw. Aufstellen von Werbeträgern für Veranstaltungen und die Durchführung von Werbemaßnahmen und von Wahlwerbung in der Stadt Prenzlau (Plakatierungssatzung)" gemäß Anlage.
Wie bereits in der Beschlussvorlage DS-Nr.: 111/2019 dargestellt, wurde im November 2018 das Brandenburgische Straßengesetz angepasst und Regelungen zur Plakatwerbung aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden erstmals im § 18 festgelegt. Um die Plakatierung in der Stadt Prenzlau generell auf einen einheitlichen Maßstab zu setzen, ist vorgesehen eine gesonderte Plakatierungssatzung für Angebots-, Veranstaltungs- und Wahlwerbung zu erlassen.
Dadurch ist gewährleistet, dass etwaige Widersprüchlichkeiten zwischen allgemeiner Sondernutzung und Plakatierung vermieden werden.
Ordnungsamt