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Beschlussvorlage 111/2019
6. Satzung über die Sondernutzung der Prenzlauer Straßen, Wege und Plätze (Sondernutzungssatzung)

Downloads

Drucksache 111/2019 (91.7 KB)

Anlage 1 zur DS 111/2019 (137.8 KB)

Anlage 2 zur DS 111/2019 (181.7 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.12.2019 vorgesehen

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die "6. Satzung über die Sondernutzung der Prenzlauer Straßen, Wege und Plätze (Sondernutzungssatzung)" gemäß Anlage 1.

Begründung

Im November 2018 wurde das Brandenburgische Straßengesetz angepasst und Regelungen zur Plakatwerbung aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden erstmals im § 18 festgelegt. Um Widersprüchlichkeiten zu vermeiden, ist es vorgesehen derartige Bestimmungen aus der Sondernutzungssatzung herauszulösen und generelle Festlegungen bezüglich Plakatierungen in der Stadt Prenzlau in einer gesonderten Plakatierungssatzung zu verankern.
Diese Plakatierungssatzung wird Ihnen ebenfalls mit der Beschlussvorlage DS-Nr.: 112/2019 zur Entscheidung vorgelegt.

Im Gebührenkatalog wurden Anpassungen vorgenommen, um bisherige Tatbestände für Dritte eindeutig darzustellen. Im Punkt 8 - Informationsstände - sowie Punkt 12 - Container - wurde der Zusatz "je Stand" bzw. "je Container" hinzugefügt. Unter Punkt 9 - Baustelleneinrichtungen - erfolgte die Konkretisierung auf "Sicherungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Schwerlasttransporten".
Weiterhin wurden unter den Punkten 11 und 12 die Einschränkungen "ab dem 3. Tag" für Materiallagerungen und Container entfernt. Für diese Sondernutzungen auf Straßen, Wegen und Plätzen ist vorab auch eine verkehrsrechtliche Anordnung nach der Straßenverkehrs-Ordnung erforderlich. Die Flächen sind der Allgemeinheit durch Absperrmaßnahmen entzogen. Eine Berechnung der Sondernutzungsgebühren erst ab dem 3. Tag der Nutzung wäre somit nicht gerechtfertigt. In dem Zusammenhang erfolgte die Entfernung des Absatzes in § 3 Absatz 2 c).

verantwortliches Amt / Antragsteller

Ordnungsamt

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