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Beschlussvorlage 109/2019
3. Änderung des Konsortialvertrages der ICU Investor Center Uckermark GmbH

Downloads

Drucksache 109/2019 (94.3 KB)

Anlage 1 zur DS 109/2019 (14.5 KB)

Anlage 2 zur DS 109/2019 (712.7 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 05.12.2019 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung Prenzlau beschließt die 3. Änderung Konsortialvertrages der ICU GmbH.

Anlage:
1. 3. Änderung zum Konsortialvertrag der ICU Investor Center Uckermark GmbH
2. Informationen zur ICU Investor Center Uckermark GmbH

Begründung

Die Finanzierung der ICU Investor Center Uckermark GmbH (ICU GmbH) erfolgt aufgrund des von allen Gesellschaftern unterzeichneten und von den jeweiligen Gremien (Kreistag und Stadtverordnetenversammlungen) beschlossenen Konsortialvertrages.
Seitdem wurde der Konsortialvertrag gegenüber der ersten Fassung zweimal geändert:
1. Änderung: Finanzierungserhöhung des Landkreises Uckermark
2. Änderung: Beitritt der Stadt Angermünde als vierter Gesellschafter der ICU GmbH zum 01.01.2018.

Die Gesellschafter der ICU GmbH beschlossen auf der Gesellschafterversammlung am 22.11.2018 den Beschluss Nr. 06/2018 zum Wirtschaftsplan 2019 mit der mittelfristigen Wirtschaftsplanung für den Zeitraum 2019 bis 2023 gemäß §9 des Gesellschaftervertrages des ICU GmbH. Dieser Beschluss steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass die Gremien der Gesellschafter in 2019 eine Änderung des Konsortialvertrages beschließen. Diese 3. Änderung des Konsortialvertrages beinhaltet die formale Anpassung des Registergerichts, bei welchem die ICU im Handelsregister eingetragen ist, sowie die Anpassung des § 5 Laufzeit und Finanzierung.
In der ICU GmbH gibt es derzeit insgesamt 5,5 Planstellen. Eine Anpassung der Lohnkosten wurde bei den Mitarbeitern seit 2010 jeweils nur geringfügig vorgenommen. Da nur kommunale Gesellschafter an der ICU GmbH beteiligt sind und deren Mitarbeiter nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) entlohnt werden, wurde die Einführung der Entlohnung in Anlehnung an den TVöD als sinnvoll und zielführend erachtet.
Infolge der Einführung der Entlohnung in der ICU GmbH in Anlehnung an den TVöD ist die bisherige Finanzierung durch die im Konsortialvertrag festgelegten Zuschüsse der Gesellschafter unter Beibehaltung aller Aufgaben und Projekte allerdings nicht mehr auskömmlich. Die Notwendigkeit der Mehrfinanzierung ergibt sich somit aus der Anlehnung der Löhne in der ICU GmbH an den TVöD.
Aufgrund der daraus resultierenden notwendigen Zuschusserhöhung durch die Gesellschafter ist eine Anpassung des Konsortialvertrages in § 5 vorzunehmen. Die jährliche Steigerung der Zuschüsse sind der Tabelle (siehe Anlage) zu entnehmen. Zu den lt. Konsortialvertrag zu entrichtenden Grundmitteln, im Falle der Stadt Prenzlau betragen diese 20.000 €, sind zusätzlich diese Zuschüsse durch die Gesellschafter zu entrichten.
Die Mitgesellschafter der ICU GmbH - Landkreis Uckermark und die Stadt Angermünde - beschlossen die 3. Änderung in deren Gremien bereits positiv. Die Mitgesellschafterin, Stadt Schwedt befindet sich im Prozess der Beschlussfassung. Erst nach Beschlussfassung aller Gesellschafter kann der geänderte Konsortialvertrag durch die Gesellschafter unterzeichnet werden.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Wirtschaftsförderung und Tourismus

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