direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses vom 09.09.2019

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Hauptausschusses der Stadt Prenzlau
am Montag, dem 09.09.2019, Sitzungssaal Rathaus,
Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 19.09 Uhr

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2019
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Wahl der/des Vorsitzenden des Hauptausschusses der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 106/2019)
7. Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses (DS-Nr.: 107/2019)
8. Sitzungskalender 2020 (DS-Nr.: 89/2019)
9. Benennung Mitglieder für den Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 82/2019)
10. Benennung Mitglieder für den Seniorenbeirat der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 83/2019)
11. Benennung Mitglieder des Sportbeirats der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 84/2019)
12. Benennung Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 85/2019)
13. Entschädigungssatzung 2019 (DS-Nr.: 98/2019)
14. Zuständigkeitsordnung für die beratenden Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 104/2019)
15. Beschluss der Eckpunkte zum Einzelhandelskonzept Prenzlau 2019 (DS-Nr.: 100/2019)
16. Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „ALDI-Verlagerung/Kietzstraße“ (DS-Nr.: 101/2019)
17. Abwägungs- und Feststellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 102/2019)
18. Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "ALDI-Verlagerung/Kietzstraße" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 103/2019)
19. Aufstellungs-, Billigungs- und Offenlegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "Sonnenhof Winterfeldtstraße" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 90/2019)
20. Überplanmäßige Auszahlung für die Straßenbaumaßnahme Thomas-Müntzer- Platz/ Ecke Lessingstraße (DS-Nr.: 94/2019)
21. Überplanmäßige Auszahlung für die Errichtung von Urnenstelen auf dem städtischen Friedhof einschließlich der Freiflächengestaltung (DS-Nr.: 95/2019) 
22. Außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung für die Messbildbefahrung und Zustandserfassung/ -bewertung der kommunalen Straßen (DS-Nr.: 96/2019)
23. Außerplanmäßige Aufwendung für die Zuführung zur Rückstellung für unmittelbare Pensionsverpflichtungen (DS-Nr.: 99/2019)
24. Weitere Übernahme von Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde (DS-Nr.: 87/2019)
25. Installation Überwachungskamera (DS-Nr.: 77/2019)
26. Mitteilungen des Bürgermeisters
26.1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen I. und II. Quartal 2019 (DS-Nr.: 97/2019)
26.2 Bericht zum Haushalt der Stadt Prenzlau 2019 (1. Halbjahr) (DS-Nr.: 86/2019)
26.3 Stadtbericht 2017 (DS-Nr.: 93/2019)
26.4 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (II. Quartal 2019) (DS-Nr.: 91/2019)
26.5 Mitteilung über die Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) (DS-Nr.: 92/2019)
27. Anfragen der Ausschussmitglieder
27.1 Straßenausbaubeiträge (DS-Nr.: 78/2019)
27.2 "Bauten" an Kap-Badestellen (DS-Nr.: 105/2019)
28. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Herr Himmel eröffnet als an Lebensjahren ältestes nicht verhindertes Mitglied des Hauptausschusses um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Herr Himmel stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 12 Mitglieder des Hauptausschusses sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2019
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt. 

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Wahl der/des Vorsitzenden des Hauptausschusses der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 106/2019
Herr Himmel bittet um Vorschläge zur Wahl der/des Vorsitzenden.
Herr Kirchner schlägt Herrn Dittberner vor.
Es werden keine weiteren Vorschläge unterbreitet.
Herr Himmel bittet um Abstimmung, ob eine offene Wahl durchgeführt werden soll.
Abstimmung: 11/1/0 mehrheitlich angenommen
Da das Abstimmungsergebnis nicht einstimmig ist, findet eine geheime Wahl gemäß § 49 Abs. 2 i.V.m. § 40 Abs. 2 Brandenburgische Kommunalverfassung statt. Wahlergebnis:
JA-Stimmen:
8 NEIN-Stimmen: 4 Beschluss:
Version: 1 „Zur/Zum Vorsitzenden des Hauptausschusses wird gewählt: Herr Jörg Dittberner“
Herr Dittberner bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und übernimmt die Leitung der Sitzung.

TOP 7. Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses DS-Nr.: 107/2019
Frau Karstädt schlägt Herrn Kirchner vor.
Der Vorsitzende fragt, wer von den Mitgliedern des Hauptausschusses eine offene Wahl befürwortet.
Alle anwesenden Mitglieder stimmen einstimmig diesem Vorschlag zu. Es findet somit keine geheime Wahl statt.
Beschluss:
Version: 1 „Zur/Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses wird gewählt: Herr Sven Kirchner“
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig angenommen 

TOP 8. Sitzungskalender 2020 DS-Nr.: 89/2019
Beschluss:
Version: 1 „Der Hauptausschuss beschließt den Sitzungskalender der Stadtverordnetenversammlung für das Kalenderjahr 2020 gemäß Anlage.“
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig angenommen

TOP 9. Benennung Mitglieder für den Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 82/2019
Beschluss:
Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 13 der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau, nachfolgende Mitglieder für den Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Prenzlau zu benennen:
1. Beyer, Carmen
2. Bergansky, Sigrid
3. Buserell, Karl-Heinz
4. Herz, Claus
5. Hoff, Kerstin
6. Marggraff, Regina
7. Scholz, Marlies
8. Wieland, Elvira“
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Benennung Mitglieder für den Seniorenbeirat der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 83/2019
Beschluss:
Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 12 der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau, nachfolgende Mitglieder für den Seniorenbeirat der Stadt Prenzlau zu benennen:
1. Adam, Anette
2. Bartel, Heidelore
3. Guth, Werner
4. Kramm, Günter
5. Maasberg, Marlen
6. Neumann, Regina
7. Schlanert, Gudrun
8. Wegner, Martina“
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen 

TOP 11. Benennung Mitglieder des Sportbeirats der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 84/2019
Beschluss:
Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 15 der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau, nachfolgende Mitglieder für den Sportbeirat der Stadt Prenzlau zu benennen:
1. Galfe, Peter
2. Gerling, Marianne
3. Helwig-Kluge, Heike
4. Klemm, Thomas
5. Schmid, Reiner
6. Tack, Dieter
7. Wollin, Norbert
8. Trantow, Sybille“
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. Benennung Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 85/2019
Beschluss:
Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau, nachfolgende Mitglieder für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Prenzlau zu benennen:
1. Beetz, Nico
2. Dedeli, Denis
3. Le, Tino
4. Sommer, Fynn
5. Naumann, Henriette“
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 13. Entschädigungssatzung 2019 DS-Nr.: 98/2019
Der Vorsitzende erläutert, welche Änderungen in der Anlage 1 und 2 im Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung vorgeschlagen wurden. Diese Änderungen sind den Stadtverordneten digital übermittelt worden.
Herr Teichner merkt an, dass er diese vorgeschlagenen Änderungen, die Aufwandsentschädigungen der sachkundigen Einwohner anzuheben und die der Vorsitzenden der Fachausschüsse zu senken, als angemessen empfindet.
Herr Richter äußert, dass er es als gerechter empfindet, wenn man, insbesondere bei der Aufwandsentschädigung für die Fraktionsvorsitzenden, bei der bisherigen Regelung bleibt. In der nun vorliegenden Entschädigungssatzung gibt es den Einheitsbetrag für die Fraktionsvorsitzenden nicht mehr. Dies findet er nicht gerecht, da aus seiner Sicht, unabhängig von der Stärke der Fraktion, jeder Fraktionsvorsitzende einen ähnlichen Arbeitsaufwand hat. Man sollte hier nicht differenzieren. Er reicht in diesem Zusammenhang einen Antrag zur Änderung der Entschädigungssatzung in Papierform ein. Des Weiteren merkt er an, dass die Anzahl der Fraktionssitzungen, die der Vorbereitung der Stadtverordnetenversammlung einschließlich der Ausschusssitzungen dienen, nicht auf zwei Sitzungen begrenzt werden sollten, da bei Bedarf auch mehr Sitzungen notwendig sein können. Er hat noch eine Anmerkung hinsichtlich der Genehmigungen von Dienstreisen der Stadtverordneten. Bisher können diese lediglich im Hauptausschuss beschlossen werden. Da die Zeitspanne zwischen diesen Sitzungen recht groß ist, hält er die Genehmigung der ein oder anderen Dienstreise für nicht praktikabel.
Der Vorsitzende verliest den soeben eingereichten Antrag der Fraktion Wir Prenzlauer, in dem die Änderung unter § 2 Abs. 2 b) „an die Fraktionsvorsitzenden - 110,00 € “ aufgeführt ist.
Frau Karstädt bittet darum, diesen Antrag erst in der Fraktion zu besprechen, da diese kurzfristige Einreichung die Möglichkeit nicht bietet.
Herr Richter stimmt dem zu. Somit wird in der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2019 über den vorliegenden Änderungsantrag, wie auch über die Entschädigungssatzung selbst, abgestimmt werden.
Frau Schön weist darauf hin, dass für die allgemeine Entscheidungsfindung in der Stadtverordnetenversammlung anzumerken ist, dass gemäß der Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung (KomAEV) dann der Betrag je Fraktionsmitglied nicht geltend gemacht werden kann, da die Summe von 110,00 € der festgesetzte Höchstbetrag gemäß der KomAEV ist.
Beschluss:
Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie für Ortsvorsteher und Mitglieder von Ortsbeiräten (Entschädigungssatzung- 2019) gemäß Anlage 1.“
Abstimmung: Weiterleitung an SVV

TOP 14. Zuständigkeitsordnung für die beratenden Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 104/2019
Beschluss:
Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: die Zuständigkeitsordnung für die beratenden Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau (Zuständigkeitsordnung - ZustO) gemäß Anlage.“
Abstimmung: 11/0/1 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen 

TOP 15. Beschluss der Eckpunkte zum Einzelhandelskonzept Prenzlau 2019 DS-Nr.: 100/2019
Der Zweite Beigeordnete bittet darum die Tagesordnungspunkte 15, 16, 17 und 18 zusammen zu behandeln, da diese inhaltlich zusammengehören. Abgestimmt wird dann über jede Drucksache einzeln.
Der Zweite Beigeordnete erläutert, dass der Beschluss der „Eckpunkte des Einzelhandelskonzeptes“ und die damit verbundene Fortschreibung dessen mit der ALDI-Verlagerung/Kietzstraße zusammenhängen. Die Beschlüsse unter den Tagesordnungspunkten 16, 17 und 18 sind formale Beschlüsse und der letzte Schritt, damit der Durchführungs- und Erschließungsvertrag inhaltlich konkretisiert, der Flächennutzungsplan geändert und die ALDIVerlagerung/ Kietzstraße durchgeführt werden kann. Weiterhin informiert er, dass der Bauantrag bereits eingegangen ist. Wenn am 19.09.2019 letztendlich ein Beschluss zur ALDI-Verlagerung/ Kietzstraße gefasst ist, muss der Landkreis Uckermark der Änderung des Flächennutzungsplanes zustimmen.
Herr Melters fragt, ob die Straße „Am Durchbruch“ in diesem Zusammenhang erneuert wird.
Der Zweite Beigeordnete antwortet, dass dies bereits in der Haushaltsplanung berücksichtigt wurde. Weitere Straßen in diesem Gebiet sollen erneuert werden, aber in verschiedenen Bauabschnitten nacheinander durchgeführt werden, damit eine ständige Zuwegung für alle Anlieger gegeben ist.
Herr Melters erkundigt sich weiterhin, ob bei diesen Baumaßnahmen Straßenausbaubeiträge der Anlieger mit einfließen.
Der Zweite Beigeordnete sagt, dass durch die Landesregierung momentan eine Verordnung im Entwurf ist, in der geregelt sein soll, dass die Kommunen einen Pauschalbetrag für ihre jeweiligen Straßenkilometer erhalten, da Anliegerbeiträge weggefallen sind.
Abschließend fragt Herr Melters, wann der städtebauliche Vertrag unterzeichnet wird.
Der Zweite Beigeordnete antwortet, dass nach dem Beschluss der Stadtverordneten am 19.09.2019 der Vertrag unterzeichnet werden kann.
Frau Karstädt erkundigt sich, ob die Straßenbaumaßnahmen unabhängig von der ALDI-Verlagerung/Kietzstraße sind.
Der Zweite Beigeordnete sagt, dass lediglich die Straße „Am Durchbruch“ durch den Bau ALDI, nicht zuletzt wegen der finanziellen Beteiligung des Investors, mehr in den Vordergrund gerückt ist. In der mittelfristigen Planung waren die anderen, sich in diesem Gebiet befindenden Straßen, bereits geplant. Ausgehend von dem Baubeginn der Neubrandenburger Straße (B 198) werden die anderen Straßen dann nach ihrer Priorität saniert.
Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Eckpunkte des Einzelhandelskonzeptes Prenzlau 2019 gemäß Anlage 1“
Abstimmung: 10/2/0 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 16. Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „ALDI-Verlagerung/Kietzstraße“ DS-Nr.: 101/2019
Beschluss:
Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließende Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „ALDI-Verlagerung/Kietzstraße“ der Stadt Prenzlau zwischen der Stadt Prenzlau, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Hendrik Sommer und die Vorhabenträgerin KI Keßler Immobilien GmbH, Lützlower Damm 3a, 17291 Hohengüstow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ronny Keßler wird bestätigt.“
Abstimmung: 10/2/0 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 17. Abwägungs- und Feststellungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 102/2019
Beschluss:
Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen.
2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, welche Anregungen und Bedenken geäußert haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung nach Ziff. 1. mit Angabe der Gründe zu unterrichten.
3. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2019 beschlossen. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt (Anlage 2 und 3).
4. Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.“
Abstimmung: 10/2/0 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen 

TOP 18. Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "ALDI-Verlagerung/Kietzstraße" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 103/2019
Beschluss:
Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen.
2. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "ALDIVerlagerung/ Kietzstraße" der Stadt Prenzlau wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2019 gemäß § 10 Abs. 1 i. V. m. § 12 BauGB als Satzung (Anlage 2) beschlossen. Die Begründung (Anlage 3) wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2019 gebilligt.
4. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "ALDIVerlagerung/ Kietzstraße" der Stadt Prenzlau ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.“
Abstimmung: 10/2/0 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 19. Aufstellungs-, Billigungs- und Offenlegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "Sonnenhof Winterfeldtstraße" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 90/2019
Der Zweite Beigeordnete erläutert, wo genau in der Winterfeldstraße dieses Bauvorhaben geplant ist. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird öffentlich ausgelegt, sodass Bürger ihre Meinung vorab abgeben können. Die Behörden und die Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden um Stellungnahmen gebeten. Wenn sich keine kritischen Hinweise ergeben, kann mit einem Bau ab dem zweiten Quartal im Jahr 2020 gerechnet werden.
Beschluss:
Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 
1. Dem Antrag der Vorhabenträgerin Kommunales Wohnungsunternehmen Prenzlau-Land GmbH, Kietzstraße 43, 17291 Prenzlau, auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB wird zugestimmt. Der Geltungsbereich sowie die Planungsziele sind im Antrag (Anlage 1) dargestellt.
2. Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich, Gemarkung Prenzlau, Flur 47, Flurstücke 226, 228, 230, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB „Sonnenhof Winterfeldtstraße“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Auf die frühzeitige Beteiligung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.
3. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sonnenhof Winterfeldtstraße“ (Anlage 2) wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 3) wird gebilligt. (beides Stand 26.07.2019)
4. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sonnenhof Winterfeldtstraße“, Stand 26.07.2019, bestehend aus Planzeichnung (Anlage 2), Begründung (Anlage 3) und Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 4) werden zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt.
5. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Planentwurf und Begründungsentwurf einzuholen.“
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 20. Überplanmäßige Auszahlung für die Straßenbaumaßnahme Thomas- Müntzer-Platz/ Ecke Lessingstraße DS-Nr.: 94/2019
Frau Oyczysk erläutert im Auftrag des Bürgermeisters, dass durch den schlechten, nicht zu erwartenden Baugrund und den dort hohen Grundwasserstand gezielte Baumaßnahmen zu treffen sind, die vorab in diesem Ausmaß nicht zu erwarten waren. Sie erklärt, wie diese zusätzlichen Maßnahmen ausgeführt werden und die gesonderte, fachlich korrekte Entsorgung des belasteten Bodens durchgeführt wird. Weiterhin gibt sie an, dass sich bereits auf die Ausschreibung fünf Bieter beworben haben und die Ausschreibungsergebnisse somit vorliegen.
Herr Melters erkundigt sich, wie zukünftig die vom Land geplanten Gelder für den Straßenbau hier mit einfließen werden. Weiterhin fragt er, ob die Gehwege vor dem Seniorenhaus am Thomas-Müntzer-Platz während dieser Baumaßnahme auch gepflastert werden, um eine ebene Fläche zu schaffen. Er regt in diesem Zusammenhang an, dass auch für zukünftige Baumaßnahmen in der Stadt keine Knochenpflastersteine auf Gehwegen geplant werden sollten.
Der Bürgermeister antwortet hinsichtlich der abgeschafften Straßenausbaubeiträge, dass nach Beschlussfassung der Landesregierung der sich momentan noch im Entwurf befindenden diesbezüglichen Verordnung die für die geplante Maßnahme erhaltenen Mittel auch in diese einfließen. Er verweist auch auf das Konnexitätsprinzip, was im Gesetzentwurf berücksichtigt ist, wenn auch bislang nur allgemein.
Frau Oyczysk antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass für die angrenzenden Gehwege bereits ein Betonpflaster vorgesehen ist, welches sehr eben ist und somit auch besonders für ältere Menschen mit Rollatoren eine gute Zuwegung ermöglicht. Auch der Beirat für Menschen mit Behinderung hat sich in Hinsicht auf diese geplante Baumaßnahme die Örtlichkeit angesehen und seine Stellungnahme abgegeben.
Herr Meyer erkundigt sich, wann dieses Bauprojekt fertig gestellt sein wird.
Frau Oyczysk antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass das Bauprojekt Ende 2020 abgeschlossen sein soll.
Herr Teichner erkundigt sich, ob bei der Ausschreibung auch ökologische, ökonomische und speziell regionale Aspekte für den Zuschlag eine Rolle spielen oder lediglich das wirtschaftlichste Angebot Beachtung findet. Weiterhin fragt er, ob auch schon bei der Ausschreibung darauf geachtet wird, dass der entstandene Müll dieser Baumaßnahme fachgerecht entsorgt wird.
Frau Oyczysk antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass der Stadt Prenzlau daran gelegen ist, den Abfall fachgerecht zu entsorgen. Die Stadt selbst hat eine Abfallschlüsselnummer und entsorgt bei der Brandenburgischen Abfallbehörde das Altmaterial. Über diese Abfallschlüsselnummer kann nachverfolgt werden, wie der Müll entsorgt wird.
Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass die Stadt Prenzlau die Entsorgung in Zusammenarbeit mit der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde durchführt. Das wirtschaftlichste Angebot ist nicht zwingend immer das günstigste. Ökologische Aspekte sind bei Ausschreibungen für den Straßenbau eher selten der Fall. Durchaus spielen hier allerdings Kriterien, wie die Sachkunde des Unternehmens hinsichtlich der Verarbeitung mit Schadstoffen, eine Rolle.
Beschluss:
Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung für die Straßenbaumaßnahme Thomas-Müntzer-Platz/ Ecke Lessingstraße in Höhe von 350.000 €.“
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 21. Überplanmäßige Auszahlung für die Errichtung von Urnenstelen auf dem städtischen Friedhof einschließlich der Freiflächengestaltung DS-Nr.: 95/2019
Frau Oyczysk erläutert im Auftrag des Bürgermeisters und anhand einer Präsentation, wo genau die Urnenstelen auf dem städtischen Friedhof aufgestellt werden sollen. Diese Bestattungsart ist auf Grund des geringen Pflegebedarfs sehr stark nachgefragt. Die Stadt Prenzlau muss die Errichtung der Urnenstelen einschließlich der Freiflächengestaltung vorfinanzieren, kann allerdings die Kosten hierfür zu 100 Prozent auf den Nutzer danach wieder umlegen und somit refinanzieren. Sie beleuchtet die positiven Aspekte einer zusammengehörigen Ausschreibung für die Errichtung einschließlich der Freiflächengestaltung. Dies ist wirtschaftlich betrachtet preisgünstiger, als einzelne Ausschreibungen.
Beschluss:
Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung für die Errichtung von Urnenstelen auf dem städtischen Friedhof einschließlich der Freiflächengestaltung in Höhe von 372.000 €.“
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 22. Außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung für die Messbildbefahrung und Zustandserfassung/ -bewertung der kommunalen Straßen DS-Nr.: 96/2019
Herr Melters bittet um eine kurze inhaltliche Darstellung der Messbildbefahrung.
Frau Oyczysk erläutert im Auftrag des Bürgermeisters, dass vor etwa zehn Jahren mit der Einführung der Doppik eine Straßenbestandsaufnahme durchgeführt wurde, um eine Investitionsbewertung vornehmen zu können. Es ist nun vorgesehen, die Zustandsbewertung der Messbildbefahrung in die vorhandene Straßensoftware pit- Kommunal aufzunehmen. Sie spricht die Vorteile durch ämterübergreifende schnelle Einsichtnahme an und sagt, dass auch Fördermittel hierfür beantragt wurden. Die Bestandsgeometrie der Straßen soll mittels einer speziellen Bild -und Videoaufnahme erfasst werden und mit Hilfe der anzuschaffenden Software in das bereits bei der Stadt Prenzlau bestehende Geoinformationssystem (GIS) eingepflegt werden.
Herr Melters findet die Kosten hierfür dennoch sehr hoch, da es sich für ihn nicht erschließt, warum die Straßen Prenzlaus, die in Kilometer betrachtet nicht allzu viele sind, mit einem Kameraauto befahren werden sollen und dies nicht von Mitarbeitern der Stadt Prenzlaus durchgeführt wird. Hinweis der Verwaltung: Gemäß GIS-Programm ist die Stadt Prenzlau für insgesamt 180 Kilometer Straßenlängen zuständig.
Frau Oyczysk antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass für die 100.000 € etwa 100 Kilometer Straße befahren und somit erfasst werden können. Sie erläutert die Effektivität dieser modernen Zustandserfassung. Der Baukontrolleur der Stadt Prenzlau kann die Arbeit manuell in diesem Maße nicht so produktiv durchführen wie eine Messbildbefahrung.
Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass auch in Zukunft die Ortsteile erfasst werden könnten, wenn erst einmal die Software hierfür angeschafft ist. Somit können, je nach Förderung und Kosteneinschätzung, dann in den kommenden Jahren noch mehr Straßen mit erfasst und bewertet werden. Die erste Anschaffung dieser Software verursacht vorerst eine höhere Anschaffungssumme.
Beschluss:
Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung für die Messbildbefahrung und Zustandserfassung/ -bewertung der kommunalen Straßen für die Aufnahme in die Steuerungssoftware pit-Kommunal in Höhe von 100.000 €.“
Abstimmung: 9/1/2 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 23. Außerplanmäßige Aufwendung für die Zuführung zur Rückstellung für unmittelbare Pensionsverpflichtungen DS-Nr.: 99/2019
Beschluss:
Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 eine außerplanmäßige Aufwendung für die Zuführung zur Rückstellung für unmittelbare Pensionsverpflichtungen für den Bereich der aktiven Beamten in Höhe von 70.426,00 €.“
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 24. Weitere Übernahme von Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde DS-Nr.: 87/2019
Der Zweite Beigeordnete äußert, dass vor etwa 12 Jahren das Standarderprobungsgesetz von der Landesregierung eingeführt wurde. Seitdem waren kurze Bearbeitungswege und somit auch bürgerfreundliche Reaktionszeiten zu verzeichnen. Infolgedessen hat es sich bewährt, dass die Stadt Prenzlau die Aufgaben übernommen hat. Er bittet in Anbetracht dessen um Zustimmung zur weiteren Übernahme der Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde vorerst erneut befristet bis zum 31. August 2021. In diesem Zusammenhang hofft er, dass perspektivisch seitens der Landesregierung der Beschluss gefasst wird, die Übernahme der Aufgaben der unteren Straßenverkerhrsbehörde in ein Dauerrecht zu überführen.
Beschluss:
Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die weitere Übernahme der Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde gemäß § 8a Absatz 3 des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes bis zum 31. August 2021.“
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 25. Installation Überwachungskamera Antrag CDU/FDP-Fraktion DS-Nr.: 77/2019
Herr Gerulat informiert, dass der Grund der Antragsstellung aus der Sicht seiner Fraktion weiterhin begründet ist, da in den vergangenen Monaten insbesondere an den Pavillons Vandalismus und Ruhestörungen zu verzeichnen waren. Er spricht an, dass er auch bei anderen Kommunen angefragt hat, wie diese mit dem Anbringen von Überwachungskameras an auffälligen Orten umgehen. Aus seiner Sicht müssen auf Grund von datenschutzrechtlichen Vorschriften nicht erst schlimmere Straftaten vorliegen, um ein Anbringen von Kameras zu rechtfertigen. Hierfür zitiert er einen Passus aus dem Datenschutzgesetz, dass eine Anbringung selbst bei kleinen Delikten rechtfertigt und eine Datenspeicherung lediglich für einen Zeitraum von nicht mehr als zwei Tagen erfolgt. Es soll keine „Überwachung“ stattfinden, sondern lediglich ein Gefühl der Sicherheit in der Öffentlichkeit vermitteln. Dies haben ihm so auch viele befragte Eltern auf dem danebenliegenden Spielplatz bestätigt.
Herr Kirchner bittet die Antragssteller um Verschiebung des Antrages. Weiterhin bittet er die Verwaltung um eine Stellungnahme und eine genaue Auflistung der Schäden, für die Orte, die bereits mit einer Überwachungskamera ausgestattet sind, um nachvollziehen zu können, ob die Schäden nach der Installierung sich verringert haben. Danach könne man sich eher ein Bild davon machen, ob es sinnvoll ist, eine Kamera anzubringen.
Der Bürgermeister informiert, dass es bereits eine Mitteilungsvorlage gab, in der die Vandalismusschäden aufgeführt sind. Nach der Installierung der Kamera in der Freilichtbühne sind die Vandalismusschäden deutlich zurückgegangen. Zusätzlich wird der Seepark allerdings über Nacht durch den Wachdienst verschlossen. Der rechtliche Handlungsrahmen zum Errichten einer Überwachungskamera in den Pavillons ist aus seiner Sicht dennoch nicht gegeben. Er vermutet jedoch auch, dass eine Kamera in den Pavillons in kürzester Zeit zerstört werden könnte. Weiterhin vermutet er, dass sich der Schwerpunkt für Vandalismus und Ruhestörungen lediglich innerhalb der Stadt Prenzlau verlagern würde.
Herr Schmidt teilt im Auftrag des Bürgermeisters mit, dass während der Sommerferienzeit die Citystreife vermehrt an den Pavillons am Uckersee eingesetzt wurde und es laut Protokoll des Wachdienstes auch keine übermäßigen Ruhestörungen gab.
Der Bürgermeister schlägt vor, zu diesem Thema die Landesdatenschutzbeauftragte mit einzubeziehen, um eine Stellungnahme in der nächsten Sitzungsfolge vorlegen zu können.
Frau Karstädt findet den grundsätzlichen Gedanken gut, etwas zur Vorbeugung gegen Vandalismus zu unternehmen. Sie befürchtet aber, dass wenn eine „Überwachung“ an mehreren anderen Orten auch eingeführt wird, sich Bürger somit wirklich irgendwann beobachtet fühlen könnten.
Herr Melters bittet um eine Auflistung aller in Prenzlau befindlichen Überwachungskameras.
Der Bürgermeister zählt auf, dass sich Kameras am Marktberg, im Bahnhofstunnel in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG, an der Uckerseehalle wie auch am Rathaus, welche nicht den Rathausvorplatz betrachten dürfen, befinden.
Es werden weitere Fragen und Anregungen eingebracht.
Herr Teichner stellt einen Antrag auf Schluss der Debatte.
Abstimmung: 12/0/0 einstimmig angenommen
Der Vorsitzende fragt den Antragsteller, ob einer Verschiebung des Antrages in die nächste Sitzungsfolge zugestimmt wird.
Dem wird zugestimmt.
Wortlaut:
Version: 1 „Die CDU/FDP-Fraktion beantragt, die Installation einer Überwachungskamera, aufgrund aktueller Ereignisse, am Pavillon im Bauerngarten und am Pavillon Uckerpromenade Richtung Spielplatz (inkl. Schwanskulpturen). Weiterhin soll die Verwaltung prüfen, ob weitere Brennpunkte existieren, für die eine Videoüberwachung sinnvoll wäre.“
Abstimmung: Wiedervorlage in der nächsten Sitzungsfolge

TOP 26. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 26.1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen I. und II. Quartal 2019 DS-Nr.: 97/2019
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 26.2 Bericht zum Haushalt der Stadt Prenzlau 2019 (1. Halbjahr) DS-Nr.: 86/2019
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 26.3 Stadtbericht 2017 DS-Nr.: 93/2019
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 26.4 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (II. Quartal 2019) DS-Nr.: 91/2019
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 26.5 Mitteilung über die Vergaben nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) DS-Nr.: 92/2019
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

weitere Mitteilung:
Der Bürgermeister informiert, dass am Sonntag (15. September 2019) der Willkommenstag stattfindet und hierzu auch die Stadtverordneten eingeladen wurden und herzlich willkommen sind. Er informiert weiterhin, dass die Stadtpräsidentin Frau Thalmann aus Uster die Städtepartnerschaft aufrecht erhalten möchte und erläutert einige Hintergründe hierzu.
Herr Teichner begrüßt die Verbindung zur Städtepartnerschaft und bietet insbesondere durch den Kontakt der Feuerwehr Güstow auch für die Zukunft wieder Hilfe an.
Der Bürgermeister übergibt zum Abschluss seiner Mitteilungen das Wort an Herrn Müller.
Herr Müller verabschiedet sich als Hauptamtsleiter aus dem aktiven Dienst und gibt bekannt, dass er sich ab dem 16. September 2019 in der Freistellungsphase des Altersteilzeitmodels befindet. Er bedankt sich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Stadtverordneten in den vergangenen Jahren. Er wünscht seiner Nachfolgerin Frau Schön wie auch den Stadtverordneten weiterhin eine gute Zusammenarbeit und stets gutes Gelingen bei der Entscheidungsfindung.
Frau Schön erläutert den zeitlich geplanten Ablauf für die Anschaffung des neuen Ratsinformationssystems und bittet die Stadtverordneten in diesem Zusammenhang den Bedarf an mobilen Endgeräten der Verwaltung anzuzeigen. Dies ist für die Planung der Anschaffung der Hardware von Bedeutung.
Der Erste Beigeordnete bietet den Fraktionen wieder an, dass sie im Bedarfsfall einen Termin bezüglich der Haushaltsberatung mit seinem Sekratariat vereinbaren. Weiterhin informiert er, dass das Dominikanerkloster kommendes Wochenende (Samstag- und Sonntagvormittag) 20-jähriges Jubiläum feiert und lädt die Stadtverordneten zu diesem Event ein.

TOP 27. Anfragen der Ausschussmitglieder
Es werden keine Anfragen gestellt.
Herr Teichner informiert die Verwaltung, dass ein Wegweiser in der Berliner Straße, Richtung stadteinwärts, kurz hinter dem Ortseingangsschild abgebrannt ist.

TOP 27.1 Straßenausbaubeiträge DS-Nr.: 78/2019 
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage zur Kenntnis.

TOP 27.2 "Bauten" an Kap-Badestellen DS-Nr.: 105/2019
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage zur Kenntnis.

TOP 28. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19.09 Uhr.

Downloads

Niederschrift HAU-A vom 09.09.2019 (öffentlich) (116.3 KB)

zurück Seitenanfang Seite drucken