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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung vom 22.08.2019

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 22.08.2019, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 18.25 Uhr

Entschuldigt:
Herr Sommer
Frau Janke
Herr Naujokat-Großpietsch

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.04.2019
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung
6.1 Informationen über prüfungsrelevante Vorschriften
7. Wahl des Vertreters des Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung (DS-Nr.: 81/2019) 
8. Belehrung und Verpflichtung der sachkundingen Einwohner des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung
9. Entschädigungssatzung 2019 (DS-Nr.: 98/2019)
10. Weitere Übernahme von Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde (DS-Nr.: 87/2019)
11. Überplanmäßige Auszahlung für die Straßenbaumaßnahme Thomas-Müntzer-Platz/ Ecke Lessingstraße (DS-Nr.: 94/2019)
12. Überplanmäßige Auszahlung für die Errichtung von Urnenstelen auf dem städtischen Friedhof einschließlich der Freiflächengestaltung (DS-Nr.: 95/2019)
13. Außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung für die Messbildbefahrung und Zustandserfassung/ -bewertung der kommunalen Straßen (DS-Nr.: 96/2019)
14. Außerplanmäßige Aufwendung für die Zuführung zur Rückstellung für unmittelbare Pensionsverpflichtungen (DS-Nr.: 99/2019)
15. Installation Überwachungskamera (DS-Nr.: 77/2019)
16. Mitteilungen des Bürgermeisters
16.1 Bericht zum Haushalt der Stadt Prenzlau 2019 (1. Halbjahr) (DS-Nr.: 86/2019)
16.2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen I. und II. Quartal 2019 (DS-Nr.: 97/2019)
16.3 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (II. Quartal 2019) (DS-Nr.: 91/2019)
17. Anfragen der Ausschussmitglieder
18. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung. Er begrüßt alle neuen Mitglieder und sachkundigen Einwohner wie auch die Bestandsmitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung und hofft auf eine konstruktive Zusammenarbeit aller Mitglieder und der Verwaltung für diese Wahlperiode.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 9 Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.04.2019
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung
TOP 6.1 Informationen über prüfungsrelevante Vorschriften
Der Rechnungsprüfer informiert, dass den Ausschussmitgliedern wie auch den sachkundigen Einwohnern die prüfungsrelevanten Rechtsvorschriften zugesandt wurden.
Der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung erfüllt die Aufgaben zweier Ausschüsse, da Rechnungsprüfung ein gesondertes Aufgabengebiet ist. Der Rechnungsprüfer hat deshalb die hierfür wesentlichen Rechtsvorschriften, einschließlich der in der Stadtverordnetenversammlung am 09. Mai 2019 neu beschlossenen Rechnungsprüfungsordnung, zusammengestellt.
Grundsätzlich ist eine Prüfung aus dem Gesetz, insbesondere der Brandenburgischen Kommunalverfassung, heraus möglich. Die Rechnungsprüfungsordnung regelt deshalb erweiterte Prüfaufgaben und organisatorische Fragen bei der Prüfungsumsetzung. Das Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG Bbg) ist die Gesetzesgrundlage für Prüfungen bei dem Norduckermärkischen Wasser- und Abwasserverband.
Einmal jährlich wird durch die Rechnungsprüfung eine Übersicht über die im Vorjahr erbrachten Prüfungsleistungen vorgelegt. Prüfberichte werden wie bisher in die Beratungsfolge eingebracht.

TOP 7. Wahl des Vertreters des Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung DS-Nr.: 81/2019
Der Vorsitzende fragt, ob jemand sich selbst zum Vertreter des Vorsitzenden vorschlagen möchte, da niemand einen Vorschlag unterbreitet.
Nach kurzer Diskussion wird Frau Kaufmann als stellvertretende Vorsitzende vorgeschlagen.
Der Vorsitzende fragt, ob Frau Kaufmann die Funktion der stellvertretenden Vorsitzenden ausführen wird.
Frau Kaufmann bejaht dies.
Beschluss: Version: 1 „Zum Vertreter des Vorsitzenden des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung wird gewählt: Frau Astrid Kaufmann“
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig angenommen

TOP 8. Belehrung und Verpflichtung der sachkundingen Einwohner des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung
Der Vorsitzende verpflichtet den anwesenden Herrn Wesenberg über die gewissenhafte Ausübung seines Amtes und belehrt ihn über seine Rechte und Pflichten als sachkundigen Einwohner entsprechend der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.
Die nicht anwesenden zwei sachkundigen Einwohner haben bereits eine schriftliche Belehrung und Verpflichtung erhalten.

TOP 9. Entschädigungssatzung 2019 DS-Nr.: 98/2019
Herr Müller informiert im Auftrag des Bürgermeisters vorab über die Entstehung der nun vorliegenden Entschädigungssatzung. Der Minister des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg hat eine entsprechende Verordnung (Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung - KomAEV) zur Regelung von Obergrenzen für die Aufwandsentschädigung und das Sitzungsgeld für ehrenamtliche Mitglieder erlassen. In Absprache mit dem Bürgermeister werden den Stadtverordneten nun diese Höchstgrenzen vorgeschlagen.
Er informiert weiterhin, dass lediglich die Werte für den Ortsvorsteher sowie die Ortsbeiräte in der KomAEV nicht geregelt sind.
Frau Karstädt merkt an, dass die Summe für die Vorsitzenden der Fachausschüsse (§ 2 (1) d)) in der Anlage 1 zur DS 98/2019 (hier: 100,00 €) mit der Summe in der Anlage 2 zur DS 98/2019 - Synopse (hier: 112,50 €) nicht übereinstimmt.
Herr Müller bittet im Auftrag des Bürgermeisters diesen Fehler zu entschuldigen und bedankt sich für diesen Hinweis. Er sichert zu, dies übereinstimmend zu korrigieren und bittet die Mitglieder ein Votum abzugeben, ob die Aufwandsentschädigung auf 100,00 €, wie in der Satzung angegeben oder 112,50 €, wie in der Synopse aufgeführt ist, festgelegt werden soll.
Nach kurzer Diskussion wird sich darauf geeinigt, dass eine Summe von 100,00 € für die Vorsitzenden der Fachausschüsse als angemessen erscheint. Gleichzeitig herrscht Einigkeit darüber, dass die Summe für das Sitzungsgeld der sachkundigen Einwohner (§ 3 (1) e)) von 16,00 € auf 20,00 € angehoben wird.
Eine Änderung der Anlagen wird dem Hauptausschuss vorgelegt. 
Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie für Ortsvorsteher und Mitglieder von Ortsbeiräten (Entschädigungssatzung- 2019) gemäß Anlage 1.“
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig mit den vorgenommenen Änderung angenommen

TOP 10. Weitere Übernahme von Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde DS-Nr.: 87/2019
Der Zweite Beigeordnete erläutert, dass sich die Aufgabenübertragung der Zuständigkeit der unteren Straßenverkehrsbehörde auf die Stadt Prenzlau in den vergangenen Jahren sehr bewährt hat. Das Ziel zur Verringerung des Aufwandes für den Antragssteller und die verkürzten Bearbeitungszeiten konnten erfolgreich umgesetzt werden.
Mit Beschluss der SVV im Jahr 2007, 2011 und weiterführend im Jahr 2012 wurde die weitere Zuständigkeit der unteren Straßenverkehrsbehörde auf die Stadt Prenzlau befürwortet. Die erforderliche Genehmigung für die weitere Zuständigkeitsübertragung und somit die Aufgabenwahrnehmung als untere Straßenverkehrsbehörde kann der Stadt Prenzlau nur durch Antrag, untersetzt mit einem Beschluss der SVV, genehmigt werden.
Er bittet somit dieser Drucksache zuzustimmen, sodass eine weitere Aufgabenwahrnehmung durch die Stadt Prenzlau bis zum 31.08.2021 durchgeführt werden kann.
Herr Gutzmann bestätigt durch seine eigene berufliche Erfahrung, dass es zu sehr langen Wartezeiten für den Antragssteller und langen Bearbeitungswegen kommen wird, wenn die Stadt Prenzlau die Aufgabe der unteren Straßenbehörde nicht mehr wahrnehmen würde. Somit spricht er sich für eine weitere Übernahme der Aufgabenübertragung durch die Stadt Prenzlau aus.
Frau Kaufmann erkundigt sich, woraus sich die Differenz von den Gesamtkosten von 113.201,60 € zum Eigenanteil von 86.201,60 € ergeben.
Herr Schmidt erläutert im Auftrag des Bürgermeisters, dass diese Differenz sich aus den Einnahmen durch Gebühren ergibt und verweist in diesem Zusammenhang auf die Gegenüberstellung der Kosten in der Anlage 3 der DS 87/2019.
Der Zweite Beigeordnete schildert abschließend, dass die Stadt Prenzlau im engen Kontakt mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund steht. Nach der Landtagswahl am 01. September 2019 wird der Deutsche Städte- und Gemeindebund es als prioritär ansehen, die Landesregierung zur Übernahme der Aufgaben der Stadt Prenzlau als untere Straßenverkehrsbehörde anzuhalten und somit das Brandenburgische Standarderprobungsgesetz (BbgStEG) in eine Dauerregelung umzuwandeln.
Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die weitere Übernahme der Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde gemäß § 8a Absatz 3 des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes bis zum 31. August 2021.“
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. Überplanmäßige Auszahlung für die Straßenbaumaßnahme Thomas- Müntzer-Platz/ Ecke Lessingstraße DS-Nr.: 94/2019
Frau Oyczysk schildert im Auftrag des Bürgermeisters anhand einer Präsentation die derzeitig angespannte Parkplatzsituation und berichtet, dass nach dem Umbau mehr Parkflächen zur Verfügung stehen werden. Der nicht zu erwartende schlechte und nicht tragfähige Baugrund, insbesondere durch zusätzliches Schichtenwasser macht einen nicht eingeplanten Bodenaustausch nötig. Der jetzige Boden ist belastet, was zu einer Sonderentsorgung und daraus resultierenden Erhöhung der geplanten Kosten führt. Der Bodenaustausch und die Entsorgung verursachen zusätzlich Mehrkosten in Höhe von 250.000,00 €. Eine Refinanzierung kann zum Teil durch zusätzliche Fördermittel aus dem Stadtumbauprogramm und liquiden Mitteln realisiert werden.
Herr Tank erkundigt sich, ob es gewährleistet werden kann, dass das Schichtenwasser nicht wieder nachsickert.
Frau Oyczysk erläutert im Auftrag des Bürgermeisters, dass eine Baugrubenumfassung als Spundwand geplant ist, um ein Nachlaufen des Schichtenwassers zu vermeiden.
Herr Krüger erkundigt sich, ob in der Berechnung für die Baumaßnahme noch Anliegerbeiträge mit einfließen.
Der Erste Beigeordnete gibt an, dass die Landesregierung des Landes Brandenburg beschlossen hat, dass die Kommunen keine Straßenausbaubeiträge mehr erheben dürfen.
Weiterhin gibt er zur Kenntnis, dass momentan eine Verordnung im Entwurf ist, in der geregelt wird, dass die Kommunen eine Pauschale für ihre jeweiligen Straßenkilometer erhalten werden. Diese Gelder können nicht ansatzweise die Straßenausbaumaßnahmen finanzieren, sodass die Kommunen in Zukunft einen sehr großen Eigenanteil zu tragen haben. Eine zweite Verordnung, um eine Spitzabrechnung vorzunehmen, soll folgen. Es ist allerdings noch nichts durch die Landesregierung fest beschlossen, was die Haushaltsplanung für die Stadt Prenzlau enorm erschwert, da nur sehr schwer abzuschätzen ist, in welcher Höhe Straßenausbaumaßnahmen zukünftig durch das Land spitz abgerechnet werden.
Herr Beimler erkundigt sich, wie der Werdegang dieser Baumaßnahme wäre, wenn die Stadtverordneten dem nicht zustimmen würden.
Frau Oyczysk erläutert im Auftrag des Bürgermeisters, dass die Ausschreibung vorbehaltlich unter Zustimmung der Stadtverordneten getätigt wurde, sodass man hier rechtlich auf der sicheren Seite ist. Jedoch würde die Baumaßnahme im kompletten Umfang nicht durchgeführt werden, wenn es eine Ablehnung der Stadtverordneten gäbe.
Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung für die Straßenbaumaßnahme Thomas-Müntzer-Platz/ Ecke Lessingstraße in Höhe von 350.000 €.“
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. Überplanmäßige Auszahlung für die Errichtung von Urnenstelen auf dem städtischen Friedhof einschließlich der Freiflächengestaltung DS-Nr.: 95/2019
Frau Oyczysk erläutert im Auftrag des Bürgermeisters, wie die Urnenstelen auf dem städtischen Friedhof mit der dazugehörigen Begrünung angeordnet werden sollen. Sie berichtet, dass es eine große Nachfrage für Urnenwände herrscht, die im Grunde genommen den Urnenstelen sehr ähneln. Aus diesem Grund möchte die Stadt Prenzlau den Nutzern weiterhin diese Art der Bestattung anbieten. Diese Bestattungsart wird stark nachgefragt und ist für den Nutzer kostenintensiver, kann aber gemäß der Friedhofsgebührensatzung zu 100 % auf den Gebührenschuldner umgelegt werden.
Der Erste Beigeordnete erläutert, dass diese Maßnahme vorgezogen wird, da andere geplante Projekte noch nicht umsetzbar sind. Durch die Gesamtausschreibung der Urnenstelen einschließlich der Freiflächenbegrünung kann dennoch eine Ersparnis gegenüber einer Einzelausschreibung verzeichnen werden. Aus diesem Grund wurde es als sinnvoll erachtet, dies auch als Gesamtausschreibung durchzuführen.
Frau Kaufmann erkundigt sich, ob dann für die anderen, jetzt nur zeitlich nach hinten verschobenen geplanten Projekte noch ausreichend liquide Mittel vorhanden sein werden.
Der Erste Beigeordnete sichert zu, dass dies in der jetzigen Haushaltsplanung bereits berücksichtigt wurde und auch Haushaltsreste zur Verfügung stehen. Eine genaue Auflistung hierfür wird bei der Haushaltsberatung und beim Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss am 01.10.2019 noch genau aufgezeigt werden.
Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung für die Errichtung von Urnenstelen auf dem städtischen Friedhof einschließlich der Freiflächengestaltung in Höhe von 372.000 €.“
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 13. Außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung für die Messbildbefahrung und Zustandserfassung/ -bewertung der kommunalen Straßen DS-Nr.: 96/2019
Frau Oyczysk teilt im Auftrag des Bürgermeisters mit, dass im Zusammenhang mit der Einführung der Doppik und dem damit eingeführten Straßenunterhaltungsprogramm zur Messbildbefahrung ein Großteil der Straßen der Stadt Prenzlau erfasst und bewertet werden konnten.
Dies diente der Bewertung des Anlagevermögens.
Des Weiteren kann durch die Messbildbefahrung ein Aufbau des Erhaltungsmanagement, welches als Grundlage für Entscheidungen zur Entwicklung und wirtschaftlicher Unterhaltung des Prenzlauer Straßennetzes dient, angestrebt werden.
Es hat sich nun ergeben, dass eine Zustandsanalyse der Straßen Prenzlaus vor und nach einer Baumaßnahme auch für den Fördermittelgeber von Bedeutung ist. Die Ergebnisse der Messbildbefahrung sollen in die vorhandene Straßensoftware „pit- Kommunal“ eingehen. Diese Daten sind amtsübergreifend nutzbar. Ein schneller Zugriff kann somit sichergestellt werden.
Es gibt eine Richtlinie der Forschungsgesellschaft für Straßenwesen, um eine einheitliche Bewertung des Zustandes der Straßen vornehmen zu können. Die Ortsteile sind derzeit nicht betrachtet, dies soll aber in naher Zukunft noch geschehen.
Der Erste Beigeordnete erläutert, dass hinsichtlich der Deckung der Mittel ein Teil der zu hoch geplanten Kreisumlage herangezogen werden kann, wie auch Zuwendungen von Land und Bund des „Förderprogramms Stadtumbau“ zur Deckung dienen.
Herr Tank erkundigt sich, wie genau diese Messbildbefahrung durchgeführt und durch wen dies ausgeübt wird.
Frau Oyczysk antwortet im Auftrag des Bürgermeisters, dass die Leistung des Befahrens und des Aufzeichnens der Straßen nicht durch die Stadt Prenzlau, sondern durch eine externe Firma durchgeführt werden würde. Eine Anschaffung solcher Messbildfahrzeuge und der dazugehörigen Technik wäre zu kostenintensiv. Die dann erfassten Bestands- und Bilddaten können zur Weiterverarbeitung und Anzeige in dem bestehenden GIS (Geoinformationssystem) eingepflegt werden.
Herr Beimler fragt, ob eine regelmäßige Messbildbefahrung des Straßennetzes erfolgen wird, da sich durch verschiedenste Einflüsse wie Witterung und starke Befahrung der Zustand der Straßen im Laufe der Zeit auch ändert.
Frau Oyczysk erklärt im Auftrag des Bürgermeisters, dass aus den Aufzeichnungen von vor etwa zehn Jahren und den jetzigen dann eine genaue Berechnung durchgeführt werden kann. Auf Grundlage dieser Berechnung kann dann eine Entwicklung des Zustandes für die zukünftigen Jahre zu Grunde gelegt werden. Eine regelmäßige Befahrung nach der Anschaffung der Software ist aber durchaus denkbar.
Der Zweite Beigeordnete ergänzt, dass die Kosten für eine eventuelle regelmäßige Befahrung etwa alle 2-3 Jahre bedeutend geringer sein werden als die jetzigen 100.000 €, da die Anschaffung der Software einmalig ist.
Herr Wesenberg informiert, dass alle drei Jahre Luftbildaufnahmen mittels Drohnenflug vom Landesvermessungsamt bereitgestellt werden. Er fragt, ob diese Aufnahmen nicht als Grundlage für die Zustandserfassung/- bewertung herangezogen werden könnten und erkundigt sich welche Anforderungen die Stadt Prenzlau an die Messbilder hat.
Frau Oyczysk antwortet, dass die Orthofotos zu ungenau sind, da es sich hier ausschließlich um Aufnahmen aus der Luft handelt. Die Messbilder durch die Befahrung geben ein viel genaueres Bild. Auch wird hier der genaue Zustand der Straße hinsichtlich des Messens von Rissen erfasst, was für eine Zustandsbewertung von hoher Bedeutung ist. Diese Qualität kann durch Luftbildaufnahmen nicht gewährleistet werden.
Herr Hildebrandt erkundigt sich, ob es in naher Zukunft auch geplant ist, die Ortsteile zu erfassen.
Der Zweite Beigeordnete antwortet, dass vorrangig in der Gebietskulisse des Förderprogramms „Stadtumbau“ eine Messbildbefahrung und Zustandsbewertung erfolgen wird. Es hängt von den Kosten ab, ob und wann auch die Ortsteile mit einbezogen werden.
Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung für die Messbildbefahrung und Zustandserfassung/ -bewertung der kommunalen Straßen für die Aufnahme in die Steuerungssoftware pit-Kommunal in Höhe von 100.000 €.“
Abstimmung: 7/0/2 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 14. Außerplanmäßige Aufwendung für die Zuführung zur Rückstellung für unmittelbare Pensionsverpflichtungen DS-Nr.: 99/2019
Der Erste Beigeordnete informiert insbesondere die neuen Mitglieder über die Verfahrensweise von Rückstellung für unmittelbare Pensionsverpflichtung für die aktiven Beamten. Es handelt sich hier vorerst um nicht zahlungsfähige Buchungsvorgänge und ist somit nur in der Ergebnisrechnung aufgezeigt.
Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 eine außerplanmäßige Aufwendung für die Zuführung zur Rückstellung für unmittelbare Pensionsverpflichtungen für den Bereich der aktiven Beamten in Höhe von 70.426,00 €.“
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 15. Installation Überwachungskamera Antrag CDU/FDP-Fraktion DS-Nr.: 77/2019
Der Zweite Beigeordnete findet die Idee Überwachungskameras an den Pavillons am Uckersee zu installieren durchaus sinnvoll. Jedoch sind die rechtlichen Rahmenbedingungen hier nicht gegeben, um hier eine Überwachungskamera zu installieren.
Frau Karstädt fragt nach, wie es möglich war im Seepark eine Kamera zu installieren.
Der Zweite Beigeordnete antwortet, dass sich im Seepark keine Kamera befindet, sondern bei der Freilichtbühne. Dies konnte auf Grund von wiederholten und starken Vandalismusschäden durchgesetzt werden.
Herr Beimler schlägt vor, eventuell eine andere Beleuchtung an den Pavillons zu schaffen, um Kriminelle von diesem Ort insbesondere in den Abend- und Nachtstunden fernzuhalten, wenn es rechtlich nicht umsetzbar ist Überwachungskameras zu installieren.
Der Zweite Beigeordnete informiert, dass auch die Leuchten an der Stadtmauer alle demoliert wurden und davon auszugehen ist, auch wenn es sich um sehr hohe Leuchten handeln würde, dass eine Beschädigung auch dort zu verzeichnen wäre. Er vermutet, dass auch Licht keine Kriminalität verhindern würde.
Herr Schmidt informiert weiterhin im Auftrag des Bürgermeisters, dass der Wachdienst angehalten ist speziell an den Pavillons am Uckersee eine höhere Präsenz zu zeigen. Er sensibilisiert die anwesenden Mitglieder, dass dieser Ort nicht zu stark kriminalisiert werden soll, da die meisten Polizeieinsätze nur auf Grund von Ruhestörungen insbesondere in den Abend- und Nachtstunden vonnöten sind.
Herr Hildebrandt bittet im Namen seiner Fraktion, dass der Einreicher den Antrag vorerst zurücknimmt und diese in die nächste Ausschussfolge geschoben wird. Eventuell könnte auch eine Übersicht erstellt werden, die aufzeigt wie sich die Vandalismusschäden vor und nach der Installierung der Kameras verändert haben, um einschätzen zu können, ob sich die Investition bezahlt gemacht hat.
Frau Karstädt möchte jedoch darauf hinweisen, dass es hier sowieso nicht unbedingt einer Abstimmung und somit Zustimmung zur Installierung bedarf, da die Stadt Prenzlau rechtlich gesehen keine Kameras an dieser Örtlichkeit installieren darf.
Die Verwaltung sichert zu, eine Aufstellung bezüglich von Vandalismusschäden für die nächste Sitzungsfolge zu erstellen.
Es herrscht Einigkeit unter den Mitgliedern des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses über diesen Antrag somit nicht abzustimmen und diesen an den Hauptausschuss weiterzuleiten.
Wortlaut: Version: 1 „Die CDU/FDP-Fraktion beantragt, die Installation einer Überwachungskamera, aufgrund aktueller Ereignisse, am Pavillon im Bauerngarten und am Pavillon Uckerpromenade Richtung Spielplatz (inkl. Schwanskulpturen). Weiterhin soll die Verwaltung prüfen, ob weitere Brennpunkte existieren, für die eine Videoüberwachung sinnvoll wäre.“
Abstimmung: Weiterleitung an den Hauptausschuss

TOP 16. Mitteilungen des Bürgermeisters
TOP 16.1 Bericht zum Haushalt der Stadt Prenzlau 2019 (1. Halbjahr) DS-Nr.: 86/2019
Der Erste Beigeordnete weist darauf hin, dass sich das vorliegende Ergebnis noch bis zum Jahresende verändern wird.
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rehcnungsprüfung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 16.2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen I. und II. Quartal 2019 DS-Nr.: 97/2019
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 16.3 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (II. Quartal 2019) DS-Nr.: 91/2019
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
weitere Mitteilung: Der Erste Beigeordnete informiert, dass der Städte- und Gemeindebund die Kommunen befragt, ob sie eine Klage bezüglich des „Gute-KiTa-Gesetzes“ gegen das Land einreichen werden. Das „Gute-KiTa-Gesetz“ soll den Zweck erfüllen bei der Verbesserung der Kita-Qualität zu unterstützen. Die Zielstellung des Bundes ist durchaus eine sinnvolle Absicht. Jedoch ist die finanzielle Ausstattung mit einem Pauschalbetrag von 12,50 € pro Kind nicht annähernd zur Deckung der anfallenden Kosten ausreichend. Somit verbleibt ein sehr großer Eigenanteil bei den Kommunen. Der Bürgermeister hatte bereits vorab darüber informiert, dass die Stadt Prenzlau wahrscheinlich den Klageweg gegen die Entscheidung der Landesregierung gehen wird. Hierzu erfolgt aber noch eine Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg.
Weiterhin gibt der Erste Beigeordnete zur Kenntnis, dass abzuwarten bleibt, wie sich die Gesetzgebung insbesondere nach der Landtagswahl am 01.09.2019 bezüglich der Straßenausbaubeiträge für Anlieger entwickeln. Eine Haushaltsplanung bezüglich der Einnahmen dieser Gebühren ist schwer einschätzbar, da momentan nicht abzuschätzen ist, wie sich die Gesetzlage in Zukunft entwickelt.
Der Erste Beigeordnete bietet den Fraktionen insbesondere im Zusammenhang mit dem anstehenden FR-A und der Haushaltsberatung an, separate Beratungstermine innerhalb der Fraktionen wahrzunehmen.
Der Zweite Beogeordnete informiert, dass in der Gemarkung Schönwerder bis nach Bandelow ein Windfeld mit 15 Anlagen der Firma NOTUS energy entsteht. Die Firma bereitet zusammen mit der Stadt Prenzlau momentan ein Sponsoringvertrag vor. Es handelt sich um eine Summe in Höhe von ca. 200.000 €. Die Gelder sollen insbesondere in Schönwerder zur Umsetzung des Jugendclubs, eines Anbaus des Gemeindehauses und des Feuerwehrgebäudes genutzt werden. Im Gegenzug fordert die Firma, dass in angemessener Weise bei Dorffesten oder Ähnlichem Werbung für die Firma betrieben wird. Es stellt eine Win-Win Situation dar und ist eine Zusammenarbeit zwischen Gemeinde, Ortsteil und Investor.

TOP 17. Anfragen der Ausschussmitglieder
Es werden keine Anfragen gestellt.

TOP 18. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.35 Uhr.

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Niederschrift FR-A vom 22.08.2019 (öffentlich) (57.7 KB)

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