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Beschlussvorlage 107/2019
Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses

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Drucksache 107/2019 (87.3 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2019 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Zur/Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses wird gewählt:

Herr Sven Kirchner

Begründung

Das Verfahren zur Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden regelt § 40 (2) BbgKVerf. Demnach ist im ersten Wahlgang gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Hauptausschusses erhält. Wird niemand gewählt, findet ein zweiter Wahlgang (Stichwahl) statt. Bei Stimmengleichheit nach einer Stichwahl entscheidet das Los.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

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