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Beschlussvorlage 106/2019
Wahl der/des Vorsitzenden des Hauptausschusses der Stadt Prenzlau

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Drucksache 106/2019 (87.7 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2019 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Zur/Zum Vorsitzenden des Hauptausschusses wird gewählt:

Herr Jörg Dittberner

Begründung

Gemäß § 49 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) besteht die Möglichkeit, dass die Mitglieder des Hauptausschusses aus ihrer Mitte den Vorsitzenden wählen, sofern nicht die Gemeindevertretung in ihrer ersten Sitzung beschließt, dass der Bürgermeister den Vorsitz des Hauptausschusses führt.

In der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2019 wurde durch Beschluss festgelegt (DS 65/2019), dass die Mitglieder des Hauptausschusses aus ihrer Mitte den Vorsitzenden wählen.

Das Verfahren zur Wahl des Vorsitzenden regelt § 40 (2) BbgKVerf. Demnach ist im ersten Wahlgang gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Hauptausschusses erhält. Wird niemand gewählt, findet ein zweiter Wahlgang (Stichwahl) statt. Bei Stimmengleichheit nach einer Stichwahl entscheidet das Los.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

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