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Beschlussvorlage 98/2019
Entschädigungssatzung 2019

Downloads

Drucksache 98/2019 (108.5 KB)

Anlage 1 zur DS 98/2019 (92.2 KB)

Anlage 2 zur DS 98/2019 (131.3 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2019 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse sowie für Ortsvorsteher und Mitglieder von Ortsbeiräten (Entschädigungssatzung-2019) gemäß Anlage 1.

Begründung

Der Minister des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg hat mit der "Verordnung über die Aufwandsentschädigungen und den Ersatz des Verdienstausfalls für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse, für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner sowie über den Ersatz des Verdienstausfalls (Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung - "KomAEV)" vom 31.05.2019 (GVBl.II 40/2019) zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung der Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung vom 08.07.2019 (GVBl.II 47/2019) eine entsprechende Verordnung zur Regelung von Obergrenzen für die Aufwandsentschädigung und das Sitzungsgeld erlassen.
Er hat dabei die Größenordnungen der Gemeinden an Hand der Einwohnerzahlen berücksichtigt. Für die Stadt Prenzlau ist derzeit die Kategorie 10.001 - 20.000 Einwohner anzuwenden. Die KomAEV ermöglicht den Gemeinden einen Gestaltungsspielraum über eine entsprechende Aufwandsentschädigungssatzung. Sie enthält keine Regelungen für die Ortsbeiräte und Ortsvorsteher und ist deshalb auf diesen Personenkreis nicht anzuwenden.
Hier sind die kommunalen Vertretungskörperschaften weiterhin für die Ausgestaltung zuständig.
Die Entschädigungssatzung der Stadt Prenzlau aus dem Jahr 2015 bedarf einer entsprechenden Anpassung an die Regelung der KomAEV.

Folgende Anpassungen wurden vorgenommen:
In § 1 - Grundsätze wurde ein Absatz 2 eingefügt, der eine Regelung zum Umgang mit einer Doppelspitze bei Funktionen oder Ämtern in Bezug auf die Aufwandsentschädigung und das Sitzungsgeld enthält.

In § 2 - Aufwandsentschädigungen wurden diese den geregelten Höchstsätzen angepasst. Hierbei wurde ein Vorschlag für eine differenzierte Aufwandsentschädigung für die Fraktionsvorsitzenden eingearbeitet, der einen Grundbetrag von 50 € und einen pro Kopf-Betrag von 7,00 €/Fraktionsmitglied enthält. Eine Kappung erfolgt gemäß § 7 (1) Nr. 3 KomAEV bei 110,00 €. Für die Vorsitzenden der Fachausschüsse wurde die 25 v. H. des Vorsitzenden der SVV eingearbeitet.

In § 3 - Sitzungsgeld wurden die Beträge für die Stadtverordneten an den Höchstbetrag angepasst und auf Vorschlag des Bürgermeisters das Sitzungsgeld für Ortsvorsteher und Ortsbeiratsmitglieder auf 20,00 € angehoben.

Der § 5 - Verdienstausfall und Betreuungsaufwand wurde um eine Regelung zum Betreuungsaufwand erweitert. Dabei wird auf die Regelungen der KomAEV verwiesen. Der Höchstbetrag für den Betreuungsaufwand wird mit 13,00 €/h vorgeschlagen, was über dem derzeitigen Mindestlohn liegt.

In § 7 - Fraktionsgelder erfolgt in Absatz 2 eine Anpassung an die derzeit geübte und sich bewährte Praxis.

Die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen und der Sitzungsgelder bzw. deren Anpassung an die Obergrenzen der KomAEV führen zu Mehrausgaben von ca. 12.500 € /Jahr (15% Steigerung). Da der Erlass der KomAEV zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2019 nicht vorhersehbar war und die Mittel nicht in der nun benötigten Höhe eingeplant wurden, wird vorgeschlagen, die Entschädigungssatzung-2019 erst zum 01.01.2020 in Kraft treten zu lassen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

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