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Beschlussvorlage 100/2019
Beschluss der Eckpunkte zum Einzelhandelskonzept Prenzlau 2019

Downloads

Drucksache 100/2019 (91.4 KB)

Anlage 1 zur DS 100/2019 (636.1 KB)

Anlage 2 zur DS 100/2019 (13.0 MB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2019 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Eckpunkte des Einzelhandelskonzeptes Prenzlau 2019 gemäß Anlage 1

Begründung

Vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen im Einzelhandel, sich zunehmend verändernder Rahmenbedingungen in der Stadtentwicklung sowie aktuellen Einzelhandelsplanungen im Stadtgebiet, insbesondere im Bereich Kietzstraße (ALDIVerlagerung), ist die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Prenzlau aus dem Jahr 2016 erforderlich. Mit der Überarbeitung erhält die Stadt Prenzlau ein informelles Planungsinstrument, welches die zukünftige Entwicklung des Einzelhandels am Standort erörtert und Rahmenbedingungen definiert. Mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes werden folgende wesentliche städtebauliche Zielsetzungen der Einzelhandelsentwicklung verfolgt:

-A. Sicherung der mittelzentralen Versorgungsfunktion der Stadt Prenzlau: Erhalt und zielgerichteter Ausbau des Einzelhandelsangebotes, insbesondere in Branchen mit besonderem Handlungsbedarf sowie Schaffung von Investitionssicherheit durch verbindliche Bauleitplanung

-B. Schutz und Stärkung der Innenstadt als dominierende Einkaufslage: Stärkung der Innenstadt gegenüber dezentralen Standorten durch zielgerichteten Ausbau des Einzelhandelsangebotes sowie Schaffung von Investitionssicherheit in der Innenstadt

-C. Sicherung und ggf. Weiterentwicklung der wohnortnahen Versorgung mit Angeboten des kurzfristigen Bedarfs: Stärkung der Innenstadt auch im nahversorgungsrelevanten Sortimentsbereich zur Versorgung der Einwohner im gesamten Stadtgebiet sowie Sicherung der Nahversorgungszentren und der Nahversorgungsstandorte für eine stabile nachhaltige wohngebietsnahe Versorgung der Bevölkerung.

Rechtliche Grundlage: Beschluss der Eckpunkte des Einzelhandelskonzeptes Prenzlau 2019 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB. Im Rahmen des Standortkonzeptes erfolgt die Festlegung und Begründung der zentralen Versorgungsbereiche im Sinne von § 1 Abs. 6 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB, § 9 Abs. 2a BauGB, § 34 Abs. 3 BauGB und § 11 Abs. 3 BauNVO.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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