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Beschlussvorlage 90/2019
Aufstellungs-, Billigungs- und Offenlegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB "Sonnenhof Winterfeldtstraße" der Stadt Prenzlau

Downloads

Drucksache 90/2019 (120.6 KB)

Anlage 1 zur DS 90/2019 (1.9 MB)

Anlage 2 zur DS 90/2019 (1.3 MB)

Anlage 3 zur DS 90/2019 (1.3 MB)

Anlage 4 zur DS 90/2019 (260.5 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2019 vorgesehen

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

1. Dem Antrag der Vorhabenträgerin Kommunales WohnungsUnternehmen Prenzlau- Land GmbH, Kietzstraße 43, 17291 Prenzlau, auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB wird zugestimmt. Der Geltungsbereich sowie die Planungsziele sind im Antrag (Anlage 1) dargestellt.

2. Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich, Gemarkung Prenzlau, Flur 47, Flurstücke 226, 228, 230, soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB "Sonnenhof Winterfeldtstraße" ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Auf die frühzeitige Beteiligung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

3. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sonnenhof Winterdfeldstraße" (Anlage 2)wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 3) wird gebilligt.(beides Stand 26.07.2019)

4. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sonnenhof Winterfeldtstraße“, Stand 26.07.2019, bestehend aus Planzeichnung (Anlage 2), Begründung (Anlage 3) und Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 4) werden zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt.

5. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zum Planentwurf und Begründungsentwurf einzuholen.

Begründung

Planungsziele
Der in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) dargestellte räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans der Innenentwicklung umfasst die Flurstücke 226, 228 und 230 der Flur 47, Gemarkung Prenzlau in einem Umfang von etwa 0,27 ha.

Innerhalb des o.g. Geltungsbereichs sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von 2 Wohngebäuden mit je 8 Wohneinheiten geschaffen werden. Die Erschließung des Geltungsbereiches ist über die Winterfeldtstraße gesichert.

Das Plangebiet befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage Prenzlaus. Planungsziel ist die Nachverdichtung der Fläche als Maßnahme der Innenentwicklung. Für den vorliegenden Fall darf ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, weil in ihm eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird. Eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 lit. b) BauGB genannten Schutzgüter, Schutzgebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung sowie Europäischer Vogelschutzgebiete, durch die beabsichtigen Festsetzungen sind nicht zu befürchten. Aus diesem Grund wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Flächennutzungsplan
Im aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Prenzlau wird die Fläche als Wohnbaufläche dargestellt. Damit ist das Vorhaben ableitbar.

Kostenübernahme/ Durchführungsvertrag
Die Planungs- und Erschließungskosten werden vollumfänglich durch die Vorhabenträgerin getragen. Ein Durchführungsvertrag wird geschlossen. Die Verfügungsberechtigung für die zu überplanenden Grundstücke wurde nachgewiesen.

Verfahren
Im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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