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Beschlussvorlage 94/2019
Überplanmäßige Auszahlung für die Straßenbaumaßnahme Thomas-Müntzer-Platz/ Ecke Lessingstraße

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Drucksache 94/2019 (95.9 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2019 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung für die Straßenbaumaßnahme Thomas-Müntzer-Platz/ Ecke Lessingstraße in Höhe von 350.000 €.

Begründung

Für die Straßenbaumaßnahme waren zunächst Gesamtkosten in Höhe von 695.000 € (2019: 400.000 €, Verpflichtungsermächtigung für 2020: 295.000 €) vorgesehen. Diese Planzahlen basieren auf dem Straßenaufbau mit dem örtlich üblichen Baugrund.

Mit der Ausschreibung der Planungsleistung wurde auch die Baugrunduntersuchung ausgeschrieben und beauftragt. Im Zuge der Baugrunderkundung musste festgestellt werden, dass in der Lessingstraße erst ab 1,20 m bis 1,40 m unter Geländeoberkante (GOK) tragfähiger Boden ansteht. Da hier zusätzlich Schichtenwasser auftritt, kann der Boden nicht in einen tragfähigen Zustand gebracht und muss ausgetauscht werden. Aufgrund des hohen Gehaltes an PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) muss der Aushub nach der geltenden LAGA-Richtlinie "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen" in die Kategorie Z 2 eingestuft und entsprechend entsorgt werden. Der Aushub wird baubegleitend zusätzlich beprobt, um die Menge an Z 2 - Boden enger einzugrenzen und so gering wie möglich zu halten.

Der Baugrund im Thomas-Müntzer-Platz kann durch Nachverdichtung und den Einbau eines Geogitters in einen tragfähigen Zustand gebracht werden. Bodenaustausch und Entsorgung verursachen zusätzliche Mehrkosten in Höhe von etwa 250.000 €.

Weiterhin wurden gegenüber der Grundlage zum Planansatz zusätzliche Parkplätze in der Lessingstraße durch die Anordnung von Senkrechtparkplätzen auf der westlichen Straßenseite vorgesehen um die Parksituation im Gebiet zu verbessern.

Mit den steigenden reinen Baukosten erhöhen sich auch die Nebenkosten wie die Kosten für die Planung und die baufachliche Prüfung für die Fördermittel.

Die Deckung kann zum Teil durch zusätzliche Fördermittel aus dem Stadtumbau- Programm i. H. v. 201.700 € erfolgen. Der erforderliche Restbetrag wird zunächst aus liquiden Mitteln zur Verfügung gestellt. Sofern die Mehrbelastungsausgleichsverordnung für die Gemeinden infolge des Gesetzes zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen in Kraft tritt und die Stadt Prenzlau für das Jahr 2019 einen entsprechenden Ausgleichsbetrag vom Land erhält, wird dieser anteilig zur weiteren Deckung herangezogen. Im Verordnungsentwurf ist für das Ausgleichsjahr 2019 ein Grundbetrag in Höhe von 1.416,77 € je Kilometer Gemeindestraße multipliziert mit der jeweiligen Gesamtlänge der gewidmeten Gemeindestraßen vorgesehen. Nach erster Prüfung würde die Stadt Prenzlau im Haushaltsjahr 2019 insgesamt einen pauschalen Ausgleichsbetrag in Höhe von ca. 250.000 € erhalten.

Es wird darauf hingewiesen, dass der pauschale Mehrbelastungsausgleich in den Folgejahren den Wegfall der Beiträge für den Straßenausbau nicht kompensiert. Es bleibt abzuwarten, inwieweit der verbleibende Fehlbetrag nach Spitzabrechnung vom Land zusätzlich erstattet wird. Hierzu sollen entsprechende Regelungen in einer Änderungsverordnung getroffen werden, die bis dato nicht vorliegt. Weitere Ausführungen im Zusammenhang mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sind der Antwort auf die Anfrage 78/ 2019 zu entnehmen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hoch- und Tiefbauamt

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