Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2019 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 14 der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau, nachfolgende Mitgieder für den Kinder- und jugendbeirat der Stadt Prenzlau zu benennen:
1. Beetz, Nico
2. Dedeli, Denis
3. Le, Tino
4. Sommer, Fynn
5. Naumann, Henriette
Entsprechend § 14 der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau können zehn Mitglieder für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Prenzlau durch die Stadtverordnetenversammlung benannt werden. Bedingung dafür ist, dass die Bewerberinnen und Bewerber Einwohnerinnen bzw. Einwohner der Stadt Prenzlau sind und/ oder ihren schulischen oder anderweitigen Ausbildungsaufenthalt hauptsächlich in Prenzlau haben. Sie müssen mindestens 12 Jahre alt sein und dürfen bei der Wahl das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Vier Bewerbungen für den Kinder- und Jugendbeirat liegen schriftlich vor und sind auf die oben genannten Bedingungen hin geprüft worden. Alle Bewerberinnen und Bewerber erfüllen die geforderten Voraussetzungen.
Die Benennung für den Beirat erfolgt für die Dauer der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung.
Amt für Bildung, Sport und Soziales