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Antrag 58-1/2019
Festsetzung Mitglieder Hauptausschuss

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Drucksache 58-1/2019 (75.3 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2019 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung Prenzlau beschließt, gemäߧ 49 Abs. 2 BbgKVerf die Anzahl der Mitglieder des Hauptausschusses der Stadt Prenzlau auf zwölf Sitze, elf Verordnete und der Hauptverwaltungsbeamte, festzulegen.

Begründung

er Hauptausschuss der Stadt ist der einzige beschlie ßende Ausschuss und sollte ein Instrument der Verordneten sein. § 50 BbgKVerf beschreibt seine Aufgaben. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer ersten Sitzung die Anzahl der Mitglieder zu bestimmen, die für die Dauer der Wahlperiode bestellt sind. Um seine verantwortungsvollen Aufgaben gewissenhaft ausfüllen zu können, sollte er auch ein tatsächliches Spiegelbild der SVV darstellen. Die beantragte Regelung entspricht der in den Aufsichtsräten beider kommunaler Unternehmen.

                                                                                                                                                                 

verantwortliches Amt / Antragsteller

Fraktion Wir Prenzlauer
Fraktion DIE LINKE.Prenzlau
SPD-Fraktion

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