Drucksache 58-1/2019 (75.3 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2019 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung Prenzlau beschließt, gemäߧ 49 Abs. 2 BbgKVerf die Anzahl der Mitglieder des Hauptausschusses der Stadt Prenzlau auf zwölf Sitze, elf Verordnete und der Hauptverwaltungsbeamte, festzulegen.
er Hauptausschuss der Stadt ist der einzige beschlie ßende Ausschuss und sollte ein Instrument der Verordneten sein. § 50 BbgKVerf beschreibt seine Aufgaben. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer ersten Sitzung die Anzahl der Mitglieder zu bestimmen, die für die Dauer der Wahlperiode bestellt sind. Um seine verantwortungsvollen Aufgaben gewissenhaft ausfüllen zu können, sollte er auch ein tatsächliches Spiegelbild der SVV darstellen. Die beantragte Regelung entspricht der in den Aufsichtsräten beider kommunaler Unternehmen.
Fraktion Wir Prenzlauer
Fraktion DIE LINKE.Prenzlau
SPD-Fraktion