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Beschlussvorlage 71/2019
Benennung eines Kandidaten für die Wahl im Wahlbezirk 1 zum Verbandsausschuss des Wasser- und Bodenverbandes "Uckerseen"§ (WaBo)

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Drucksache 71/2019 (91.7 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2019 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau benennt als Kandidaten für die Wahl im Wahlbezirk 1 zum Verbandsausschuss des Wasser- und Bodenverbandes "Uckerseen" (WaBo) Herrn Dr. Andreas Heinrich.

Begründung

Der Wasser- und Bodenverband "Uckerseen" (WaBo) hat sich mit Wirkung zum 01. Januar 2019 eine neue Satzung gegeben (Amtsblatt für Brandenburg, Nr. 47/2018, Seite 1154 ff.)
Gemäß § 10 Abs. (2) Verbandssatzung sind innerhalb von sechs Monaten nach der Kommunalwahl die Mitglieder der Verbandsversammlung durch einen neugewählten Verbandsausschuss abzulösen.
Der WaBo hat für die Wahl von Vertretern in den Verbandsausschuss 3 Wahlbezirke gebildet, die sich an der Zusammensetzung der Mitglieder des WaBo orientiert. Mit Schreiben vom 22.05.2019 hat der Verbandsvorsteher des WaBo darüber informiert, dass die Stadt Prenzlau neben der Meldung für den Wahlbezirk 3 (s. DS 72/2019) auch einen Kandidaten für die Wahl im Wahlbezirk 1 benennen kann. Die Benennung muss bis spätestens 12.09.2019 dem Wasser- und Bodenverband gemeldet werden.

Die einschlägige Organisationsvorschrift für die Stadt Prenzlau ist die Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf).
Bei der Benennung eines Kandidaten zur Wahl im Wahlbezirk 1 zum Verbandsausschuss handelt es sich um eine Einzelwahl nach § 40 BbgKVerf.
Da sich im Wahlbezirk 1 die Mitgliedschaft aus den Mitglieder Bund, Land und die sonstigen Gebietskörperschaften für ihre Grundstücke zusammensetzt schlägt der Bürgermeister als Kandidaten einen hochrangigen Mitarbeiter der Stadt Prenzlau, hier den Zweiten Beigeordneten, Herrn Dr. Andreas Heinrich, für die Benennung vor.
Die Wahl erfolgt gemäß § 40 i.V.m. § 39 (1) BbgKVerf als geheime Wahl. Von diesem Verfahren kann durch einstimmigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nach § 39 (1) Satz 6 BbgKVerf abgewichen werden.

Die Wahlen zum Verbandsausschuss des Wasser- und Bodenverbandes "Uckerseen" werden von den Mitgliedern im Zeitraum vom 02.10.2019 bis 12.11.2019 per Briefwahl vorgenommen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

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