Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2019 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Inhalt der Mitteilung:
Der Zugriff auf die Ausschussvorsitze ergibt sich aus § 43 (5) BbgKVerf nach dem d'Hondt-Verfahren.
Die Fraktion mit der höchsten Sitzanzahl hat den Erstzugriff. Bei gleicher Sitzanzahl können sich die betroffenen Fraktionen über den Erstzugriff einigen oder einen Losentscheid herbeiführen.
Nach der aktuellen Fraktionsstärke würden den Fraktionen CDU/FDP, SPD und Wir Prenzlauer je ein Ausschussvorsitz zustehen.
Die Fraktionen benennen ihren Ausschussvorsitzenden wie folgt:
Ausschuss | Fraktion | Vorsitzender |
Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung |
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Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung |
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Soziales |
Die Stellvertreter für die Vorsitzenden werden in der jeweiligen ersten Sitzung aus der Mitte der Mitglieder gewählt.
Hauptamt