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Beschlussvorlage 72/2019
Benennung von Wahlvorschlägen der Stadt Prenzlau für den Verbandsausschuss des Wasser- und Bodenverbandes

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Drucksache 72/2019 (95.3 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2019 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau benennt nur 2 Wahlvorschläge für den Wahlbezirk 3, Unterwahlbezirk 6 zur Wahl zum Verbandsausschuss des WaBo. Die Wahlvorschläge werden gemäß § 41 (2) BbgKVerf durch die Fraktionen CDU/FDP und SPD benannt:

CDU/FDP: ..................
SPD:   ..................

2. Die Stadtverordnetenversammlung benennt die von den Fraktionen auf Grundlage des § 41 (2) BbgKVerf eingereichten namentlichen Vorschläge als Wahlvorschläge:

CDU/FDP:     

..................
SPD:  ..................
Wir Prenzlauer:    ..................
DIE LINKE.Prenzlau ..................
AfD ..................

3. In geheimer Wahl nach § 39 (1) i.V.m. § 40 BbgKVerf werden abweichend zu § 41 (2) BbgKVerf 2 einzelne Wahlvorschläge in einem Wahlgang ermittelt. Bei Stimmengleichheit wird § 40 (3) analog angewendet.

Begründung

Der Wasser- und Bodenverband "Uckerseen" (WaBo) hat sich mit Wirkung zum 01. Januar 2019 eine neue Satzung gegeben (Amtsblatt für Brandenburg, Nr. 47/2018, Seite 1154 ff.)
Gemäß § 10 Abs. (2) der Verbandssatzung sind innerhalb von sechs Monaten nach der Kommunalwahl die Mitglieder der Verbandsversammlung durch einen neugewählten Verbandsausschuss abzulösen.
Der WaBo hat für die Wahl von Vertretern in den Verbandsausschuss 3 Wahlbezirke gebildet, die sich an der Zusammensetzung der Mitglieder des WaBo orientiert. Mit Schreiben vom 07.05.2019 hat der Verbandsvorsteher des WaBo darüber informiert, dass gemäß § 7 Verbandssatzung durch die Stadt Prenzlau von den 19 Sitzen im Verbandsausschuss 2 Sitze über den Wahlbezirk 3, Unterwahlbezirk 6 zu besetzen sind. Die Stadt Prenzlau hat nunmehr neben der Meldung für den Wahlbezirk 1 (s. DS 71/2019) auch mindestens zwei und maximal fünf Kandidaten für die Wahl im Wahlbezirk 3, Unterwahlbezirk 6 zu benennen. Die Benennung muss bis spätestens 12.09.2019 dem Wasser- und Bodenverband gemeldet werden.
Wählbar ist gemäß § 7 (14) Verbandssatzung im Wahlbezirk 3 jede geschäftsfähige Person, die von einem Mitglied zur Wahrnehmung seiner Interessen im Verbandsausschuss zur Wahl vorgeschlagen ist.

Die einschlägige Organisationsvorschrift für die Stadt Prenzlau ist die Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf). Bei der Wahl bzw. Benennung von mehreren Vertretern in ein Gremium handelt es sich um eine Gremienwahl gemäß § 41 i.V.m. § 39 (1) BbgKVerf.
Die Mitgliedschaft im Wahlbezirk 3 setzt sich aus den Gemeinden für alle übrigen Grundstücke im Verbandsgebiet zusammen. Nach § 7 Verbandssatzung wird der Wahlbezirk 3 in 8 Unterwahlbezirke aufgeteilt. Die Stadt Prenzlau ist dem Unterwahlbezirk 6 zugeordnet. Diesem Unterwahlbezirk sind 2 Sitze im Verbandsausschuss zugewiesen. Mindestens 2 und maximal 5 Wahlvorschläge können dem WaBo unterbreitet werden. Seitens des Bürgermeisters wird vorgeschlagen, dem WaBo nur 2 Wahlvorschläge zu unterbereiten. Nach § 41 (2) BbgKVerf werden die Sitze, hier die Wahlvorschläge, aufgrund der Vorschläge der Fraktionen verteilt. Da maximal 5 Wahlvorschläge zulässig wären, könnte nach § 41 (2) BbgKVerf jede Fraktion einen Wahlvorschlag unterbreiten.

Zu den Punkten 1 bis 3 ist eine getrennte Abstimmung erforderlich. Sofern Punkt 1 mehrheitlich zugestimmt wird entfallen die Beschlüsse zu Punkt 2 und 3.

zu 1.
Will man das Verfahren vereinfachen, abkürzen und sicher gehen, dass die von der Stadtverordnetenversammlung bewusst benannten Wahlvorschläge auch gewählt werden, sollte man nur 2 Wahlvorschläge einreichen. Reicht man mehr als 2 Wahlvorschläge ein, entscheiden letztendlich die Mitglieder des WaBo über die 2 Vertreter der Stadt Prenzlau im Verbandsausschuss. Nach § 41(2) BbgKVerf hätten hier die Fraktionen CDU/FDP und SPD ein Vorschlagsrecht. Die Stadtverordnetenversammlung fasst einen deklaratorischen Wahlbeschluss.

zu 2.
Dieser Punkt ist alternativ zu 1. zu sehen. Hier wird allen Fraktionen die Möglichkeit eingeräumt, einen Wahlvorschlag zu unterbreiten. Alle max. 5 Wahlvorschläge werden an den WaBo weitergeleitet. Die Mitglieder des WaBo wählen dann aus diesen Wahlvorschlägen die zwei Vertreter des Stadt Prenzlau im Verbandsausschuss des WaBo.

zu 3.
Dieser Punkt ist nur in Kombination mit Punkt 2 zu sehen. Er stellt eine alternative Verfahrensweise zu 1. dar und Bedarf eines einstimmigen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung, dass so verfahren werden soll. Bei einer positiven Entscheidung zu Punkt 3 werden die zwei Wahlvorschläge unter Umgehung des § 41 (2) BbgKVerf in einer geheimen Wahl ermittelt. Die zwei Wahlvorschläge mit den höchsten Stimmzahlen werden beim WaBo eingereicht. Bei einer Stimmengleichheit muss eine entsprechende Stichwahl durchgeführt werden.

Die Wahlen zum Verbandsausschuss des Wasser- und Bodenverbandes "Uckerseen" werden von den Mitgliedern im Zeitraum vom 02.10.2019 bis 12.11.2019 per Briefwahl vorgenommen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

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