Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2019 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung bestellt gem. § 97 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die Mitglieder des Aufsichtsrates der Wohnbau GmbH Prenzlau:
Fraktionen |
Name |
CDU/FDP |
Sören Gerulat Joachim Krüger Ludger Melters |
SPD |
Bianca Karstädt Uwe Schmidt |
Wir Prenzlauer |
Mike Hildebrandt Jürgen Theil |
DIE LINKE.Prenzlau |
Rudolf Boderke Waltraut Pieles |
AfD |
Malte Lubenow Christin Lenz |
Gemäß § 40 bzw. 41 BbgKVerf werden die Mitglieder des Aufsichtsrates aus der Mitte der Gemeindevertretung für die Dauer der Wahlperiode bestimmt.
Die Fraktionen haben hierfür das Vorschlagsrecht. Gemäß § 97 (2) BbgKVerf können auch sachkundige Dritte, die nicht Mitglied der Stadtverordnetenversammlung sind, vorgeschlagen und berufen werden.
Die Sitzverteilung (insgesamt 11 Sitze) erfolgt analog der Ausschussbesetzung in den Ausschüssen nach § 41 (2) BbgKVerf.
Hauptamt