Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2019 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung bestellt die Mitglieder des Hauptausschusses und ihre Vertreter nach § 41 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) für die Dauer der Wahlperiode.
Fraktion |
Mitglied |
Vertreter |
CDU/FDP |
Sören Gerulat Ludger Melters Andreas Meyer |
Marko Tank |
SPD |
Olaf Himmel Bianca Karstädt |
Heike Zumpe |
Wir Prenzlauer |
Sven Kirchner Thomas Richter |
Toni Hahlweg |
DIE LINKE.Prenzlau |
Jörg Dittberner Anne-Frieda Reinke |
Astrid Kaufmann |
AfD |
Monty Gutzmann Felix Teichner |
Malte Lubenow |
Gemäß § 43 (2) haben die Fraktionen ein Vorschlagsrecht für die Ausschussmitglieder und ihre Stellvertreter. Die Stadtverordnetenversammlung kann die namentliche Besetzung durch deklaratorischen Beschluss feststellen.
Somit bestimmt die Stadtverordnetenversammlung nach § 49 (2) BbgKVerf in ihrer ersten Sitzung aus ihrer Mitte die Mitglieder des Hauptausschusses und ihre Vertreter für die Dauer der Wahlperiode.
Die Sitzverteilung ergibt sich aus dem Beschluss zur Drucksache Nr.: 58/2019.
Hauptamt