Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2019 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Der Hauptausschuss besteht aus 9 Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung.
2. Die Sitzverteilung im Hauptausschuss gem. § 41 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) ergibt folgende Verteilung:
Fraktionen |
Sitze |
CDU/FDP | |
SPD | |
Wir Prenzlauer | |
DIE LINKE. Prenzlau | |
AfD |
Gemäß § 49 (2) BbgKVerf legt die Stadtverordnetenversammlung in ihrer ersten Sitzung die Anzahl der Stadtverordneten, die Mitglieder des Hauptausschusses sein sollen, fest und bestellt sie für die Dauer der Wahlperiode.
Der Bürgermeister ist gemäß § 49 (2) Satz 1 BbgKVerf als stimmberechtigtes Mitglied des Hauptausschusses gesetzt. Alle Fraktionen der Stadtverordnetenversammmlung sollen Sitz und Stimme im Hauptausschuss haben. Der Hauptausschuss soll das Kräfteverhältnis in der Stadtverordnetenversammlung möglichst widerspiegeln.
Nach den derzeitigen Fraktionsstärken wird empfohlen, mit 9 Stadtverordneten den Hauptausschuss zu besetzen.
Hauptamt