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Beschlussvorlage 58/2019
Anzahl der Sitze und Sitzverteilung im Hauptausschuss

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Drucksache 58/2019 (102.5 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2019 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Der Hauptausschuss besteht aus 9 Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung.
2. Die Sitzverteilung im Hauptausschuss gem. § 41 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) ergibt folgende Verteilung:

Fraktionen

Sitze

CDU/FDP
SPD
Wir Prenzlauer
DIE LINKE. Prenzlau
AfD

Begründung

Gemäß § 49 (2) BbgKVerf legt die Stadtverordnetenversammlung in ihrer ersten Sitzung die Anzahl der Stadtverordneten, die Mitglieder des Hauptausschusses sein sollen, fest und bestellt sie für die Dauer der Wahlperiode.

Der Bürgermeister ist gemäß § 49 (2) Satz 1 BbgKVerf als stimmberechtigtes Mitglied des Hauptausschusses gesetzt. Alle Fraktionen der Stadtverordnetenversammmlung sollen Sitz und Stimme im Hauptausschuss haben. Der Hauptausschuss soll das Kräfteverhältnis in der Stadtverordnetenversammlung möglichst widerspiegeln.

Nach den derzeitigen Fraktionsstärken wird empfohlen, mit 9 Stadtverordneten den Hauptausschuss zu besetzen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

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