Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2019 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Zum 2. Vertreter der/des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung wird gewählt:
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Gemäß § 33 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wählt die Stadtverordnetenversammlung aus ihrer Mitte die Vertreter des Vorsitzenden. Die Zahl der Vertreter wurde von der Stadtverordnetenversammlung durch den Beschluss zur Drucksache Nr.: 48/2019 bestimmt.
Wahlvorschläge:
a)
b)
c)
d)
e)
Hauptamt