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Beschlussvorlage 47/2019
Wahl der/des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung

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Drucksache 47/2019 (87.5 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2019 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Zur/Zum Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung wird gewählt:

______________________________

Begründung

Gemäß § 33 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wählt die Stadtverordnetenversammlung aus ihrer Mitte den Vorsitzenden. Das Verfahren zur Wahl des Vorsitzenden regelt § 40 (2) BbgKVerf. Demnach ist im ersten Wahlgang gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung erhält.
Wird niemand gewählt, findet ein zweiter Wahlgang (Stichwahl) statt. Bei Stimmengleichheit nach einer Stichwahl entscheidet das Los.

Wahlvorschläge:

a)

b)

c)

d)

e)

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

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