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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau am 23.05.2019

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 23.05.2019, Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasium Schulteil II, Seeweg 6 (Aula)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 17.54 Uhr

Entschuldigt: 
Herr Brämer
Herr Strehlow
Herr Dr. Krause 
Herr S. Suhr 
Herr Tank 
Herr Melters

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.05.2019
4. Einwohnerfragestunde 5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung
7. Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zum Antrag auf Baugenehmigung sowie der sanierungsrechtlichen Genehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses, Uckerpromenade 39, Prenzlau (Ablehnung des Bauantrages) (DS-Nr.: 45/2019)
8. Mitteilungen des Bürgermeisters
9. Fragestunde der Stadtverordneten
10. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 23 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 09.05.2019
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 23/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung
Der Vorsitzende spricht die DS 45/2019 an und schlägt vor, da diese Drucksache die Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG betrifft, dem Vorstandsmitglied Frau Müller Rederecht einzuräumen. Dies wird von den Stadtverordneten befürwortet.

TOP 7. Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zum Antrag auf Baugenehmigung sowie der sanierungsrechtlichen Genehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses, Uckerpromenade 39, Prenzlau (Ablehnung des Bauantrages) DS-Nr.: 45/2019
Der Bürgermeister erklärt den Grund dieser außerordentlichen Sitzung aus Sicht der Verwaltung. Nach der letzten Stadtverordnetenversammlung (SVV) am 09.05.2019 haben mindestens 4 Stadtverordnete geäußert, dass deren Abstimmungsverhalten nicht ihrer eigentlichen Intention entspricht. Daher ist es legitim über diesen Sachverhalt in einer außerordentlichen SVV nochmal abstimmen zu lassen. Nach Absprache mit dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung soll nun heute die erneute Abstimmung umgesetzt werden. Er hofft, dass es diesmal ein klareres Ergebnis geben wird als in der letzten Sitzung. Weiterhin geht er auf den heutigen Zeitungsartikel ein und erläutert, dass es gerade aus rechtlicher Sicht korrekt ist, das gemeindliche Einvernehmen für den Bauantrag der Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG zu versagen, da dieser nicht den Zielstellungen des B-Planverfahrens entspricht. Er spricht sich für eine ordnungsgemäße Fertigstellung des B-Planes und somit für die Ablehnung des Bauantrages aus.
Frau Müller geht auf die Harmonie zwischen der Verwaltung und der Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG ein und verliest ein Zitat, indem es um die gemeinsame Entwicklung der Stadt geht. Sie bedankt sich beim Bürgermeister für die Einladung zur heutigen Sitzung, betont jedoch, dass sie die Stellungnahme des Bürgermeisters für die Zeitung auch gern erhalten hätte. Die Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG hat am 03.05.2018 den fertigen Bauantrag beim Landkreis Uckermark eingereicht. Erst am 17.05.2018 wurde der Antrag für ein B-Planverfahren eingereicht und beschlossen. Aus dem Grund einer gemeinsamen Meinungsfindung hat die Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG den Bauantrag für 6 Monate ruhend gestellt. Am 05.09.2018 fand eine Informationsveranstaltung zur Thematik „Kurgarten“ statt. Sie betont, dass der Zweite Beigeordnete bereits zu diesem Zeitpunkt Kenntnis über die Höhenangaben wie auch die Grundrisse des Gebäudes hatte. Im B-Plangebiet befinden sich auch weiterhin 2 nicht bebaute Grundstücke. Ein B-Plan bedeutet nicht automatisch die Versagung des Bauantrages der Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG.
Weiterhin geht sie auf die Aussage des Bürgermeisters vom 09.04.2019 im WSO- Ausschuss bezüglich einer 3-4 geschossigen Bebauung ein. Die Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG ist laut ihrer Satzung verpflichtet, für ihre Mitglieder gute, sichere und sozialverantwortbare Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Vor diesem Hintergrund ist der wirtschaftliche Aspekt primär zu behandeln.
Der Zweite Beigeordnete gibt Frau Müller hinsichtlich der Absicht, für dieses Projekt eine gemeinsame Lösung zu finden und ursprünglich dadurch einen B-Plan umgehen zu können, recht. Dies wurde unter der Voraussetzung besprochen, dass die Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG von einer derartig massiven Bebauung in dieser sehr sensiblen Lage „Uckerpromenade“ absieht. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG auf die im § 34 BauGB (...in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt...) geforderten Aspekte nicht eingehen will. Daher haben die Fraktionen einen Bebauungsplan beantragt. Aus seiner Sicht ist die Wirtschaftlichkeit in so einer prägnanten Lage eher zweitrangig zu betrachten. Weiterhin geht er darauf ein, dass er vorab keine Grundrisse, sondern einen Lageplan bekommen hat. Er erläutert anhand von Beispielen die normale Vorgehensweise eines B-Planverfahrens. Er bittet um Verständnis, dass so ein Verfahren insbesondere aufgrund des Vorschaltens einer städtebaulichen Studie einige Zeit in Anspruch nimmt. Zusammenfassend erklärt er, dass der Bauantrag der Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG der Sanierungssatzung, der Gestaltungssatzung und dem § 34 BauGB widerspricht und somit das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden kann. Er bittet darum, diesen Bauantrag abzulehnen, somit dieser Drucksache zuzustimmen und mit der neuen Stadtverordnetenversammlung die Thematik „Kurgarten“ durch das B-Planverfahren zu lösen.
Herr Reichel erklärt, dass es eine schwierige Situation ist, beide Interessen mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit und die Ästhetik des Gebäudes in Einklang zu bringen. Er beantragt die namentliche Abstimmung dieser Drucksache.
Herr Meyer spricht die bisherige Lösungsfindung von Problemen gemeinsam mit der Verwaltung an und geht darauf ein, dass das Thema „Kurgarten“ zwei unterschiedliche Interessengruppen vorweist. Zum Einen will eine Gruppe eine kleinteilige Bebauung des Kurgartengeländes und eine andere Gruppe möchte das Bauvorhaben der Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG umgesetzt sehen. Er hätte sich gewünscht eher von dem geplanten Bauvorhaben gewusst zu haben. Er empfiehlt, dass beide Interessengruppen und deren Vorschläge und Intentionen verbunden werden müssen. Seine Fraktion wird das Bauvorhaben unterstützen, damit keine unnötige finanzielle Belastung für die Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG wie auch für die Stadt Prenzlau entsteht. Aus seiner Sicht fehlt eine rechtliche Beurteilung des abgestimmten Beschlusses zu der DS 43/2019 in der Stadtverordnetenversammlung vom 09.05.2019. In der Begründung und im Beschlusstext der DS 45/2019 bezieht man sich auf die Errichtung „eines Mehrfamilienhaus“. Daraus ergibt sich für ihn die Frage, ob an dieser Stelle dann ein Einfamilienhaus entstehen soll, wenn das Mehrfamilienhaus abgelehnt wird.
Herr Reichel beantwortet die Frage von Herrn Meyer und erläutert, dass mit dem Mehrfamilienhaus dieses ganz spezielle Bauvorhaben gemeint ist und die Begründung und der Beschlusstext der Verwaltung korrekt sind.
Herr Dittberner betont, dass für ihn kein Einvernehmen zwischen den Stadtverordneten herrscht und deshalb das Einvernehmen zum Bauantrag auch versagt werden sollte. Aus seiner Sicht gibt es noch eine weitere Interessengruppe, nämlich den Kurgarten, möglichst wie er ist, erhalten zu wollen. Seine Fraktion spricht sich dennoch für einen Neubau aus, jedoch sollte dies mit Augenmaß und mit Blick auf die Optik und Umgebung geschehen und nicht nur die Wirtschaftlichkeit in Augenschein genommen werden. Auch die Bürger und Kollegen, mit denen er gesprochen hat, sprechen sich gegen das Bauvorhaben der Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG aus. Er berichtet, dass seine Fraktion kein Gespräch mit der Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG gesucht hat, da die Mitglieder sich bereits eine Meinung gebildet hatten, bevor die Einladung der Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG eingetroffen ist. Auch Herr Dittberner spricht sich für eine namentliche Abstimmung aus.
Herr Himmel erläutert, dass er froh darüber ist, dass seine Fraktion nochmals die Möglichkeit hat über diese Vorlage abzustimmen und sich somit korrigieren kann. Für ihn ist auch klar, dass die Mehrheit der Bevölkerung etwas gebaut haben will, was sich auf diesem Gelände optisch einfügt.
Herr Theil glaubt nicht, dass man alle Interessen umsetzen kann und jeder mit der Bebauung zufrieden sein wird. Er betont, dass aus seiner Sicht das Kurgartengebäude erhalten werden sollte und verweist auf das Beispiel „Kettenhaus“. Er weiß jedoch, dass er keine Mehrheiten finden wird und hofft somit auf eine vertretbare Lösung durch den B-Plan.
Der Bürgermeister erläutert nochmals, warum die Drucksacke jetzt zur Abstimmung gestellt werden muss. Die Stadtverwaltung hat nur zwei Monate Zeit auf das Beteiligungsschreiben des Landkreises Uckermark zu reagieren. Es ist wichtig für ihn, dass die Stadtverordneten zusammen mit ihm als Bürgermeister entscheiden sollten, ob das Einvernehmen versagt wird oder nicht. Er betont mit Blick auf Frau Müller, dass seine Stellungnahme für die Presse als Reaktion auf einen Zeitungsartikel vom Vortag bestimmt war. Die Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG wurde von ihm jedoch schriftlich zu dieser Sitzung eingeladen, damit man dem Vorstand Rederecht einräumen kann und dieser die Möglichkeit hat Stellung zu nehmen. Weiterhin spricht er die Interessenabwegung in Form eines B-Planes an. Dies ist ein normaler Vorgang, um auch unter anderem die Interessen der Allgemeinheit zu prüfen und die Stadtverordneten zusammen mit der Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG eine Lösung finden können. Aus seiner Sicht ist es nicht notwendig den Beschluss vom 09.05.2019 von einem Justiziar überprüfen zu lassen, da die Situation rechtlich klar ist. Man kann jederzeit über einen Beschluss neu abstimmen lassen, wenn man sich an die Formalien hält. Wie bereits erläutert, lag ein Grund vor, diesen Beschluss neu zu fassen. Außerdem wird kein Mehrfamilienhaus abgelehnt, sondern speziell dieser Bauantrag in der bisher eingereichten Variante. Frau Hahlweg stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Aussprache.
Der Vorsitzende lässt wie folgt über den Antrag abstimmen und sagt an, dass auf seiner Rednerliste noch Herr Haffer und Frau Müller stehen und das Wort ergreifen können.
Abstimmung: 22/0/1 einstimmig angenommen
Herr Haffer stellt fest, dass das Ergebnis dieses Beschlusses abzusehen ist und will daher wissen, wie die weitere Vorgehensweise ist. Er wünscht sich, dass alle Beteiligten in absehbarer Zeit ein Ergebnis erhalten sollten.
Frau Müller verzichtet auf ihr Rederecht.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Das Einvernehmen zum Bauantrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Gemarkung Prenzlau, Flur 42, Flurstück 154 vom 24.04.2019 wird gemäß § 36 BauGB abgelehnt sowie das Einvernehmen zur sanierungsrechtlichen Genehmigung nach § 145 BauGB nicht erteilt.
2. Der Bürgermeister der Stadt Prenzlau wird beauftragt, dementsprechend die Stellungnahme der Gemeinde gegenüber dem Bauordnungsamt des Landkreises Uckermark abzugeben.“

Namentliche Abstimmung     Ja       Nein    Enthaltungen
Herr Detlef Brieske x
Herr Dr. Dieter Daum x
Herr Jörg Dittberner x
Herr Sven Gläsemann x
Herr Gustav-Adolf Haffer x
Frau Gisela Hahlweg x
Herr Mike Hildebrandt x
Herr Olaf Himmel x
Frau Bianca Karstädt x
Herr Marko Kath x
Frau Astrid Kaufmann x
Herr Joachim Krüger x
Herr Andreas Meyer x
Frau Waltraut Pieles x
Herr Detlef Reichel x
Frau Anne-Frieda Reinke x
Herr Thomas Richter x
Herr Bernd Rissmann x
Herr Hendrik Sommer x
Herr Manfred Suhr x
Herr Jürgen Theil x
Herr Stefan Zierke x
Frau Heike Zumpe x

Abstimmung: 18/4/1 mehrheitlich angenommen

TOP 8. Mitteilungen des Bürgermeisters
Der Bürgermeister geht auf zwei Klageverfahren ein. Zum einen bestand eine Nachbarschaftsklage gegen die Wohnbau GmbH Prenzlau hinsichtlich der Bebauung in der Friedhofstraße. Hier hat die Wohnbau GmbH Prenzlau Recht bekommen. Zum anderen geht er auf das Verfahren gegen das Kommunale Wohnungsunternehmen Prenzlau - Land GmbH (KWU) ein. Auch hier hat das Gericht zu Gunsten des Wohnungsunternehmens entschieden.
Der Zweite Beigeordnete geht auf die o.g. Frage von Herrn Haffer ein und erläutert das weitere Verfahren mit Hilfe der DS 123/2018. An dieser Drucksache war ein Zeit- und Ablaufplan mit angehängt. Durch die Diskussionen über die städtebauliche Studie im Ausschusss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung (WSO) hat sich der zeitliche Ablauf verzögert. Das Büro A&S hat die Aufgabe, aufgrund der Gespräche im letzten WSO, einen Vorentwurf eines Bebaungsplanes zu erarbeiten. Dieser wird in den ersten Sitzungen der neuen Wahlperiode den Stadtverordneten vorgelegt und mit den Grundstückbesitzern wie auch der Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG im Vorfeld besprochen und abgestimmt.

TOP 9. Fragestunde der Stadtverordneten
Es werden keine Anfragen gestellt.

TOP 10. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 17.54 Uhr.

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Niederschrift SVV vom 23.05.2019 (öffentlich) (45.0 KB)

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