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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau am 09.05.2019

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 09.05.2019, Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasium Schulteil II, Seeweg 6 (Aula)
Beginn: 17.05 Uhr Ende: 18.35 Uhr

Entschuldigt:
Herr Rissmann
Herr Zierke
Herr Tank 
Frau Hahlweg

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.03.2019
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung
7. Rechenschaftsbericht des Sportbeirates 8. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung
8.1 Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 34/2019)
8.2 Information über Prüfungsleistungen im Jahr 2018 (DS-Nr.: 33/2019)
9. 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Beteiligung der Einwohner der Stadt Prenzlau (1. Änderungssatzung Einwohnerbeteiligung) (DS-Nr.: 40/2019)
10. Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zum Antrag auf Baugenehmigung sowie der sanierungsrechtlichen Genehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses, Uckerpromenade 39, Prenzlau (DS-Nr.: 43/2019)
11. Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnungsbau Grabowstraße 4“ (DS-Nr.: 28/2019)
12. Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnungsbau Grabowstraße 4" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 27/2019)
13. 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 38/2019)
14. Aufstellungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik „Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben“ (DS-Nr.: 39/2019)
15. Außerplanmäßige Auszahlung: Durchlasserneuerung Bruchweg (DS-Nr.: 25/2019)
16. Außerplanmäßige Auszahlung: Erschließung des 3. Bauabschnittes Neustädter Feldmark (DS-Nr.: 26/2019)
17. Gefahrenabwehrbedarfsplan mit Gefahren- und Risikoanalyse für die Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 32/2019)
18. Bestellung der Stellvertretung des Stadtwehrführers sowie dessen Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit (DS-Nr.: 31/2019)
19. Benennung von einem neuen Mitglied des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 37/2019)
20. Mitteilungen des Bürgermeisters
21. Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (I. Quartal 2019) (DS-Nr.: 35/2019)
22. Fragestunde der Stadtverordneten
22.1 Wahlwerbung (DS-Nr.: 44/2019)
23. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende bittet alle anwesenden Stadtverordneten vor der Eröffnung der Stadtverordnetenversammlung sich für ein Gruppenfoto vor der Aula zu versammeln.
Der Vorsitzende eröffnet um 17.05 Uhr die öffentliche Sitzung.
Anschließend bittet der Vorsitzende alle Anwesenden sich von ihren Plätzen zu erheben, um dem verstorbenen ehemaligen Schulleiter Herrn Bernd Hartwig zu gedenken.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 25 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.03.2019
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende sagt an, dass die Tagesordnungspunkte 11 und 12, wie auch die Tagesordnungspunkte 13 und 14 zusammen besprochen werden sollten, da sie inhaltlich zusammen gehören. Abgestimmt wird jedoch jeder Tagesordnungspunkt getrennt voneinander.
Des Weiteren sagt er an, dass eine Anfrage (DS 44/2019 - Wahlwerbung) der Fraktion Wir Prenzlauer vorliegt. Diese wird unter dem TOP 22 behandelt.
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt: Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Stadtverordnete Herr Strehlow anwesend ist und bittet ihn zu sich, damit er ihn verpflichten kann.
Der Vorsitzende verpflichtet den Stadtverordneten Herrn Strehlow mit folgendem Text: “Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrnehmen, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Brandenburg und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Prenzlau erfüllen werde.“
Herr Strehlow bestätigt seine Verpflichtung und nimmt die ihm überreichte Stadtrechtssammlung entgegen.
Weiterhin bedankt sich der Vorsitzende bei der Verwaltung, allen Stadtverordneten, den Ortsbeiratsmitgliedern wie auch den sachkundigen Einwohnern für die gute Zusammenarbeit in dieser Wahlperiode. Der Vorsitzende erinnert bei dieser Gelegenheit an das am 23.05.1949 durch den Parlamentarischen Rat verabschiedete Grundgesetz und der zentralen Verfassungsnorm. Er zietiert eine Aussage des ehemaligen Bundestagspräsidenten Norbert Lammert aus dem Jahre 2017, in der er den Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (“Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“) anspricht. Dieser Artikel leitet somit, entgegen unserer Geschichte, einen Geltungsanspruch her, der sich, wenn nötig, auch gegen die Wirklichkeit stemmen soll (Anlage 3 zur Niederschrift).
Der Bürgermeister richtet ebenso dankende Worte an die Stadtverordneten. Er lässt einige Dinge, unter anderem auch die gemeinsam erfolgreich abgeschlossene Landesgartenschau oder die Unterstützung für die Firma Boryszew Revue passieren. Ebenso dankt er allen sachkundigen Einwohnern, Ortsvorstehern wie auch Ortsbeiratsmitgliedern. Er bittet die anwesenden sachkundigen Einwohner und Ortsvorsteher nach vorn. Der Vorsitzende und der Bürgermeister überreichen den sachkundigen Einwohnern und den Ortsvorstehern zum Abschied der 6. Wahlperiode Präsente. Der Bürgermeister gibt zur Kenntnis, dass er den Stadtverordneten eine Broschüre „70 Jahre Grundgesetz“ zukommen lässt, die dem Protokoll beigefügt wird.

TOP 7. Rechenschaftsbericht des Sportbeirates
Frau Gerling hält einen Bericht über die Arbeit des Sportbeirates der Stadt Prenzlau über das zurückliegende Jahr. Der Bericht wird als Anlage 1 zur Niederschrift beigefügt.

TOP 8. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung

TOP 8.1 Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 34/2019
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Prenzlau.“
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 8.2 Information über Prüfungsleistungen im Jahr 2018 DS-Nr.: 33/2019
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 9. 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Beteiligung der Einwohner der Stadt Prenzlau (1. Änderungssatzung Einwohnerbeteiligung) DS-Nr.: 40/2019
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage 1 beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Beteiligung der Einwohner der Stadt Prenzlau.“
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 10. Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zum Antrag auf Baugenehmigung sowie der sanierungsrechtlichen Genehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses, Uckerpromenade 39, Prenzlau DS-Nr.: 43/2019
Der Zweite Beigeordnete führt aus, dass sich mehrere Fraktionen in den letzten Monaten vehement gegen die von der Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG vorgelegte Bebauungsvariante, die in verschiedenster Weise in den Fachausschüssen wie auch der letzten Stadtverordnetenversammlung vorgestellt wurde, eingesetzt haben. In mehreren Protokollen wurde bereits festgehalten, dass in diesem Fall entgegen § 6 der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau die Verantwortlichkeit über die Entscheidung bei den Stadtverordneten liegt. Das grundsätzliche Ziel der Stadtverordneten war es, eine weniger massive Bebauung eines Mehrfamilienhauses sicher zu stellen. Die Stadtverordneten setzen sich zudem für einen Bebauungsplan an der Uckerpromenade ein, mit dem eine zu massive und sich nicht in das Landschaftsbild einfügende Bebauung an der Uckerpromenade verhindert werden soll. Er gibt zur Kenntnis, dass sich auch aus Sicht der Verwaltung ein derart massives Bauvorhaben, wie von der Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG geplant, gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) nicht einfüge. Sollte diesem Beschluss zugestimmt, das gemeindliche Einvernehmen somit versagt und die sanierungsrechtliche Genehmigung nicht erteilt werden, obliegt es den Stadtverordneten der 7. Wahlperiode den Bebauungsplan fertig zu stellen. Diese wird dann in Kooperation mit der Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG abstimmen und entscheiden müssen, welche wirtschaftliche wie auch städtebauliche Bebauung auf diesem Grundstück möglich ist.
Herr Dittberner spricht sich im Namen seiner Fraktion dafür aus, dass eine Bebauung mit maximal drei Etagen vom Bauherrn angestrebt werden sollte und äußert, dass dies auch Gehör bei dem zukünftigen Bauherrn finden müsste. Des Weiteren wäre es wünschenswert, wenn geprüft werden kann, ob eine temporäre Einrichtung einer gastronomischen Anlage eingebunden werden könnte.
Herr Reichel schließt sich den Aussagen von Herrn Dittberner an. Er fragt die Verwaltung, wie denn weiter verfahren wird, wenn der Beschluss abgelehnt und somit der Bauantrag der Wohnungsgenossenschaft Prenzlaue eG genehmigt wird. Er beantragt im Namen seiner Fraktion die namentliche Abstimmung.
Herr Himmel sagt, dass seine Fraktion mehrheitlich die Auffassung vertritt, dass der Bürgermeister die Versagung schon hätte aussprechen können. Er fragt, warum die Stadtverordnetenversammlung nun darüber befinden und diese Verantwortung übernehmen sollen.
Der Bürgermeister drückt seine Verwunderung aus, da bereits in den letzten Wochen und Monaten ausgiebig über die Verfahrensweise diskutiert und in den entsprechenden Protokollen festgehalten wurde, dass die Stadtverordneten sich gerade auch mit der BPlanaufstellung diese Verantwortung herangezogen haben. Er bringt weiterhin zum Ausdruck, dass er als Bürgermeister die Verantwortung über die Entscheidung nicht scheut, sondern dies das Ergebnis einer langen Diskussion der letzten Ausschüsse und der Stadtverordnetenversammlung darstellt. Er würde das Einvernehmen nicht erteilen, wenn die Stadtverordnetenversammlung ihm die Entscheidung wieder überlässt. Gleichzeitig antwortet er auf die Frage von Herrn Reichel und informiert, dass das Verfahren, einen Bebauungsplan zu erstellen, aus seiner Sicht bei Ablehnung der Vorlage komplett ins Leere laufen würde.
Herr Meyer sagt, dass der Antrag DS- Nr. 49/2018 (Antrag eines B-Planes Uckerpromenade) aus dem Grund eingereicht wurde, um genau die Situation zu vermeiden, dass die Verantwortung bei den Stadtverordneten liegt. Auf der einen Seite soll die Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG nicht verprellt werden, zudem sie auch bereits für die Planung finanziell in Vorleistung gegangen ist, andererseits soll die Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG nichts planen, was dem Bürger nicht zusagt. Auch er drückt seine Bedenken hinsichtlich der alleinigen Verantwortung über die Entscheidung der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens und die Ablehnung der sanierungsrechtlichen Genehmigung aus. Für die Zukunft wünscht er sich eine bessere Organisierung der Herangehensweise.
Herr Theil begrüßt die Drucksache 43/2019 und vertritt die Auffassung, dass die Stadtverordneten schon Verantwortung tragen müssen und sich dieser auch stellen sollten. Wenn der Kurgarten als solches nicht erhalten bleiben kann, ist es wünschenswert, dass eine Bebauung geplant wird, die sich optisch auch in das Gebiet an der Uckerpromenade einfügt. Auch begrüßt er es, wenn eine gastronomische Einrichtung integriert werden könnte.
Herr Haffer bringt zum Ausdruck, dass die Stadtverordnetenversammlung die alleinige Verantwortung hat, dies aber auch so wollte. Es wurde auch im Hauptausschuss am 29.04.2019 so festgelegt, dass bei dieser Stadtverordnetenversammlung über die Drucksache 43/2019 abgestimmt wird. Er bittet um eine Erläuterung der Verwaltung in Bezug auf den § 145 wie auch den § 36 Baugesetzbuch (BauGB), da sich für ihn nicht erschließt, warum eine Versagung des Bauantrages auf Grund des Gesetzes durchgeführt werden soll. Er ist auch der Auffassung, dass eine Sanierung des jetzigen Kurgartens finanziell unzumutbar ist.
Der Bürgermeister antwortet, dass die im Beschlusstext angeführten Grundlagen des Baugesetzbuches eine rechtliche Einordnung der Verfahrensschritte darstellen. Er weist bezüglich der Verantwortung, die die Stadtverordneten übernehmen, wenn sie das Einvernehmen zum Bauantrag ablehnen und die sanierungsrechtliche Genehmigung nicht erteilen, darauf hin, dass die Stadtverordneten über den Punkt 1 dieser Drucksache auch abstimmen können, ob sie diese Entscheidung selbst fällen. Sollten sich die Stadtverordneten dazu entscheiden, hierfür nicht die Verantwortung tragen zu wollen, entscheidet er selbst darüber und lehnt den Bauantrag ab. Er stellt nochmals klar, dass die Ablehnung des Bauantrages auch unmittelbar mit der Erstellung des Bebauungsplanes zusammenhängt und dies nicht getrennt voneinander zu betrachten ist. Er zeigt sich verwundert über die Meinungsäußerung einiger Stadtverordneter, die Verantwortung nun nicht tragen zu wollen, aber die Erstellung eines Bebauungsplanes in der Vergangenheit angeschoben zu haben.
Der Vorsitzende fasst noch einmal zusammen, dass auf Verlangen der Fraktion Wir Prenzlauer eine namentliche Abstimmung durchzuführen ist und der Punkt 1 getrennt von den Punkten 2 und 3 einzeln abgestimmt wird.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Entgegen § 6 der Hauptsatzung zieht die Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung zu diesem Bauantrag an sich.
2. Das Einvernehmen zum Bauantrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Gemarkung Prenzlau, Flur 42, Flurstück 154 vom 24.04.2019 wird gemäß § 36 BauGB abgelehnt sowie das Einvernehmen zur sanierungsrechtlichen Genehmigung nach § 145 BauGB nicht erteilt.
3. Der Bürgermeister der Stadt Prenzlau wird beauftragt, dementsprechend die Stellungnahme der Gemeinde gegenüber dem Bauordnungsamt des Landkreises Uckermark abzugeben.“

Namentliche Abstimmung: Punkt 1

Name, Vorname      Ja            Nein     Enthaltung
Brämer, Jörg X
Brieske, Detlef  X
Dittberner, Jörg X
Dr. Daum, Dieter X
Dr. Krause, Robert X
Gläsemann, Sven X
Haffer, Gustav-Adolf X
 Hildebrandt, Mike X
Himmel, Olaf X
Karstädt, Bianca X
Kath, Marko X
Kaufmann, Astrid X
Krüger, Joachim X
Melters, Ludger X
Meyer, Andreas X
Pieles, Waltraut X
Reichel, Detlef X
Reinke, Anne-Frieda X
Richter, Thomas X
Sommer, Hendrik X
Strehlow, Sebastian X
Suhr, Manfred X
Suhr, Sebastian X
Theil, Jürgen X
Zumpe, Heike X

Abstimmung : 21/4/0 mehrheitlich angenommen

Namentliche Abstimmung: Punkt 2 und 3

Name, Vorname       Ja              Nein      Enthaltung
Brämer, Jörg X
Brieske, Detlef X
Dittberner, Jörg X
Dr. Daum, Dieter X
Dr. Krause, Robert X
Gläsemann, Sven X
Haffer, Gustav-Adolf X
 Hildebrandt, Mike X
 Himmel, Olaf X
Karstädt, Bianca X
Kath, Marko X
 Kaufmann, Astrid X
Krüger, Joachim X
Melters, Ludger X
 Meyer, Andreas X
Pieles, Waltraut X
Reichel, Detlef X
Reinke, Anne-Frieda X
Richter, Thomas X
Sommer, Hendrik X
Strehlow, Sebastian X
Suhr, Manfred X
Suhr, Sebastian X
Theil, Jürgen X
Zumpe, Heike X

Abstimmung: 12/12/1 mehrheitlich abgelehnt

Herr Himmel erkundigt sich nach der Abstimmung, ob die Erstellung eines Bebauungsplanes weiterhin erfolgt.
Der Bürgermeister antwortet, dass die Stadt Prenzlau nicht Genehmigungsbehörde ist. Die Baugenehmigung muss der Landkreis Uckermark erteilen. Es bleibt nun abzuwarten, ob der Landkreis dann auf einen Bebauungplan drängt oder eine Ablehnung des Bauantrages auf der Grundlage des § 34 BauGB ausspricht. Für die umliegenden zwei Grundstücke, die zukünftig auch bebaut werden sollen, wird weiter an der Erstellung eines Bebauungplanes festgehalten werden können, macht aber ohne das Kurtgartengrundstück wenig Sinn.

TOP 11. Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnungsbau Grabowstraße 4“ DS-Nr.: 28/2019
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließende Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnungsbau Grabowstraße 4“ der Stadt Prenzlau zwischen der Stadt Prenzlau, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Hendrik Sommer und die Vorhabenträgerin Wohnbau Prenzlau GmbH, Friedrichstraße 41, 17291 Prenzlau vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rene Stüpmann, wird bestätigt.“
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 12. Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnungsbau Grabowstraße 4" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 27/2019
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen.
2. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Wohnungsbau Grabowstraße 4" der Stadt Prenzlau wird in der vorliegenden Fassung vom März 2019 gemäß § 10 Abs. 1 i. V. m. § 12 BauGB als Satzung (Anlage 2) beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom März 2019 gebilligt.
4. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Wohnungsbau Grabowstraße 4" der Stadt Prenzlau ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.“
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 13. 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 38/2019
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik „Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben“ (DS 39/2019) wird der Flächennutzungsplan der Stadt Prenzlau (Erlangung Wirksamkeit am 13.04.2019) für den in Anlage dargestellten Geltungsbereich geändert.“
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 14. Aufstellungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik „Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben“ DS-Nr.: 39/2019
Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 1. Dem Antrag des Vorhabenträgers, der Mayer & Sellin GmbH, Maulbronner Straße 45, 75443 Ötisheim, auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, wird zugestimmt. Der Geltungsbereich wird im Antrag (Anlage ) dargestellt. 2. Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich (Flurstück 95/13 der Flur 6 der Gemarkung Prenzlau) soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik „Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben“ aufgestellt werden.“ Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 15. Außerplanmäßige Auszahlung: Durchlasserneuerung Bruchweg DS-Nr.: 25/2019
Herr Reichel erkundigt sich, ob es nach der Sanierung der Durchlasserneuerung geplant ist, den Bruchweg später zu asphaltieren.
Der Bürgermeister verneint dies und gibt an, dass eine Befestigung bis auf weiteres nicht geplant ist, da andere Straßen bezüglich der Erneuerung höhere Priorität haben.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung für die Erneuerung des Durchlasses Bruchweg in Höhe von 92.000 €.“
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 16. Außerplanmäßige Auszahlung: Erschließung des 3. Bauabschnittes Neustädter Feldmark DS-Nr.: 26/2019
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung für die Erschießung des 3. Bauabschnittes Neustädter Feldmark in Höhe von 630.000 €. Die Deckung ist durch Mehreinzahlungen aus Erschließungsbeiträgen sowie Mehreinzahlungen aus Grundstücksverkäufen sichergestellt.“
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 17. Gefahrenabwehrbedarfsplan mit Gefahren- und Risikoanalyse für die Stadt Prenzlau DS-Nr.: 32/2019
Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Gefahrenabwehrbedarfsplan mit Gefahren- und Risikoanalyse für die Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1.“
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 18. Bestellung der Stellvertretung des Stadtwehrführers sowie dessen Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit DS-Nr.: 31/2019
Herr Haffer bittet den anwesenden Herrn Metzer sich kurz vorzustellen.
Herr Metzer stellt sich vor und berichtet, dass er seit 1996 in der Freiwilligen Feuerwehr tätig ist. Bereits ab dem Jahr 2007 war er zum ersten Mal stellvertretender Stadtwehrführer. Im Jahr 2013 wurde er ebenso wieder zum stellvertretenden Stadtwehrführer berufen. Seit 2009 ist er Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr in Klinkow, seinem Heimatort. Er bringt somit schon einige Erfahrungen in diesem Ehrenamt mit. Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Bestellung des Kameraden Dirk Metzer zum stellvertretenden Stadtwehrführer sowie dessen Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren.“
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen
Der Vorsitzende und der Bürgermeister beglückwünschen Herrn Metzer zu seinem Ehrenamt als stellvertretenden Stadtwehrführers und überreichen ihm im Namen der Stadtverordneten wie auch der Verwaltung einen Strauß Blumen.
Herr Brieske bedankt sich als Ortsvorsteher von Klinkow ebenso bei Herrn Metzer für sein jahrelanges Engagement.

TOP 19. Benennung von einem neuen Mitglied des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 37/2019
Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung benennt Fynn Sommer als Mitglied für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Prenzlau.“
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen
Der Vorsitzende überreicht dem neuen Mitglied des Kinder- und Jugendbeirates die Urkunde und wünscht ihm viel Freude und Erfolg bei der Ausführung seiner Arbeit im Beirat. Auch der Bürgermeister gratuliert, Fynn Sommer, als neuem Mitglied des Kinder- und Jugendbeirates.

TOP 20. Mitteilungen des Bürgermeisters
Der Bürgermeister spricht einen Zeitungsartikel bezüglich des Kitesurfens an. Ursprünglich wurde behauptet, dass die Stadt Prenzlau das Kitesurfen untersagt hätte. Dies ist allerdings nicht der Fall. Er informiert, dass die Stadt Prenzlau Erkundigungen beim Landkreis Uckermark einholt, inwiefern es möglich wäre, diesen Sport legal auszuüben und den Kitesurfern eventuell eine abgegrenzte Fläche des Uckersees zur Verfügung zu stellen. Bislang stand immer das Umweltverträglichkeitsverfahren einer Ausübung des legalen Kitesurfens entgegen. Es bleibt abzuwarten wie der Landkreis Uckermark hierzu Stellung nimmt.
Weiterhin informiert der Bürgermeister über die Spendensumme für Notre Dame nach der Brandkatastrophe. Die Stadt Prenzlau wird eine Summe von 2.800,00 € spenden. Eine Summe von 200,00 € konnte weiterhin verzeichnet werden, sodass insgesamt 3.000,00 € als Spendensumme der Kathedrale in Paris zu Gute kommen.
Des Weiteren informiert der Bürgermeister über das Bauvorhaben des Neubaus des Lidl-Marktes in der Stettiner Straße und erläutert dieses Vorhaben anhand einer Präsentation (Anlage 2 zur Niederschrift) näher. Das Einvernehmen zum Bauantrag wird bis zum 11.05.2019 durch die Stadt Prenzlau erteilt. Er führt einige Erläuterungen hinsichtlich der kompletten Drehung des Gebäudes und die Höhenlage einer Spundwand aus. Diese soll dann auch begrünt werden, damit die Optik einer bloßen Betonmauer nicht so stark gegeben ist. Die Mauer lässt sich von Seiten der Stadtverwaltung leider nicht verhindern.

TOP 21. Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (I. Quartal 2019) DS-Nr.: 35/2019
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 22. Fragestunde der Stadtverordneten

TOP 22.1 Wahlwerbung DS-Nr.: 44/2019
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die schriftliche Antwort auf die Anfrage zur Kenntnis.
weitere Anfragen:
Herr Dittberner spricht einen Zeitungsartikel hinsichtlich der Wahlplakatwerbung an und fragt das Ordnungsamt, welche Maßnahmen ergriffen werden, damit die Vorschriften zur Plakatierung eingehalten werden und wie dies überprüft wird. Herr Schmidt sagt im Auftrag des Bürgermeisters, dass bei der Feststellung von Falschplakatierungen durch das Ordnungsamt, die Parteien darauf hingewiesen werden. Er sagt auch, dass es nicht immer zu einhundert Prozent möglich sei, alle Fehler wie auch zum Beispiel schief oder zu tief hängende Plakate, die unter Umständen auch durch schlechte Witterungsbedingungen verursacht werden, zu kontrollieren.
Der Bürgermeister weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass der Stadt Prenzlau für das Abhängen von „grenzwertiger“ Wahlplakatierung rechtlich die Hände gebunden sind. Hierdurch könnte eine Beanstandung der Wahl provoziert werden. Die Stadt Prenzlau kann lediglich den Parteien entsprechende Hinweise bei Falschplakatierung oder Ähnlichem geben.
Herr Haffer möchte sich zum Abschied dieser Wahlperiode noch einmal von allen Stadtverordneten wie auch der Verwaltung verabschieden und lässt kurz seine 30 Jahre als Kreistagsmitglied und Stadtverordneter Revue passieren. Er wünscht der zukünftigen Stadtverordnetenversammlung gutes Gelingen und viel Erfolg für die weitere Arbeit.

TOP 23. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 18.35 Uhr.

Downloads

Niederschrift SVV vom 09.05.2019 (öffentlich) (87.4 KB)

Anlage 1 zur Niederschrift SVV vom 09.05.2019 (302.6 KB)

Anlage 2 zur Niederschrift SVV vom 09.05.2019 (1.2 MB)

Anlage 3 zur Niederschrift SVV vom 09.05.2019 (143.9 KB)

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