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Beschlussvorlage 48/2019
Zahl der Vertreter der/des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung

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Drucksache 48/2019 (87.3 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2019 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Es werden zwei Vertreter der/des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung gewählt.

Begründung

Gemäß § 33 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wählt die Stadtverordnetenversammlung aus ihrer Mitte die Vertreter der/des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung. Nach den Erfahrungen der letzten Wahlperioden ist es ausreichend, 2 Vertreter der/des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung zu wählen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

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