Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 20.06.2019 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beruft als Mitglieder der Wahlkommission für die 7. Wahlperiode die Fraktionsvorsitzenden, im Verhinderungsfall deren Stellvertreter.
Gemäß § 39 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) sind Wahlen geheim durchzuführen. Für das Auszählen der Stimmen wird eine Wahlkommission benötigt. In den letzten Wahlperioden hat sich die Zusammensetzung der Wahlkommission aus den Fraktionsvorsitzenden bewährt.
Hauptamt