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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Prenzlau vom 29.04.2019

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Hauptausschusses der Stadt Prenzlau
am Montag, dem 29.04.2019, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 17.50 Uhr 

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.03.2019
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
5.1 Antrag zur Änderung der Tagesordnung - Aufnahme der DS 43/2019 (DS-Nr.: 42/2019)
6. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung 6.1 Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 34/2019)
6.2 Information über Prüfungsleistungen im Jahr 2018 (DS-Nr.: 33/2019)
7. 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Beteiligung der Einwohner der Stadt Prenzlau (1. Änderungssatzung Einwohnerbeteiligung) (DS-Nr.: 40/2019)
8. Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zum Antrag auf Baugenehmigung sowie der sanierungsrechtlichen Genehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses, Uckerpromenade 39, Prenzlau (DS-Nr.: 43/2019)
9. Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnungsbau Grabowstraße 4“ (DS-Nr.: 28/2019)
10. Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnungsbau Grabowstraße 4" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 27/2019)
11. 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 38/2019)
12. Aufstellungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik „Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben“ (DS-Nr.: 39/2019)
13. Außerplanmäßige Auszahlung: Durchlasserneuerung Bruchweg (DS-Nr.: 25/2019)
14. Außerplanmäßige Auszahlung: Erschließung des 3. Bauabschnittes Neustädter Feldmark (DS-Nr.: 26/2019)
15. Gefahrenabwehrbedarfsplan mit Gefahren- und Risikoanalyse für die Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 32/2019)
16. Bestellung der Stellvertretung des Stadtwehrführers sowie dessen Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit (DS-Nr.: 31/2019)
17. Benennung von einem neuen Mitglied des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 37/2019)
18. Mitteilungen des Bürgermeisters
18.1 Mitteilung über die Vergaben VOB und UVgO (DS-Nr.: 36/2019)
18.2 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (I. Quartal 2019) (DS-Nr.: 35/2019)
19. Anfragen der Ausschussmitglieder
19.1 Überprüfung von Stellenbewertungen und Höhergruppierungen (DS-Nr.: 41/2019)
20. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 9 Mitglieder des Hauptausschusses sind zu Beginn der Sitzung anwesend. 

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 11.03.2019
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende sagt an, dass dem Hauptausschuss ein Antrag DS 43/2019 - Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zum Antrag auf Baugenehmigung sowie der sanierungsrechtlichen Genehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses, Uckerpromenade 39, Prenzlau - als Tischvorlage vorliegt.
Über die Aufnahme der DS 43/2019 in die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 8/1/0 mehrheitlich angenommen
Über die geänderte Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung

TOP 6.1 Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 34/2019
Die Rechnungsprüferin informiert, dass die letzte Rechnungsprüfungsordnung nun bereits acht Jahre alt ist und auf Grund von Änderungen angepasst wurde. Insbesondere Gesetzesänderungen im Vergaberecht und die damit verbundenen Änderungen der Dienstanweisung für das Vergabewesen wurden berücksichtigt. Auch die Aufgabenerweiterung, die sich durch die Zuständigkeit für die Prüfung des Jahresabschlusses des Norduckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes ergeben hat, wurde mit aufgenommen. Weiterhin informiert sie, dass in der Anlage zur DS 34/2019 eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Rechnungsprüfungsordnung mit Erläuterungen dargestellt ist.
Beschluss:
Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Prenzlau.“
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 6.2 Information über Prüfungsleistungen im Jahr 2018 DS-Nr.: 33/2019
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 7. 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Beteiligung der Einwohner der Stadt Prenzlau (1. Änderungssatzung Einwohnerbeteiligung) DS-Nr.: 40/2019
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Anmerkungen, die im Ausschuss für Bildung, Kultur u. Soziales entstanden sind, eingearbeitet wurden. Ein entsprechender Austausch der Anlage zur DS 40/2019, der den Stadtverordneten vorliegt, ist somit vorzunehmen.
Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage 1 beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Beteiligung der Einwohner der Stadt Prenzlau.“
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 8. Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zum Antrag auf Baugenehmigung sowie der sanierungsrechtlichen Genehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses, Uckerpromenade 39, Prenzlau DS-Nr.: 43/2019
Der Zweite Beigeordnete gibt zur Kenntnis, dass ein leicht geänderter Bauantrag für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses an der Uckerpromenade durch die Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG am 24.04.2019 eingegangen ist. Die Stadtverordneten dieser Wahlperiode haben sich bereits während der vergangenen Ausschusssitzungen wie auch der letzten Stadtverordnetenversammlung intensiv mit der städtebaulichen Studie und auch deren erweiterten Varianten befasst. Dieses Thema war über mehrere Monate hinweg präsent und wurde ausgiebig diskutiert. Die Stadtverwaltung hält es somit für sinnvoll, die Stadtverordneten der jetzigen Wahlperiode hierüber abstimmen zu lassen. Eine Empfehlung der Verwaltung, die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens auszusprechen, ist in der Begründung DS 43/2019 umfassend geschildert und mit der Brandenburgischen Stadterneuerungsgesellschaft mbH (BSG) als Sanierungsträger abgestimmt.
Herr Brämer wünscht eine Begründung zu dem Punkt 1 der DS 43/2019.
Der Zweite Beigeordnete verweist auf den Wunsch der Stadtverordnetenversammlung hierüber abstimmen zu wollen. Hiermit waren auch alle Stadtverordneten in den letzten Beratungen einverstanden. Dies ist auf Grund der städtebaulichen Bedeutung dieses Projektes auch nachvollziehbar.
Der Bürgermeister ergänzt, dass dieser Vorgehensweise zugestimmt und dies auch im Protokoll mehrfach so festgehalten wurde. Es gab hierzu keinerlei Einwände seitens der Stadtverordneten bis heute.
Herr Melters bestärkt die Äußerung des Bürgermeisters und ist selbst auch der Auffassung, dass an der zugestimmten Vorgehensweise festgehalten werden sollte.
Frau Karstädt erkundigt sich, ob der B-Plan somit hinfällig ist.
Der Zweite Beigeordnete verneint dies und gibt Erläuterungen zur weiteren Verfahrensweise, die dann zusammen mit den neuen Stadtverordneten der kommenden Wahlperiode erarbeitet wird.
Herr Melters fragt, ob diese Drucksache auch noch bis zur nachfolgenden Stadtverordnetenversammlung verschoben werden könnte, um mit seiner Fraktion nochmals über dieses Thema diskutieren zu können.
Der Bürgermeister erwidert, dass diese Drucksache mit Dringlichkeit in den Hauptausschuss als vorbereitender Ausschuss aufgenommen worden ist, sodass noch Zeit bis zur Stadtverordnetenversammlung am 09.05.2019 für die Stadtverordneten bleibt, darüber in den Fraktionen zu beraten und anschließend zu befinden.
Der Zweite Beigeordnete ergänzt, dass bereits in den vergangenen Ausschüssen und auch der letzten Stadtverordnetenversammlung ausgiebig und ausreichend darüber diskutiert wurde und somit jeder Stadtverordnete bereits genug Zeit hatte, auch innerhalb der Fraktion, zu diesem Thema Stellung zu nehmen. Es wird kein Antrag auf Verschiebung der Drucksache gestellt.
Beschluss:
Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Entgegen § 6 der Hauptsatzung zieht die Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung zu diesem Bauantrag an sich.
2. Das Einvernehmen zum Bauantrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück Gemarkung Prenzlau, Flur 42, Flurstück 154 vom 24.04.2019 wird gemäß § 36 BauGB abgelehnt sowie das Einvernehmen zur sanierungsrechtlichen Genehmigung nach § 145 BauGB nicht erteilt.
3. Der Bürgermeister der Stadt Prenzlau wird beauftragt, dementsprechend die Stellungnahme der Gemeinde gegenüber dem Bauordnungsamt des Landkreises Uckermark abzugeben.“
Abstimmung: 7/1/1 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnungsbau Grabowstraße 4“ DS-Nr.: 28/2019
Der Zweite Beigeordnete hält es für sinnvoll, diese Drucksache mit der nachfolgenden DS 27/2019 zusammen zu betrachten. Er informiert über das übliche Verfahren der Bauleitplanung. Vor einem Satzungsbeschluss muss somit erst über den Durchführungs- und Erschließungsvertrag befunden werden.
Beschluss:
Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Der gemäß § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch abzuschließende Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnungsbau Grabowstraße 4“ der Stadt Prenzlau zwischen der Stadt Prenzlau, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Hendrik Sommer und die Vorhabenträgerin Wohnbau Prenzlau GmbH, Friedrichstraße 41, 17291 Prenzlau vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Rene Stüpmann, wird bestätigt.“
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnungsbau Grabowstraße 4" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 27/2019
Beschluss:
Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen.
2. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Wohnungsbau Grabowstraße 4" der Stadt Prenzlau wird in der vorliegenden Fassung vom März 2019 gemäß § 10 Abs. 1 i. V. m. § 12 BauGB als Satzung (Anlage 2) beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom März 2019 gebilligt.
4. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Wohnungsbau Grabowstraße 4" der Stadt Prenzlau ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.“
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 38/2019
Der Zweite Beigeordnete bittet auch hier darum, diesen Tagesordnungspunkt mit dem folgenden zusammen zu diskutieren und gesondert abzustimmen. Er informiert, dass der Flächennutzungsplan mittlerweile Rechtskraft besitzt, da dieser vom Landkreis Uckermark ohne Auflagen bestätigt wurde. Der ersten Änderung des Flächennutzungsplanes bedurfte es, weil ALDI Einkauf GmbH & Co. oHG eine Standortverlegung in die Kietzstraße beabsichtigte. Im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zum Sondergebiet Photovoltaik „Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben“ wird diese zweite Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Momentan ist diese Fläche als Industriegebietsfläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Wenn der DS 39/2019 zugestimmt wird, erfolgt auf Antrag des Vorhabenträgers eine Ausweisung als Sondergebiet Erneuerbare Energien.
Beschluss:
Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik „Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben“ (DS 39/2019) wird der Flächennutzungsplan der Stadt Prenzlau (Erlangung Wirksamkeit am 13.04.2019) für den in Anlage dargestellten Geltungsbereich geändert.“
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. Aufstellungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik „Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben“ DS-Nr.: 39/2019
Beschluss:
Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Dem Antrag des Vorhabenträgers, der Mayer & Sellin GmbH, Maulbronner Straße 45, 75443 Ötisheim, auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, wird zugestimmt. Der Geltungsbereich wird im Antrag (Anlage) dargestellt.
2. Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich (Flurstück 95/13 der Flur 6 der Gemarkung Prenzlau) soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik „Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben“ aufgestellt werden.“
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

Herr Melters verlässt die Sitzung. 

TOP 13. Außerplanmäßige Auszahlung: Durchlasserneuerung Bruchweg DS-Nr.: 25/2019
Beschluss:
Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung für die Erneuerung des Durchlasses Bruchweg in Höhe von 92.000 €.“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 14. Außerplanmäßige Auszahlung: Erschließung des 3. Bauabschnittes Neustädter Feldmark DS-Nr.: 26/2019
Beschluss:
Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung für die Erschießung des 3. Bauabschnittes Neustädter Feldmark in Höhe von 630.000 €. Die Deckung ist durch Mehreinzahlungen aus Erschließungsbeiträgen sowie Mehreinzahlungen aus Grundstücksverkäufen sichergestellt.“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 15. Gefahrenabwehrbedarfsplan mit Gefahren- und Risikoanalyse für die Stadt Prenzlau DS-Nr.: 32/2019
Herr Schmidt informiert im Auftrag des Bürgermeisters, dass der Gefahrenabwehrbedarfsplan zusammen mit dem Stadtbrandmeister erarbeitet wurde und gibt Erklärungen zu den Risikoklassen. Weiterhin führt er Erläuterungen bezüglich der Löschwasserversorgung und der neu dazugekommenen Löschwasser- und Entnahmestellen aus.
Beschluss:
Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Gefahrenabwehrbedarfsplan mit Gefahren- und Risikoanalyse für die Stadt Prenzlau gemäß Anlage 1.“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 16. Bestellung der Stellvertretung des Stadtwehrführers sowie dessen Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit DS-Nr.: 31/2019
Herr Schmidt führt im Auftrag des Bürgermeisters aus, dass Herr Dirk Metzer, der hier auch anwesend ist, bereits sechs Jahre lang als stellvertretender Stadtwehrführer tätig ist und im Jahr 2013 seine Ernennungsurkunde erhalten hat. Die Ernennungsperiode endet im Juli 2019, sodass im März eine Anhörung im Feuerwehrdepot, wo auch alle Ortswehrführer und der Kreisbrandmeister anwesend waren, stattfand. Im Ergebnis der erfolgten Abstimmung haben sich die Ortswehrführer mehrheitlich für Herrn Metzer ausgesprochen.
Der Kreisbrandmeister stimmte ebenfalls der Bestellung von Herrn Metzer zu. Die Zustimmung liegt der Drucksache als Anlage bei. Herr Schmidt bittet somit um Zustimmung für die Ernennung des stellvertretenden Stadtwehrführers für die nächsten sechs Jahre.
Beschluss:
Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Bestellung des Kameraden Dirk Metzer zum stellvertretenden Stadtwehrführer sowie dessen Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren.“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 17. Benennung von einem neuen Mitglied des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 37/2019
Beschluss:
Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung benennt Fynn Sommer als Mitglied für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Prenzlau.“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 18. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 18.1 Mitteilung über die Vergaben VOB und UVgO DS-Nr.: 36/2019
Der Vorsitzende gibt an, dass er sich nähere Erläuterungen hinsichtlich der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) wünscht, da dies eine Neuerung zur bisherigen Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) darstellt.
Der Zweite Beigeordnete erläutert, dass die Landesregierung Änderungen im Vergaberecht vorgenommen hat. Die Neuerungen sind eine nahezu unüberschaubare Materie. Zwei Mitarbeiterinnen der Stadt Prenzlau im Bereich Vergabewesen sowie das Rechnungsprüfungsamt sind auf die neuen Regelungen spezialisiert. Die Neuerungen erfordern ein Höchstmaß an ständigem Dazulernen und Aktualisierung des Wissens. Er nimmt den Hinweis, insbesondere im Hinblick auf die neue Stadtverordnetenversammlung, jedoch gerne auf, um zukünftig den Stadtverordneten nähere Informationen an die Hand zu geben.
Herr Krüger hofft, dass sich für Gewerbetreibende, die sich auf die Ausschreibungen bewerben, keine unzumutbaren Hürden auf Grund der Unterschwellenvergabeordnung ergeben.
Der Zweite Beigeordnete versichert, dass seitens der Stadtverwaltung mit Augenmaß vorgegangen wird. Jedoch sieht er hier auch die Kreishandwerkerschaft und die IHK in der Pflicht, die Betriebe hinsichtlich der Neuerungen zu informieren und zu unterrichten. Aus der Erfahrung heraus hat sich bereits gezeigt, dass die Betriebe, die Angebote abgeben, bereits gut informiert und somit gut aufgestellt sind.
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 18.2 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (I. Quartal 2019) DS-Nr.: 35/2019
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

weitere Mitteilung:
Der Bürgermeister informiert, dass eine Auflistung von W-LAN-Standorten als Anlage dem letzten WSO-A Protokoll vom 09.04.2019 beigefügt wurde und geht auf einige Standorte, wie den Marktberg und die Schulen näher ein. Weitere Standorte wie das Stadion, das Bürgerhaus und die Diesterwegkaserne sind Projekte, die in Kürze auch mit W-LAN ausgestattet werden. Jedem Anwender werden bis zu zwei Stunden W-LAN kostenlos zur Verfügung gestellt. Dies erscheint hinsichtlich des Aufenthaltes von Nutzern, insbesondere am Marktberg als sinnvoll, da eventuelle Lärmstörungen durch zu lange Aufenthalte von Nutzern gefördert werden könnten.
Weiterhin liest der Bürgermeister beispielhaft auf Wunsch einzelner Stadtverordneten verschiedene Anfragen und Anregungen von Bürgern vor, die über die Vorschlagsbox eingegangen sind und verweist darauf, dass diese umgehend, noch am selben Tag, eine Antwort erhielten und ihre Anliegen bearbeitet werden.
Der Bürgermeister informiert die Mitglieder des Hauptausschusses darüber, dass bezüglich des Erhalts der Bushaltestelle in Blindow ein Bürger behauptet hätte, keinen Termin beim Bürgermeister erhalten zu haben. Der Bürgermeister versichert, dass dieser Bürger leider nie im Sekretariat oder telefonisch bei ihm nach einem Gesprächstermin verlangt hat.
Der Bürgermeister bedankt sich abschließend, auch im Namen der gesamten Verwaltung, für die intensive Mitarbeit und die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren der jetzigen Wahlperiode.

TOP 19. Anfragen der Ausschussmitglieder

TOP 19.1 Überprüfung von Stellenbewertungen und Höhergruppierungen DS-Nr.: 41/2019
Herr Richter bedankt sich für die ausführliche Antwort der Anfrage. Er hält es für wichtig, auch wenn diese Anfrage in das innerbetriebliche Gefüge eingreift, dass die Stadtverordneten auch wissen, wie es mit dem Umgang mit den Anträgen der Stellenbewertungen der Mitarbeiter der Stadt Prenzlau bestellt ist. Er fragt, ob sich auf Grund der Antwort unter Punkt 4 auch Klageverfahren hinsichtlich der Stellenbewertung ergeben haben. 
Der Bürgermeister antwortet, dass es bezüglich der Eingruppierung aktuell nur eine Klage von den knapp 300 Mitarbeitern gibt. Er meint, dass durch die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) im Vorfeld suggeriert wurde, dass es viele Änderungen gibt und somit die Chance auf eine höhere Eingruppierung besteht. Dies ist jedoch nicht immer so der Fall, sodass natürlich auch ein Unmut bei den Mitarbeitern entstehen kann. Er informiert weiterhin darüber, dass Nachzahlungen, wenn sich eine andere Eingruppierung auf Grund des Antrages ergibt, grundsätzlich ab dem Tag der Einreichung rückwirkend gezahlt werden.
Frau Schön informiert im Auftrag des Bürgermeisters, dass eine Einrichtung einer Bewertungskommission nicht zwingend vorgeschrieben ist, diese jedoch bei der Stadt Prenzlau existiert. Im Weiteren erläutert sie, dass darüber hinaus der Personalrat im Rahmen der Richtigkeitskontrolle mitbestimmt.
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage DS-Nr. 41/2019 zur Kenntnis.

TOP 20. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 17.50 Uhr.

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Niederschrift HAU-A vom 29.04.2019 (öffentlich) (70.7 KB)

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