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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung der Stadt Prenzlau am Donnerstag, dem 11.04.2019

( reine Textanzeige )

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 11.04.2019, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 17.36 Uhr

Entschuldigt: 
Frau Pieles 
Herr Naujokat-Großpietsch

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.02.2019
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung
6.1 Information über Prüfungsleistungen im Jahr 2018 (DS-Nr.: 33/2019)
6.2 Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 34/2019)
7. Außerplanmäßige Auszahlung: Durchlasserneuerung Bruchweg (DS-Nr.: 25/2019) 
8. Außerplanmäßige Auszahlung: Erschließung des 3. Bauabschnittes Neustädter Feldmark (DS-Nr.: 26/2019)
9. Mitteilungen des Bürgermeisters
9.1 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (I. Quartal 2019) (DS-Nr.: 35/2019)
10. Anfragen der Ausschussmitglieder
11. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 9 Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 21.02.2019
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Über die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Angelegenheiten der Rechnungsprüfung

TOP 6.1 Information über Prüfungsleistungen im Jahr 2018 DS-Nr.: 33/2019
Der Rechnungsprüfer informiert, dass über alle erfolgten Prüfungsleistungen für das Jahr 2018 diese Information zur besseren Übersicht erstellt wurde. Überwiegend handelt es sich um jährlich wiederkehrende Prüfungen, die auch einzeln vorgestellt und beraten wurden. Weiterhin entfällt hiermit die Mitteilung über die Prüfung einzelner Verwendungsnachweise.
Bei der Erarbeitung war die geringe Beteiligung an Vergabeverfahren mit durchschnittlich 2,2 Angeboten je Ausschreibung auffällig.
Gründe hierfür können einerseits die gute Auftragslage der Firmen und andererseits die komplizierten und sich häufig ändernden Vergaberegelungen der öffentlichen Hand sein. Zum Teil sind diese auch noch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Die Zuständigkeit für die Jahresabschlussprüfungen beim Norduckermärkischen Wasser- und Abwasserverband ist als neue Aufgabe hinzugekommen.
Herr Richter fragt bezüglich des Brandenburgischen Vergabegesetzes, wie und ob eine Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohnes durchgeführt werden kann.
Der Rechnungsprüfer informiert, dass Lohnzahlungsunterlagen von der Verwaltung angefordert werden.
Der Bürgermeister verweist auf Schwierigkeiten einer angemessenen Kontrolle, da viele "Schlupflöcher" bestehen und die tatsächlich geleistete Arbeitszeit nicht völlig kontrollierbar ist.
In Bezug auf die geringe Beteiligung bei Vergaben verweist Herr Krüger auf die Schwierigkeit, dass die Firmen das benötigte und entsprechend qualifizierte Personal nicht haben bzw. finden. Gezahlt wird deshalb auch zunehmend deutlich über dem Mindestlohn.
Herr Haffer stimmt bezüglich der Personalknappheit der Firmen Herrn Krüger zu und denkt auch, dass dies ein Grund für die geringere Teilnahme an Ausschreibungen ist. Weiterhin heißt er es nicht gut, dass der Jahresabschluss zeitlich hinterherhinkt. Er denkt, dass dies auf die Umstellung auf die Doppik zurückzuführen ist.
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 6.2 Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 34/2019
Der Rechnungsprüfer informiert, dass insbesondere auf Grund der Änderung des Vergaberechts eine Überarbeitung der Rechnungsprüfungsordnung erforderlich geworden ist. Eine Rechnungsprüfungsordnung ist vom Charakter keine Satzung, aber auch keine Dienstanweisung, da die Erweiterung der Prüfaufgaben in Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung liegt.
Die Änderungen im Einzelnen berücksichtigen die neuen Vergaberechtsvorschriften und die Harmonisierung mit der Neufassung der Dienstanweisung zum "Vergabewesen der Stadt Prenzlau". Hierbei wurden auch die Wertgrenzen, ab denen der Rechnungsprüfung etwas vorzulegen ist, vereinheitlicht. Weitere Änderungen betreffen die Aufgabenerweiterung, die sich durch die Zuständigkeit für die Prüfung des Jahresabschlusses des Norduckermärkischen Wasser- und Abwasserverbandes ergibt.
Ebenfalls wurden zwischenzeitlich gemachte Erfahrungen, insbesondere bezüglich der Vertragsprüfung berücksichtigt. Die Prüfung der Eröffnungsbilanz war eine einmalige Aufgabe und wurde somit nicht mehr mit aufgenommen.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Prenzlau."
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 7. Außerplanmäßige Auszahlung: Durchlasserneuerung Bruchweg DS-Nr.: 25/2019
Frau Oyczysk zeigt im Auftrag des Bürgermeisters Gründe für die außerplanmäßige Auszahlung auf und erläutert dies anhand einer Präsentation genauer (Anlage zur Niederschrift). Zum einen wurde die Durchlasserneuerung im Haushalt mit einer Kostenplanung von 50.000 € festgesetzt. Nach der Ausschreibung gab es zwei Bieter, bei denen die Auftragssumme recht nah zusammen lag, diese jedoch deutlich höher (beide Bieter um die 80.000 €) ausfiel als ursprünglich geplant. Zum anderen wurde nach der Erstellung des Baugrundgutachtens deutlich, dass die schlechte Beschaffenheit des Baugrundes einer speziellen Bebauung zur Verstärkung des Baugrundes bedarf. Aus diesem Grund soll zunächst eine Tiefgründung mit Eichenbohlen erfolgen. Darauf wird ein Lattenrost angebracht werden und hierauf wird ein Durchlass in Form eines Stahlbetonrohres gesetzt. Somit kann eine bessere Tragfähigkeit abgesichert werden, was ohne diesen Aufwand nicht gegeben sein würde. Weiterhin führt sie aus, dass der Durchlass wichtig ist, da dort zukünftig fünf Eigenheime entstehen werden. Durch den kompletten Neubau des Durchlasses ist dies nicht mehr als Instandhaltung zu verbuchen, sondern stellt eine Investition dar.
Herr Dittberner fragt, ob es bei der Summe von 92.000 € bleibt oder hier noch weitere Kosten entstehen werden. Er bezieht sich hier insbesondere auf die DS 36/2019 und die der dort aufgeführten Summe von 79.586,06 € unter Punkt 4.
Frau Oyczysk erläutert im Auftrag des Bürgermeisters, dass die Differenz zwischen der Summe der außerplanmäßigen Auszahlung von 92.000 € und der angegebenen Summe für die Ausschreibung aus der Archäologie und den Planungskosten entsteht. Die aufgeführte Summe von 79.586,06 € in der DS 36/2019 sind die reinen Kosten der Ausschreibung. Die Kosten von 92.000 € sind somit maßgebend. Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung für die Erneuerung des Durchlasses Bruchweg in Höhe von 92.000 €."
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 8. Außerplanmäßige Auszahlung: Erschließung des 3. Bauabschnittes Neustädter Feldmark DS-Nr.: 26/2019
Frau Oyczysk informiert im Auftrag des Bürgermeisters, dass in der heutigen Tageszeitung auch ein Zeitungsartikel über den 3. Bauabschnitt Neustädter Feldmark erschienen ist. Weiterhin führ sie aus, dass bereits in der DS 82/2018 darüber beschlossen wurde, dass die Stadt Prenzlau zusammen mit der Stadtwerke Prenzlau GmbH die Erschließung dieses Bauabschnittes vornehmen wird. Eine vorherige Ausschreibung zur Erschließung des Bauabschnittes ergab nur einen Bieter, der jedoch dann wieder abgesprungen ist. Gewünscht war jedoch eine bauträgerfreie Erschließung. Aus diesem Grund wurde sich darauf geeinigt, dass die Stadtwerke Prenzlau GmbH vorerst die Erschließung vornimmt und somit vorfinanziert und die Stadt Prenzlau die Kosten entsprechnend erstattet.
Weiterhin informiert sie, dass die Ausschreibung nach Ostern veröffentlicht wird und daraufhin ein Quadratmeterpreis genau festgelegt werden kann. Bauwillige könnten dann etwa im nächsten Frühjahr mit dem Bau des Eigenheimes beginnen.
Der Erste Beigeordnete ergänzt, dass mit der außerplanmäßigen Auszahlung die Zahlung an die Stadtwerke Prenzlau GmbH sofort durchgeführt werden könnte, ohne erst auf den Verkaufserlös warten zu müssen. Aus den einzelnen Einzahlungen aus dem Grundstücksverkauf fließt dann das Geld wieder zurück, sodass diese außerplanmäßige Auszahlung wieder ausgeglichen wird.
Herr Krüger erkundigt sich, ob bereits jetzt eine ungefähre Quadratmetersumme angegeben werden kann.
Frau Oyczysk gibt im Auftrag des Bürgermeisters an, dass ein Quadratmeterpreis von etwa 67,00 € realistisch erscheint.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine außerplanmäßige Auszahlung für die Erschießung des 3. Bauabschnittes Neustädter Feldmark in Höhe von 630.000 €. Die Deckung ist durch Mehreinzahlungen aus Erschließungsbeiträgen sowie Mehreinzahlungen aus Grundstücksverkäufen sichergestellt."
Abstimmung: 9/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. Mitteilungen des Bürgermeisters
Der Bürgermeister informiert die Ausschussmitglieder, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) den Vertrag zur Ansiedlung der Fledermäuse in dem ehemaligen WIGA-Gebäude am Robert-Schulz-Ring unterzeichnet hat. In diesem Zusammenhang erläutert er, dass die Neuruppiner Kreishandwerkerschaft plant ein Gebäude abzureißen, dass sich hinter dem Asylbewerberheim befindet. Jedoch kann dies auf Grund der Ansiedlung von Fledermäusen noch nicht umgesetzt werden. Mit dem Fliegerhorstgebäude ist eine "Umsiedlung" nun aber möglich. Weiterhin informiert er die Ausschussmitglieder, dass am 17.04.2019 um 16.15 Uhr die Gedenktafel für den verstorbenen ehemaligen Bürgermeister, Herrn Jürgen Hoppe, am Hoppe-Balkon angebracht wird.
Die erste Einweihung für einen Vorschlag aus dem Bürgerbudget (Handschwengelpumpe vor der Heiliggeistkapelle) wird am 17.04.2019 um 16.30 Uhr stattfinden. Gleichzeitig berichtet er darüber, dass 27 Anträge für das Bürgebudget für dieses Jahr eingegangen sind. Ein paar von diesen Vorschlägen werden jedoch nicht aufgenommen werden können, da sie mit einem Budget von 5.000 € pro Projekt nicht realisierbar sind.
Das Kinderbudget läuft noch bis Ende Mai, eine Abstimmung wird im September stattfinden.
Weiter informiert der Bürgermeister, dass Stadtteilgespräche im Bereich Robert- Schulz-Ring/ Georg-Dreke-Ring zur Unterstützung verschiedener Projekte durchgeführt werden sollen. Eine Unterstützung vom Lokalen Aktionsplan Uckermark wurde zugesichert.

TOP 9.1 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (I. Quartal 2019) DS-Nr.: 35/2019
Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Rechnungsprüfung nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 10. Anfragen der Ausschussmitglieder
Herr Haffer teilt bezüglich der Einweihung der Handschwengelpumpe mit, dass die verfügbaren Kosten von 5.000 € deutlich unterschritten wurden und dies somit dann kommenden Projekten zu Gute kommt. Ein Probelauf hat am gestrigen Tage bereits stattgefunden, sodass der Einweihung am 17.04.2019 nichts mehr im Wege steht. Die Hinweisschilder, dass dies kein Trinkwasser ist, werden noch vor der Einweihung angebracht.
Der Erste Beigeordnete bedankt sich zum Abschluss der Legislaturperiode bei den Ausschussmitgliedern als Kämmerer und auch im Namen der Kämmerei für die gute und konstruktive Zusammenarbeit der letzten Jahre. Auch bedankt er sich bei der Kämmerei für die gute Arbeit.
Der Bürgermeister schließt sich dem an und bedankt sich für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit. Er betont in diesem Zusammenhang auch die sehr gut bewältigte Landesgartenschau (LAGA) in dieser Legislaturperiode.

TOP 11. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 17.36 Uhr.

Downloads

Niederschrift FR-A vom 11.04.2019 (öffentlich) (37.5 KB)

Anlage zur Niederschrift FR-A vom 11.04.2019 (2.3 MB)

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