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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur u. Soziales der Stadt Prenzlau am Mittwoch, dem 10.04.2019

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Niederschrift
über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur u. Soziales der Stadt Prenzlau am Mittwoch, dem 10.04.2019,
Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 19.06 Uhr

Entschuldigt:
Herr Tank 
Herr Fuhrmann

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.02.2019
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Gesundheitsfürsorge in den Kindertagesstätten der Stadt Prenzlau, Berichterstatterin: Fr. Nessing
7. Vorstellung des Kinder- und Jugendbeauftragten
8. Bericht der Wohngeldstelle, Berichterstatter: Hr. Böhme
9. Informationen zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes
10. Benennung von einem neuen Mitglied des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 37/2019)
11. 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Beteiligung der Einwohner der Stadt Prenzlau (1. Änderungssatzung Einwohnerbeteiligung) (DS-Nr.: 40/2019)
12. Mitteilungen des Bürgermeisters
13. Anfragen der Ausschussmitglieder
14. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Die Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Die Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 8 Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Kultur und Soziales sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 20.02.2019
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
In der Einwohnerfragestunde werden keine Anfragen gestellt.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der Bürgermeister informiert, dass sich der Kinder- und Jugendbeauftragte aufgrund terminlicher Gründe verspäten wird. Die Vorsitzende schlägt daraufhin vor, die Tagesordnungspunkte 6 und 7 zu tauschen.
Über die so geänderte Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 7/0/1 einstimmig angenommen

TOP 6. Gesundheitsfürsorge in den Kindertagesstätten der Stadt Prenzlau, Berichterstatterin: Fr. Nessing
Die Vorsitzende und der Bürgermeister begrüßen Frau Nessing, Leiterin der Kita Kinderland, und Frau Dr. med. Hofmann, Amtsärztin des Landkreises Uckermark.
Der Bürgermeister informiert über die Zusage zur Aufnahme der Kita Kinderland in das Landesprogramm „Kiez-Kita - Bildungschancen eröffnen“.
Frau Nessing resümiert kurz die bisherigen und zukünftig angedachten Maßnahmen hinsichtlich des Programms „Kiez-Kitas“. Sie geht auf weitere aktuell stattfindende Projekte ein und erläutert die Beweggründe sich heute an die Ausschussmitglieder zu wenden.
Frau Dr. med. Hofmann wird das Rederecht erteilt. Sie hält einen Vortrag zur „Gesundheitsfürsorge in Kindertagesstätten“ (Anlage 1 zur Niederschrift).

TOP 7. Vorstellung des Kinder- und Jugendbeauftragten
Herr Christoph Berkholz stellt sich als zukünftiger hauptamtlicher Kinder- und Jugendbeauftragter der Stadt Prenzlau vor. Er wird ab dem 01.07.2019 der erste Ansprechpartner für alle Belange von Kindern und Jugendlichen sein.

TOP 8. Bericht der Wohngeldstelle, Berichterstatter: Hr. Böhme
Herr Böhme stellt sich als Mitarbeiter der Wohngeldstelle der Stadt Prenzlau vor und berichtet über seine Arbeit anhand einer Präsentation (Anlage 2 zur Niederschrift).

TOP 9. Informationen zur Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes
Frau Kehn informiert über die Änderungen des Kindertagesstättengesetzes (KitaG) zum 01.08.2019. Demnach sind folgende Änderungen lt. Gesetzesentwurf vorgesehen:
1.) Ab dem 01.08.2019 gilt gem. Entwurf Kita-Beitragsbefreiungsverordnung - KitaBBV, aufgrund der Änderung des § 90 SGB VIII- die Beitragsfreiheit für die folgenden 6 Personenkreise:
a) Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II
b) Empfänger von Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII
c) Empfänger von Leistungen nach AsylbewLG
d) Empfänger von Kindergeldzuschlag gem. § 6a BKGG
e) Bezieher von Wohngeldleistungen
f) Geringverdienende mit einem Nettoeinkommen bis 20.000 €/Jahr (1.666,67 €/Monat), wobei zum Einkommen nicht mehr das Kindergeld, Baukindergeld und Eigenheimzulage i. S. d. § 2 Abs. 1 S. 3 des Entwurfs der KitaBBV zählen.
Ab dem 01.06.2019 besteht die Möglichkeit der Erstattung eines pauschalen Festbetrags i. H. v. 600 € für jedes Kind pro Jahr, welches mehr als 8 Stunden/Tag betreut wird.
Die Meldung an das Jugendamt ist notwendig, aber ohne Nachweispflicht. Allerdings muss nachgewiesen werden, dass mehr pädagogisches Personal beschäftigt wird, als dies notwendig.
3.) Es besteht zukünftig die Möglichkeit der Anrechnung von 3 Praxisanleiterstunden statt bisher 1 Stunde.
4.) Die Feststellung des Rechtsanspruch durch das Jugendamt des Landkreises Uckermark erfolgt zukünftig für volle Stunden (6, 7, 8 …Stunden) und nicht wie bisher nur „bis 6 Stunden/ Tag bzw. mehr als 6 Stunden/Tag“.
5.) Die Herstellung des Einvernehmens zur Satzung beim örtlichen Träger der Jugendhilfe erfolgt dann folgendermaßen:
Das MBJS plant eine Mustersatzung als Empfehlung (inkl. Einkommensdefinition, Mindestbeitrag und Einkommensstufen).
Der Einkommensbegriff wird im § 3 und der Anlage 1 des Entwurfs der KitaBBV bereits formuliert. Der Bezug von Kindergeld wird nicht mehr zum Einkommen zählen.
Der Landkreis Uckermark führt die Rechtmäßigkeitsprüfung (gem. § 17b Abs. 2 Satz 4 KitaGBbg) mit dem Ziel der Festsetzung zumutbarer Mindestbeiträge durch.
6.) Das Erstattungsverfahren durch Einnahmeausfälle gem. § 5 des Entwurfs der KitaBBV.
Berechnet wurden 12,50 €/Kind/Monat auf Grundlage der betreuten Kinder, deren Eltern unter die o. g. Personengruppen fallen. Es ist eine Meldung durch den Träger gem. § 3 Abs. 1 der Kindertagesstätten- Betriebskosten- und Nachweisverordnung - KitaBKNV (Stichtage) notwendig.
Höhere Einnahmeausfälle sind vom Träger nachzuweisen und unterliegen der Rechtmäßigkeitsprüfung der zugrundeliegenden Beitragsregelungen durch den Landkreis Uckermark.
7.) Verwaltungskostenausgleich
Lt. § 7 des Entwurfs der KitaBBV erfolgt ein Ausgleich nur für die Landkreise und kreisfreien Städte, nicht für die Träger von Kindertagesstätten!
Weitere Informationen seitens des LK UM sollen vorauss. im April erfolgen. 
Problemlagen:
Es fehlt voraussichtlich eine Ermächtigungsgrundlage aufgrund der angekündigten Aufhebung aller Kostenbeitragssatzungen im Land Brandenburg ab April/ Mai 2019 durch das MBJS.
Die Mindereinnahmen des Trägers durch den deutlich geringeren Erstattungsbetrag in Höhe von 12,50 € pro Kind und Monat für die beitragsfreien Gruppen dürfen sich nicht erhöhend auf die anderen Einkommensgruppen auswirken. (Stichwort: sozialverträgliche Gestaltung der Beiträge).
Für die entstehende Differenz sollen die freien Träger von Kindertagesstätten eine Zuschusserhöhung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 KitaG bei den Gemeinden geltend machen. Nur in diesem Fall besteht die Gewähr für die freien Träger, sozialverträgliche Elternbeiträge unter Beachtung der gesetzlichen Änderung zur Beitragsfreistellung gemäß § 90 Abs. 4 SGB VIII zu gestalten.
Dadurch ensteht eine Doppelbelastung für die Gemeinde. Erstens durch die Zuschusserhöhung durch die freien Träger und zum Zweiten durch die Einnahmeausfälle bei den Elternbeiträgen. Diese müssen ebenfalls sozialverträglich gestaltet werden, da eine Geltendmachung der Erstattung höherer Einnahmeausfälle fast undurchführbar erscheint. Der Städte- und Gemeindebund hat eine Abfrage gestartet, um ggf. eine Erhöhung der Pauschale zu begründen.
Fraglich und m. E. nicht richtig ermittelt ist der Erstattungsbetrag an sich. In der Begründung zu § 2 Abs. 4 des Entwurfs der KitaBBV heißt es, dass eine Orientierung an das Kompendium der AG zur besseren Orientierung rund um den § 17 KitaG erfolgte und die darin aufgeführten Werte zur häuslichen Ersparnis. Die AG wiederum orientierte sich allerdings bei der Ermittlung an die Regelbedarfe nach § 28 SGB XII. Die Regelbedarfe zusammen mit den übrigen Lebensunterhaltsbedarfen nach SGB II und SGB XII sichern jedoch nur das Existenzminimum, was in einer Kindertagesstätte mit Qualität nicht Maßstab sein kann. Für die Beitragsfreiheit im letzten Kita-Jahr erhält die Stadt vom Land 125,00 €/ Monat pro Kind, in den vorgenannten Fällen nur 12,50 €/ Monat pro Kind.
Träger von Kindertagesstätten erfragen gem. § 4 des Entwurfs der KitaBBV die Personensorgeberechtigten, ob sie zu einer der Personengruppen gehören (Abs. 1, Satz 1), verlangen die Nachweise hierfür (Abs. 1, S. 2), bescheiden die Beitragsfreiheit und müssen dies dokumentieren (Abs. 3). Sie weisen die Personensorgeberechtigten auf die Möglichkeit der Antragstellung hin (Abs. 2) und müssen demzufolge bei befristeten Bescheiden eine Regelung zur Wiedervorlage finden. Daraus folgend ergibt sich erheblicher Mehraufwand bei der Bearbeitung in der Stadt Prenzlau, jedoch kein Ausgleich der Verwaltungskosten.
Herr Theil fragt nach, ob durch die Verwaltung die durch die Änderung enstehende zusätzliche finanzielle Gesamtbelastung bereits grob abschätzbar ist.
Frau Kehn antwortet, dass momentan schätzungsweise von Mindereinnahmen in Höhe von mindestens 156.000,00 € ausgegeangen wird. Mit weiteren finanziellen Belastungen ist zu rechnen. Diese sind derzeit jedoch, aufgrund der tiefgreifenden Änderungen, noch nicht abschätzbar.
Die Vorsitzende resümiert abschließend, dass die Umsetzung des „Gute-Kita- Gesetzes“ im Land Brandenburg letztendlich nicht wie vorgesehen die Qualität in den Kindertagesstätten verbessern wird.

TOP 10. Benennung von einem neuen Mitglied des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 37/2019
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung benennt Fynn Sommer als Mitglied für den Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Prenzlau.“
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Beteiligung der Einwohner der Stadt Prenzlau (1. Änderungssatzung Einwohnerbeteiligung) DS-Nr.: 40/2019
Herr Dittberner schlägt folgende Änderung vor:
1. § 6 Absatz 1 - zusätzliche Aufführung des Wortes „Gemeindeteile“
2. § 8 - Änderung der Definition des Begriffes Jugendlicher (Angabe der Altersspanne) - Korrektur von 15 Jahre auf 14 Jahre gem. Jugendschutzgesetz.
3. Er weist darauf hin, dass der in § 10 Absatz 1 enthaltene Begriff „Schülervertreter“ pro Klasse ca. 2 Schüler umfasst. Die Teilnahme aller Schülervertreter der ortsansässigen Schulen hält er damit, im Hinblick auf die Gesamtteilnehmerzahl, für übertrieben.
Der Bürgermeister schlägt zum Punkt 3 die Streichung des Wortes „alle“ vor.
Herr Dittberner hält die Streichung des Wortes „Schülervertreter“ und dessen Ersatz durch die Worte „Schülersprecher und ihrer Vertreter“ für sinnvoller.
Frau Kehn weist darauf hin, dass die Wortwahl der ausdrückliche Wunsch des Kinderund Jugendbeirates war.
Die Vorsitzende schlägt vor, derartige Veranstaltungen generell in Zeiten nach Unterrichtsschluss durchzuführen.
Herr Dittberner zweifelt diesbezüglich an der Teilnahmebereitschaft.
Die Vorsitzende schlägt vor, die aktuelle Formulierung beizubehalten und zukünftig bei der Planung entsprechender Veranstaltungen zu beachten, diese generell nach Unterrichtsschluss durchzuführen. Entsprechende Hinweise sind mit der Einladung zu geben.
Als Ergebnis der Diskussion erfolgt folgende Entscheidung:
Die unter 1. und 2. aufgeführten Änderungsvorschläge werden in der Satzung vorgenommen. Der unter Punkt 3 getätigte Hinweis bleibt unter Beachtung der Hinweise der Vorsitzenden unberücksichtigt.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage 1 beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Beteiligung der Einwohner der Stadt Prenzlau. “
Abstimmung: 8/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. Mitteilungen des Bürgermeisters
Der Bürgermeister informiert, dass
- sich nach Aussagen des Gebäudeeigentümers bisher kein neuer Betreiber für das Café Central auf dem Marktberg gefunden hat.
- zum Bürgerbudget 2019 bereits 27 Vorschläge vorliegen. Die Abstimmung findet am 05.06.2019 in der Uckerseehalle statt.
- die Vorschläge zur Spielplatzgestaltung vorliegen (Anlage 3 zur Niederschrift).

TOP 13. Anfragen der Ausschussmitglieder
Es werden keine Anfragen gestellt.

TOP 14. Schließung der Sitzung
Die Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19:05 Uhr.

Downloads

Niederschrift BKS-A vom 10.04.2019 (öffentlich) (102.0 KB)

Anlage 1 zur Niederschrift BKS-A vom 10.04.2019 (759.7 KB)

Anlage 2 zur NiedeRschrift BKS-A vom 10.04.2019 (1.0 MB)

Anlage 3 zur NiedeRschrift BKS-A vom 10.04.2019 (52.6 KB)

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