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Anfrage 41/2019
Überprüfung von Stellenbewertungen und Höhergruppierungen

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Drucksache 41/2019 (90.6 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung im Hauptausschuss am 29.04.2019 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Wortlaut:
1. Wie viele unerledigte Anträge auf Prüfung von Stellenbewertungen und Höhergruppierungen liegen dem Hauptamt vor?
2. Wie ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zum Bescheid?
3. Wie lange müssen die Antragsteller auf ihre Eingangsbestätigung warten?
4. Werden die Antragsteller über die voraussichtliche Verfahrensdauer informiert?

gez.
D. Reichel
Fraktion Wir Prenzlauer

Begründung

Antwort des Bürgermeisters:

Grundsätzliches:
Bei dem angesprochenen Thema handelt es sich um eine innerbetriebliche Angelegenheit, die ausschließlich in die Zuständigkeit und damit in die Geschäftsführung des Bürgermeisters fällt. Dennoch will ich Ihnen gern die Hintergründe erläutern:
Die Tarifvertragsparteien haben in der Tarifrunde 2017 neben Tariferhöhungen auch eine neue Entgeltordnung für den TVöD-VKA, also für den öffentlichen Dienst - Kommunalverwaltung mit Rückwirkung ab 01.01.2017 vereinbart. Die redaktionellen Verhandlungen dazu waren jedoch erst im Juli 2017 abgeschlossen. Innerhalb dieser Tarifeinigung haben die Verhandlungspartner den Arbeitnehmern das Recht eingeräumt, die Überprüfung ihrer Eingruppierung und einer ggf. möglichen Höhergruppierung bis zum 31.12.2017 rückwirkend zum 01.01.2017 zu beantragen.
Den Arbeitgebern, insbesondere den Organisationsabteilungen und den Lohnbuchhaltungen wurde damit ein "Bärendienst" erwiesen, denn 2/3 der Anträge wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erst in den letzten 2 Monaten des Jahres 2017 gestellt. Sie haben damit ihr Recht quasi auf dem letzten Drücker wahrgenommen und eine Rückrechnung in entsprechender Größenordnung verursacht, sofern es zu einer Höhergruppierung kam. Zwangsweise ergibt sich daraus ein Bearbeitungsstau, der nur nach und nach abgebaut werden kann.

zu 1.:
Es wurden 52 Anträge auf der Grundlage der neuen Entgeltordnung gestellt. 28 Anträge davon sind bereits abgearbeitet. 5 Anträge befinden sich derzeit in unmittelbarer Bearbeitung. Darüber hinaus mussten weitere 29 Stellen überprüft werden, bei denen in 10 Fällen das Verfahren abgeschlossen ist und in 6 Fällen die unmittelbare Bearbeitung derzeit erfolgt. Im Ergebnis befinden sich also 11 Stellen unmittelbar in der Bearbeitung. Damit befinden sich aktuell noch 32 Anträge bzw. Stellen in der Warteschleife.

zu 2.:
Die Bearbeitungsdauer vom Aufstellen/Überarbeiten einer Stellenbeschreibung und der Stellenbewertung einschließlich der Beteiligung des Personalrates ist von mehreren Faktoren abhängig und nicht immer durch die bearbeitende Stelle beeinflussbar. Beim Aufstellen der Stellenbeschreibung wirken der/die Stelleninhaber/in sowie dessen/deren jeweilige/r Vorgesetze/r unmittelbar mit. Hier spielt die Kooperationsbereitschaft und auch die zeitliche Verfügbarkeit der Beteiligten eine große Rolle.
Dann hängt die Bearbeitungsdauer auch von der Vielfalt der Aufgabenzuordnung auf die jeweilige Stelle ab. Einfache Stellen mit weniger oder sich regelmäßig wiederholenden Tätigkeiten und Aufgaben sind schneller zu bearbeiten als Stellen mit einer hohen Aufgabenvielfalt.
Des Weiteren wird an die Qualität der Stellenbeschreibungen und -bewertungen ein hoher Maßstab gelegt. Diese sind rechtsicher und gerichtsfest zu erstellen, was ein entsprechendes Hineindenken in die Tätigkeiten und Aufgaben sowie in die zugrunde liegende Rechtsmaterie erfordert. Im Durchschnitt dauert die Bearbeitung einer Stelle ca. 2 bis 3 Monate mit entsprechenden Schwankungen hinsichtlich der vorgenannten Faktoren.

zu 3.:
In der Regel erhalten die Mitarbeiter innerhalb von 2 Wochen eine Eingangsbestätigung.

zu 4.:
Nein, nicht unmittelbar.

Abschließend sei angemerkt, dass die Erwartungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die neue Entgeltordnung sehr hoch waren, jedoch die Ergebnisse der bisherigen Stellenüberprüfungen in der Regel nicht diesen Erwartungen entsprochen haben. Dadurch wurde und wird in nicht unerheblichem Maße auch das Betriebsklima negativ beeinflusst.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Fraktion Wir Prenzlauer

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