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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau am 21.03.2019

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 21.03.2019, Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasium Schulteil II, Seeweg 6 (Aula)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 20.24 Uhr

Entschuldigt:
Herr Strehlow 
Herr Dittberner 
Herr Theil 

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 06.12.2018
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung
6. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung
6.1 Eintrag ins Goldene Buch der Stadt Prenzlau
6.2 Nachbesetzung des Hauptausschusses (DS-Nr.: 3/2019)
6.3 Nachbesetzung Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung (DS-Nr.: 4/2019)
7. Rechenschaftsberichte der Beiräte der Stadt Prenzlau
7.1 Rechenschaftsbericht des Kinder- und Jugendbeirates
7.2 Rechenschaftsbericht des Seniorenbeirates
7.3 Rechenschaftsbericht des Beirates für Menschen mit Behinderung
8. Jahresabschluss 2017
8.1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2017 (DS-Nr.: 19/2019) 
8.2 Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 (DS-Nr.: 14/2019)
9. ALDI-Verlagerung
9.1 Änderung der DS 6 u. 7/2019 - Mehrgeschossigkeit und Verhinderung von Lichtsmog (DS-Nr.: 6-1/2019)
9.2 Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau (Okt. 2001) (DS-Nr.: 7/2019)
9.3 Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "ALDIVerlagerung/ Kietzstraße" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 6/2019)
10. Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Prenzlau, Gemeindeteil Wollenthin (DS-Nr.: 9/2019)
11. Aktueller Stand der Studie zum B-Plan "Uckerpromenade"; Berichterstatter: Büro A&S
12. Überplanmäßige Auszahlung Bund-/Land-Programm "Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit" (KLS) (DS-Nr.: 18/2019)
13. ICU Investor Center Uckermark GmbH: Neubesetzung des Beirates (DS-Nr.: 2/2019)
14. Dienstaufwandsentschädigung Bürgermeister und Beigeordnete ab 2018 (DS-Nr.: 20/2019)
15. Beteiligung der Stadt Prenzlau am Online-Portal "Maerker. Brandenburg.de" (DS-Nr.: 15/2019)
16. Mitteilungen des Bürgermeisters 16.1 Bericht Prenzlauer Städtepartnerschaftsverein e. V. 2018 (DS-Nr.: 22/2019)
16.2 Projekt GRW-Regionalbudget Teil 3- Durchführungszeitraum 01.04.2018 bis 31.03.2021 (DS-Nr.: 1/2019)
16.3 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen IV. Quartal 2017 (Teil 2) (DS-Nr.: 13/2019)
16.4 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen IV. Quartal 2018 (Teil 1) (DS-Nr.: 12/2019)
16.5 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (IV. Quartal 2018) (DS-Nr.: 16/2019)
16.6 Vandalismusschäden 2018 (DS-Nr.: 8/2019)
17. Fragestunde der Stadtverordneten
17.1 Stadt- und Tourismusentwicklung (DS-Nr.: 23/2019)
17.2 Freiwild-Konzert (DS-Nr.: 30/2019)
18. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit 
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 26 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 06.12.2018
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
Frau Dr. Schulzendorf fragt im Auftrag der Kinder und Jugendlichen aus Blindow nach, ob eine Möglichkeit besteht, die Bushaltestelle in Blindow in Richtung Prenzlau zu erneuern und ein neues kleines Häuschen zu errichten.
Der Zweite Beigeordnete möchte diese Frage in der Ortsbeiratssitzung am 27.03.2019 beantworten. Er lädt alle Stadtverordneten zum Dorfrundgang und zur Ortsbeiratssitzung in Blindow ab 17 Uhr ein. Anmerkung der Verwaltung:
Im Rahmen der Ortsbegehung hat der Bürgermeister veranlasst, dass die oben genannte alte Bushaltestelle abgerissen und dann durch eine neue ersetzt wird.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende informiert, dass eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.Prenzlau DS 30/2019 – Freiwild Konzert – vorliegt. Diese wird als TOP 17.2 eingeordnet.
Des Weiteren möchte der Bürgermeister den Stadtverordneten unter TOP 6 - Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung - den neuen Kinder- und Jugendbeauftragten vorstellen. Über die geänderte Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 6. Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung

TOP 6.1 Eintrag ins Goldene Buch der Stadt Prenzlau
Der Bürgermeister berichtet vom 9. World Karate Championship des Verbandes JSKA in St. Petersburg. Als Vertreter für Deutschland zählten Frau Weidner und Herr Schmidt vom Shotokan-Karate-Dojo Prenzlau e.V. zu den Teilnehmern. Die beiden Prenzlauer erkämpften zusammen mit Felix Diefenbach aus Ratekau (Ostholstein) im Kata Team Mix die Goldmedaille vor der Schweiz und Südafrika. Er beglückwünscht die Weltmeister Herrn Schmidt und Frau Weidner und liest die Eintragung im Goldenen Buch der Stadt Prenzlau laut vor. Die Eintragung wurde durch Beschluss des Hauptausschusses veranlasst.
Herr Schmidt bedankt sich im Namen der Ausgezeichneten und erklärt kurz den Wettkampf.

TOP 6.2 Nachbesetzung des Hauptausschusses DS-Nr.: 3/2019
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 6.3 Nachbesetzung Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung DS-Nr.: 4/2019
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Der Bürgermeister geht auf das Ausschreibungsverfahren des hauptamtlichen Kinderund Jugendbeauftragten ein und stellt Herrn Christoph Berkholz als neuen Mitarbeiter ab 01.07.19 vor.
Herr Berkholz stellt sich vor und freut sich auf die neue Herausforderung als Kinderund Jugendbeauftragter. Derzeit ist er im Jugendamt des Landkreises Uckermark tätig und bringt einige hilfreiche Erfahrungen für diese Stelle mit. Mobbing ist aus seiner Sicht intensiver geworden. Er möchte ein Vernetzer/Ansprechpartner für den KJB, die Schüler, Lehrer, Erzieherinnen und Eltern sein.

TOP 7. Rechenschaftsberichte der Beiräte der Stadt Prenzlau

TOP 7.1 Rechenschaftsbericht des Kinder- und Jugendbeirates
Herr Beetz hält einen Bericht über die Arbeit des Kinder- und Jugendbeirates der Stadt Prenzlau über das zurückliegende Jahr. Der Bericht wird als Anlage 1 zur Niederschrift beigefügt.

TOP 7.2 Rechenschaftsbericht des Seniorenbeirates
Frau Bartel hält einen Bericht über die Arbeit des Seniorenbeirats der Stadt Prenzlau über das zurückliegende Jahr. Der Bericht wird als Anlage 2 zur Niederschrift beigefügt.

TOP 7.3 Rechenschaftsbericht des Beirates für Menschen mit Behinderung
Frau Wieland hält einen Bericht über die Arbeit des Beirates für Menschen mit Behinderung der Stadt Prenzlau im zurückliegenden Jahr. Der Bericht wird als Anlage 3 zur Niederschrift beigefügt.
Der Bürgermeister und der Vorsitzende bedanken sich bei Frau Wieland, bei Herrn Beetz und bei Frau Bartel für die geleistete Arbeit des jeweiligen Beirates im Jahr 2018 und überreichen ihnen ein kleines Präsent.

TOP 8. Jahresabschluss 2017

TOP 8.1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2017 DS-Nr.: 19/2019

Herr Hildebrandt nimmt teil.

Der Rechnungsprüfer erklärt, dass die Prüfung im Wesentlichen begleitend erfolgt ist. Doppische Aspekte wie Auflösung von Sonderposten und Abschreibungen wurden schwerpunktmäßig durch Frau Graef geprüft. Bei der Prüfung wurde erneut deutlich, dass insbesondere für die Kämmerei der zeitliche Aufwand für die Erstellung des doppischen Jahresabschlusses erheblich ist. Der Prüfberichtsentwurf wurde in der Verwaltung konstruktiv diskutiert. Stellungnahmen und Hinweise, auch des Bürgermeisters, sind eingeflossen. Die Vermögensabgänge im Rahmen der Abgabe des Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasiums spielten im Ergebnis des Jahresabschlusses 2017 eine entscheidende Rolle. Weiterhin geht er auf die Zusammenfassung des Prüfberichtes ein und schlägt die Entlastung des Bürgermeisters vor.
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 8.2 Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 DS-Nr.: 14/2019
Der Erste Beigeordnete bedankt sich bei den Mitarbeitern der Kämmerei für die umfangreiche Arbeit, die mit der Aufstellung des Jahresabschlusses verbunden ist. Er geht nochmals auf das Problem der Planbarkeit der Gewerbesteuern wie auch der Verwaltungs- und Benutzungsgebühren ein. Des Weiteren spricht er die Liquidität und die Rücklagen der Stadt Prenzlau an. Er verweist auf den aktuell mit 79,64 €/Einwohner im Landesvergleich weit unterdurchschnittlichen Verschuldungsgrad. Weiterhin spricht er die positiv gestiegene Eigenkapitalquote der Stadt Prenzlau an, die sich von 45,6% auf 48% erhöht hat. Des Weiteren geht er auf Personalkosten und einige Investitionen ein. Er bittet darum, dass die Stadtverordnetenversammlung dem Bürgermeister der Stadt Prenzlau die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 erteilt.
Herr Reichel merkt an, dass der Gesamtabschluss erst zwingend bis 2024 erstellt werden muss. Er will wissen, ob es sinnvoll ist, sich schon vorher mit dem Thema zu beschäftigen und Vorarbeit zu leisten.
Der Erste Beigeordnete erklärt, dass es sinnvoll ist, erst auf die Entscheidung des Landes Brandenburg zu warten. Andere Herausforderungen wie die Thematik Umsatzsteuer stehen zeitnah auf dem Plan.
Beschluss: Version: 1
„1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2017 (Anlage). 2. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Bürgermeister der Stadt Prenzlau entsprechend § 82 (4) BbgKVerf die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017.“ Abstimmung:
Punkt 1: 26/0/0 einstimmig angenommen
Punkt 2: 26/0/0 einstimmig angenommen

TOP 9. ALDI-Verlagerung

TOP 9.1 Änderung der DS 6 u. 7/2019 - Mehrgeschossigkeit und Verhinderung von Lichtsmog DS-Nr.: 6-1/2019
Herr Richter übergibt den Vorsitz für den Tagesordnungspunkt 9 an seinen ersten Stellvertreter Herr M. Suhr.
Der stellvertretende Vorsitzende übernimmt den Vorsitz und eröffnet die Diskussionsrunde zum TOP 9. Er betont, dass die beiden Punkte des Antrages getrennt abgestimmt werden.
Herr Richter geht auf den Antrag seiner Fraktion ein (Anlage 4 zur Niederschrift) und begründet diesen. Er bemängelt die Kommunikation zwischen den Stadtverordneten und der Verwaltung hinsichtlich der ALDI-Verlagerung. Aus seiner Sicht wurden die Stadtverordneten nicht ausreichend über die Vorgehensweise der Verlagerung und den B-Plan informiert.
Der Bürgermeister betont, dass die Verwaltung und auch er immer offen mit den Stadtverordneten umgegangen ist. Es war bereits bei der ersten Beschlussfassung bekannt, dass der Investor auf dem ihm gehörenden Gelände nicht nur ALDI bauen lässt, sondern er auch selbst ein Wohnobjekt errichten wird. Ebenfalls wurde eine zweite Informationsveranstaltung durchgeführt, um Veränderungen und Verbesserungen aufzunehmen. Der Investor hat bereits erklärt, dass es für ihn nicht wirtschaftlich ist, Wohnungen über dem ALDI-Gebäude zu errichten. Er erklärt die finanziellen und inhaltlichen Unterschiede zwischen einem vorhabenbezogenen B-Plan und einem B-Plan der Stadt Prenzlau. Es war und ist jederzeit möglich, Anträge einzureichen und somit das Bauvorhaben des Investors zu verändern. Dieser muss dann entscheiden, ob er dem Antrag folgen kann oder das Bauvorhaben aus wirtschaftlicher Sicht nicht weiterführt.
Herr Zierke erklärt, dass jeder Stadtverordneter mit seiner Fraktion Anträge stellen und diese mit Mehrheiten durchsetzen kann. Er bittet um eine inhaltliche Diskussion und keine persönlichen Diskrepanzen in der Stadtverordnetenversammlung zu klären. Er fand die Informationsveranstaltungen zur ALDI-Verlagerung sehr gelungen.
Herr Himmel begründet, warum der Antrag der SPD/FDP-Fraktion zur Informationsveranstaltung zurückgezogen worden ist. Die Verwaltung hatte damals bereits einen Termin für diese Veranstaltung angedacht. Die Bewohner des „Kietz- Gebietes“ waren anwesend und haben ihre Sichtweisen erläutert.
Herr Melters findet die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung gut. Er betont, dass es der vierte Anlauf von ADLI ist, seinen Standort zu verlagern und spricht sich positiv für den Bebauungsplan und die parallel entstehenden 17 Wohneinheiten und die Verkaufsfläche aus. Er ist erfreut darüber, dass es in diesem Gebiet einen Aufschwung durch die Straßenerneuerungen und Bauvorhaben in nächster Zukunft geben wird. Er hofft, dass der Antrag abgelehnt wird, damit das Bauvorhaben reibungslos umgesetzt wird.
Der Zweite Beigeordnete spricht den zweiten Punkt des Antrages hinsichtlich des Lichtsmogs an. Es wird einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger geben. Das Dimmen bzw. die teilweise Abschaltung der Lichter wird dann auch in diesem Vertrag festgelegt. Dies wurde bereits im WSO-A durch ALDI zugesichert. Weiterhin geht er auf den ersten Punkt des Antrages ein und erklärt, dass dieser die Grundzüge der Planung betreffen. Es war den Stadtverordneten von Anfang an bekannt, dass der Vorhabenträger für den Geltungsbereich ALDI einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan benötigt und neben ALDI ein Wohngebäude plant. Wenn der Antrag die politische Mehrheit erhält, kann man den Vorhabenträger jedoch nicht zwingen über dem ALDI-Gebäude Wohnungen zu errichten.
Der Zweite Beigeordnete geht weiterhin auf die Berichterstattung im UM-TV und die damaligen Äußerungen von Herrn Richter und Herrn Schröder hinsichtlich eines fehlenden Stadtentwicklungsplanes ein und erläutert, dass die Stadtverordneten einem Flächennutzungsplan für Prenzlau zugestimmt haben und dieser kurz vor der Genehmigung durch den Landkreises Uckermark steht. Außerdem hat die Stadt Prenzlau ein fortgeschriebenes Stadtentwicklungskonzept und ein Stadtumbaukonzept.
Herr Brämer betont, dass die Stadtverordneten auch über die Stadtentwicklung bestimmen müssen und deshalb bei Investitionsvorhaben in Prenzlau ein Mitspracherecht behalten sollten. Weiterhin geht er auf das Einzelhandels- und Zentren Konzept für Prenzlau ein und merkt an, dass Prenzlau deutlich mehr Verkaufsflächen hat, als benötigt werden. Dieses „Kietz“ könnte sich durch mehr Wohnraum ohne Einkaufsflächen ganz anders entwickeln.
Frau Kaufmann spricht sich für die Verlagerung von ALDI aus. Sie geht auf die vielen Vorteile von fußläufigen Einkaufsmöglichkeiten ein.
Herr Haffer merkt an, dass der Wohnungsbedarf nicht so hoch ist, wie vom Antragsteller dargestellt wurde. Dieser Antrag könnte das komplette Bauvorhaben „auf Eis legen“, wenn ALDI die Mehrgeschossigkeit nicht umsetzen möchte.
Herr Meyer fügt hinzu, dass die CDU-Fraktion dieses Bauvorhaben unterstützt und den Antrag ablehnen wird. Das Thema Lichtsmog findet er übertrieben, da es sich nur um kleine Werbetafeln handeln wird. Bezahlbaren Wohnraum in Prenzlau zu schaffen ist ein anderes Thema, was nicht in diese Diskussion passt.
Herr Reichel geht auf den Lichtsmog ein und gibt Beispiele, wie man die Belastung durch Licht verringern kann. Seine Fraktion spricht sich für die Verlagerung von ALDI aus, jedoch sehen sie hier eine Chance zweckgebunden geförderten Wohnraum schaffen zu können.
Herr Richter weist darauf hin, dass die Stadtentwicklung einen Flächennutzungsplan hat, jedoch kaum konkrete B-Pläne für Teilbereiche Prenzlaus vorliegen. Im laufenden Verfahren ist erst die Verbesserungsmöglichkeit einer Kombination von Wohnen und Handel aufgekommen. Dies war ein Denkprozess, der erst jetzt zu dem Antrag geführt hat. Er geht er auf den Lichtsmog ein und bittet darum, dieses Problem nicht zu unterschätzen.
Der Bürgermeister erklärt, dass das Erstellen von Angebotsbebauungsplänen grundsätzlich sehr kostspielig ist und dies nach Möglichkeit mit einem Vorhabenträger durchgeführt werden sollte. Ansonsten besteht die Gefahr, dass niemand die Pläne umsetzt und der jeweilige Plan „veraltet“. 
Wortlaut: Version: 1
„Bei der künftigen Weiterentwicklung des Projektes "Aldi- Verlagerung/Kietzstr." berücksichtigt die Verwaltung folgende Grundsätze und setzt sie in geeigneter Weise um.
1. Der Baukörper muss mehrgeschossig sein, so dass in den oberen Geschossen Mietwohnungen entstehen.
2. Die Stadt schafft Reglungen um dem Lichtsmog Einhalt zu gebieten.“
Abstimmung:
Punkt 1: 5/18/3 mehrheitlich abgelehnt
Punkt 2: 11/13/2 mehrheitlich abgelehnt

TOP 9.2 Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau (Okt. 2001) DS-Nr.: 7/2019
Beschluss: Version:
1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf der FNP-Änderung, Stand Januar 2019 werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.
2. Dem Entwurf der FNP-Änderung, Stand Januar 2019 (Anlage 2), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 3) und die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (Anlage 4) sowie der Umweltbericht (Anlage 5) werden gebilligt.
3. Der Entwurf der FNP-Änderung, Stand Januar 2019, bestehend aus Plan, Begründung, Umweltbericht, sowie weitere Fachgutachten und umweltbezogenen Informationen, werden zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Mit dem Entwurf werden die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mit ausgelegt. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. “ Abstimmung: 19/4/3 mehrheitlich angenommen 

TOP 9.3 Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "ALDI-Verlagerung/Kietzstraße" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 6/2019
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "ALDI-Verlagerung/Kietzstraße", Stand Januar 2019, werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.
2. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "ALDIVerlagerung/ Kietzstraße", Stand Januar 2019 (Anlage 2), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 3) und der Umweltbericht (Anlage 4) werden gebilligt.
3. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "ALDIVerlagerung/ Kietzstraße", Stand Januar 2019, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie weiteren Fachgutachten und umweltbezogenen Informationen, werden zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Mit dem Entwurf werden die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mit ausgelegt. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. “
Abstimmung: 20/4/2 mehrheitlich angenommen

TOP 10. Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Prenzlau, Gemeindeteil Wollenthin DS-Nr.: 9/2019
Der Zweite Beigeordnete erklärt, dass der Flächennutzungsplan, der neues Baurecht für den Eigenheimbau in den Ortsteilen und der Kernstadt schafft, fortgeschrieben wurde. Er betont, dass die Nachfrage nach bebaubaren Flächen weiterhin anhält. Man will die Rahmenbedingungen für die Möglichkeit einer Bebauung in Wollenthin schaffen. Der Rest liegt in den Händen der Grundstückseigentümer. Beschluss: Version: 1 „Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 
1. Das Verfahren zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Prenzlau, Gemeindeteil Wollenthin wird gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 – 3 i. V. m. Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 wird abgesehen.
2. Dem Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Prenzlau, Gemeindeteil Wollenthin, Stand Januar 2019 (Anlage 1), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 2) wird gebilligt.
3. Der Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Prenzlau, Gemeindeteil Wollenthin, Stand Januar 2019, bestehend aus Planzeichnung (Teil A und B) und Begründung wird zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt.“
Abstimmung: 26/0/0 einstimmig angenommen

TOP 11. Aktueller Stand der Studie zum B-Plan "Uckerpromenade"; Berichterstatter: Büro A&S
Der Zweite Beigeordnete informiert, dass bereits drei Varianten im WSO-A vorgestellt wurden. Auch diese drei, plus zwei weitere neue Varianten (Auftrag im HAU-A) wird Frau Lange vom Büro A&S präsentieren. Sie wird auf den Kurgarten und die weiteren zwei Grundstücke an der Uckerpromenade eingehen. Er fügt hinzu, dass hier keine Beschlussvorlage vorliegt. Die Verwaltung würde sich trotzdem eine Tendenz wünschen, um mit den Grundstücksbesitzern bzw. Bauherrn ins Gespräch kommen zu können.
Frau Lange geht anhand einer Präsentation (Anlage 5 zur Niederschrift) auf fünf Varianten einer möglichen Bebauung an der Uckerpromenade ein.
Herr Dr. Krause will wissen, warum sich die Anzahl der Gebäude bei den letzten beiden Varianten erhöht hat. Weiterhin fragt er, ob man die Variante 2 noch verändern und drei freistehende Baukörper planen kann.
Frau Lange gibt an, dass dies zum einen aus gestalterischen Gründen besser und zum anderen für den Bauherrn wirtschaftlicher ist, da hier ein großes Grundstück (ehemalige Kurgartenfläche) vorliegt. Sie betont, dass entlang der Uckerpromenade das Grundstück keine ausreichende Länge hergibt das Gebäude zu trennen, um drei freistehende Baukörper errichten zu können.
Herr Haffer merkt an, dass die Uckerpromenade Prenzlaus Flaniermeile und hier eine sehr enge Straße vorliegt. Man sollte auch die Parkplatzsituation für die Bewohner im Hinblick auf die Bebauung beachten.
Der Vorsitzende bittet darum, dem Vorstand von der Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG Rederecht einzuräumen.
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem zu.
Frau Müller erklärt, dass die drei Varianten aus dem WSO-A bei der Wohnungsgenossenschaft eG bereits thematisiert wurden. Das Büro A&S hat hinsichtlich der Fluchten etc. ähnliche Ansichten. Sie gibt an, dass die Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG jederzeit bereit ist mit den Stadtverordneten über Kompromisse zu reden. Es besteht der Wunsch im Bebauungsplan eine Geschosshöhe von 14 Meter angegeben zu bekommen. Eine Abstaffelung von 4 auf 3 Geschosse ist auch denkbar. Das Objekt muss jedoch für die Genossenschaft wirtschaftlich bleiben.
Herr Melters fragt was 14 Meter an Geschossen bedeutet.
Frau Lange erklärt, dass dies drei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss ergeben würde.
Die Stadtverordneten wollen diese vorgestellten Varianten in den Fraktionen besprechen und dann ein Votum im nächsten WSO-A abgeben. Einige Fraktionen luden unmitelbar im Anschluss an die Diskussion die Wohnungsgenossenschaft Prenzlau eG zur ihrer Fraktionssitzung ein.
Der Bürgermeister fasst zusammen, dass ein gemeinsamer Weg gefunden werden muss und im WSO-A die Varianten der 3-4 geschossigen Bebauung vorrangig durchgesprochen und weiterbearbeitet werden können.

Herr Hildebrandt verlässt die Sitzung.

TOP 12. Überplanmäßige Auszahlung Bund-/Land-Programm "Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit" (KLS) DS-Nr.: 18/2019
Der Zweite Beigeordnete geht auf die geförderten Maßnahmen in Prenzlau (Brandschutz der Carl-Friedrich Grabow Oberschule), Fürstenwerder und Uckerland ein. Diese KLS-Fördermittel sind wesentlich leichter zu beantragen als die EUFördermittel. Er bittet die Fraktionen, diese städtebauliche Fördermittelmaßnahme für den ländlichen Raum zu unterstützen und weiterhin dafür zu kämpfen, da dieses KLSProgramm ausläuft und eventuell nicht weiter fortgeführt werden kann.

Herr Melters verlässt die Sitzung.

Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung im Rahmen des Förderprogramms KLS in Höhe von 175.499,43 €. Die Deckung ist durch Mehreinzahlungen in selbiger Höhe (Bund/ Land) sichergestellt.“
Abstimmung: 24/0/0 einstimmig angenommen

TOP 13. ICU Investor Center Uckermark GmbH: Neubesetzung des Beirates DS-Nr.: 2/2019

Herr Melters nimmt teil.

Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Die Vertretung der Stadt Prenzlau im Beirat nimmt zukünftig Herr Jens Christen, Leiter Projekte Deutschland der ENERTRAG AG und Mitglied des Vorstandes des Wirtschaftsforums Prenzlau e.V., wahr.“ Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 14. Dienstaufwandsentschädigung Bürgermeister und Beigeordnete ab 2018 DS-Nr.: 20/2019
Der Bürgermeister erklärt, dass es schon vor dem ersten Beschluss hierzu Kontakt zum Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) gegeben hat, was die Höhe der Dienstaufwandsentschädigungen anbelangt. Die Kommunalaufsicht fordert die Benennung eines konkreten Betrages im Beschlusstext und beabsichtigt, den Beschluss zur DS 23/2018 zu beanstanden. Daher muss dieser neu gefasst werden. Es musste ein konkreter Betrag in den Beschluss eingefügt werden.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Der Beschluss zur Drucksache 23/2018 wird gänzlich aufgehoben.
2. Der Bürgermeister der Stadt Prenzlau erhält rückwirkend ab dem 07.02.2018 monatlich eine pauschale Dienstaufwandsentschädigung (DAE) in Höhe von 225,00 € gemäß § 7 Abs. 1 BbgKomBesV. Für den Zeitraum 07.02.2018 bis 28.02.2018 ist die DAE gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 BbgKomBesV anteilig zu berechnen.
3. Der Erste Beigeordnete der Stadt Prenzlau erhält rückwirkend für verbleibenden Zeitraum seiner ersten Amtszeit, ab dem 07.02.2018 bis zum 05.05.2018 monatlich eine pauschale DAE in Höhe von 168,75 € gemäß § 8 Abs. 1 BbgKomBesV. Für den Zeitraum 07.02.2018 bis 28.02.2018 und 01.05.2018 bis 05.05.2018 ist § 6 Abs. 1 Satz 3 BbgKomBesV entsprechend anzuwenden.
4. Der Erste Beigeordnete der Stadt Prenzlau erhält für seine zweite Amtszeit rückwirkend ab dem 06.05.2018 monatlich eine pauschale DAE in Höhe von 168,75 € gemäß § 8 Abs. 1 BbgKomBesV. Für den Zeitraum 06.05.2018 bis 31.05.2018 ist § 6 Abs. 1 Satz 3 BbgKomBesV entsprechend anzuwenden.
5. Der Zweite Beigeordnete der Stadt Prenzlau erhält rückwirkend für den verbleibenden Zeitraum seiner ersten Amtszeit vom 07.02.2018 bis 28.02.2018 eine pauschale monatliche DAE in Höhe von 112,50 € gemäß § 8 Abs. 1 BbgKomBesV. Für diesen Zeitraum ist § 6 Abs. 1 Satz 3 BbgKomBesV entsprechend anzuwenden.
6. Der Zweite Beigeordnete der Stadt Prenzlau erhält für seine zweite Amtszeit rückwirkend ab dem 01.03.2018 monatlich eine pauschale DAE in Höhe von 112,50 € gemäß § 8 Abs. 1 BbgKomBesV.“
Abstimmung: 25/0/0 einstimmig angenommen

TOP 15. Beteiligung der Stadt Prenzlau am Online-Portal "Maerker. Brandenburg.de" Antrag SPD/FDP-Fraktion DS-Nr.: 15/2019
Herr Zierke befürwortet diesen Antrag, da die Digitalisierung voranschreitet und er Beispielstädte kennt, bei denen das Portal „Maerker“ sehr gut funktioniert. Er sieht es nicht als notwendig an, 10 Arbeitsstunden die Woche mehr einzuplanen, da jetzt auch jemand das Model „Vorschlagsbox“ digital und analog pflegen muss. Es gibt auch Menschen wie z.B. Touristen, die der Stadt Hinweise geben bzw. mitwirken wollen und keinen direkten Bezug zum Bürgermeister haben. Gerade auch für solche Menschen sieht er eine „Maerker“-App als gelungene Methode an.
Der Bürgermeister betont, dass für die Umsetzung des Portals für die Stadt zusätzliche Personalkosten anfallen werden, da dieses System noch niemand in der Verwaltung bearbeitet. Das System der Vorschlagsbox ist bereits vorhanden. Es läuft aus seiner Sicht hervorragend und wird meist direkt in seinem Bereich bearbeitet. So ein System hatten die „Maerker-Städte“ vorher nicht. Er erklärt, dass die „Vorschlagsbox“ aus seiner Sicht nicht wegfallen darf, da sich diese für alle anfallenden Themen bereits gut etabliert hat und der Vorschlagende eine direkte Antwort in kürzester Zeit erhält. Das größte Problem sieht er jedoch darin, dass der Anteil an „Maerker-Meldungen“, die nicht in die Zuständigkeit der eigenen Verwaltung fallen, sich erfahrungsgemäß zwischen 30% bis 50% bewegen. Hier ist festzustellen, dass die Hinweise zwar weitergeleitet werden, aber in den wenigsten Fällen eine Rückmeldung des zuständigen Dritten (Landesbetrieb für Straßenwesen, private Eigentümer o.ä.) zu erwarten ist. Das ist dann frustrierend für den Bürger, der die Meldung abgesetzt hat.
Herr Brämer gibt zu bedenken, dass die Kommunikation zum Bürger nocheinmal überdacht werden sollte und auch der Bürger/Gast in der Öffentlichkeit ein transparentes Ergebnis zu seinem Hinweis erlangen möchte.
Herr Reichel unterstützt dieses System und findet die Herstellung der Öffentlichkeit für den Bürger sehr gut.
Wortlaut: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, eine Beteiligung der Stadt Prenzlau am Onlineportal "Maerker.Brandenburg.de" zu initiieren, damit die Bürgerinnen und Bürger der Kommune die Möglichkeit bekommen, auf diese zeitgemäße Art auf infrastrukturelle Schwachstellen hinzuweisen.“
Abstimmung: 10/14/1 mehrheitlich abgelehnt

TOP 16. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 16.1 Bericht Prenzlauer Städtepartnerschaftsverein e. V. 2018 DS-Nr.: 22/2019
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 16.2 Projekt GRW-Regionalbudget Teil 3- Durchführungszeitraum 01.04.2018 bis 31.03.2021 DS-Nr.: 1/2019 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 16.3 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen IV. Quartal 2017 (Teil 2) DS-Nr.: 13/2019
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 16.4 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen IV. Quartal 2018 (Teil 1) DS-Nr.: 12/2019
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 16.5 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (IV. Quartal 2018) DS-Nr.: 16/2019
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 16.6 Vandalismusschäden 2018 DS-Nr.: 8/2019
Der Bürgermeister gibt den Hinweis, dass sich die Investition in die Videoanlage der Freilichtbühne bewährt hat, da die Schäden dort derzeit gegen null laufen. Herr Reichel fragt, ob es nun daraufhin weitere Videoanlagen geben wird.
Der Bürgermeister würde gerne weitere Videoanlagen aufbauen, jedoch ist dies aufgrund von datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht überall oder nur sehr schwer umsetzbar. Gerade auf dem Marktberg mussten einige Schäden durch Vandalismus konstatiert werden. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
weitere Mitteilungen:
Der Bürgermeister informiert,
- dass das Stadtmagazin in einer neuen Auflage herausgebracht wurde.
- dass Prenzlau einer Städte-Initiative zusammen mit Luckau, Teltow, Werder, Guben, Zossen, Wittenberge und weiteren Städten beigetreten ist. Hierbei geht es darum, die Aufgaben als Straßenverkehrsbehörde, die seit 2007 auf der Grundlage des Standarderprobungsgesetzes wahrgenommen werden, weiterhin und dauerhaft in den Städten zu etablieren.
- über den Zeitungsartikel vom fehlenden Personal auf dem Fahrgastschiff. Der Artikel hat Bewerber ergeben, sodass es im Moment recht gut für den Betreiber aussieht.

TOP 17. Fragestunde der Stadtverordneten

TOP 17.1 Stadt- und Tourismusentwicklung DS-Nr.: 23/2019
Herr Reichel bedankt sich für die Antwort des Bürgermeisters. Er gibt den Hinweis, ein Tourismusticket für diese Region breiter aufzustellen. Man sollte auch den Öffentlichen Nahverkehr einbinden. Weiterhin fragt er nach der Zuwegung zum Campingplatz.
Der Bürgermeister erklärt, dass für die Bauphase eine temporäre Zuwegung über den Acker geschaffen wird. Die Zuwegung für Gäste und Besucher wird dann aber zukünftig über die Uckerpromenade verlaufen, da es die schönste und touristisch ansprechendste Strecke ist.
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Antwort auf die Anfrage zur Kenntnis.

TOP 17.2 Freiwild-Konzert DS-Nr.: 30/2019
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Antwort auf die Anfrage zur Kenntnis.
weitere Anfragen:
Herr Zierke fragt den Bürgermeister nach Ideen, wie dieser mit dem Rechtsextremismus in Prenzlau umgehen wird, um die Demokratie zu sichern.
Der Bürgermeister erklärt, dass es eine Aufgabe von jedermann ist, Gewalt zu verhindern. Die Zusammenarbeit und Unterstützung mit der Polizei läuft sehr gut. Die meisten Taten sind individuell und von Einzeltätern begangen worden. Es ist in den meisten Fällen keine Gruppendynamik zu verzeichnen. Er setzt hier unter anderem auf die Ausländerbeauftragte/Integrationsbeauftragten der Stadt und des Landkreises Uckermark. Auch weiterhin wird sich die Verwaltung ernsthaft mit dem Thema in Prenzlau beschäftigen.
Herr Dr. Krause berichtet von seinen Erfahrungen aus Cottbus hinsichtlich der medialen Darstellung von rechtsextremistischen Vorfällen. In Cottbus gibt es Vorfälle, jedoch werden diese sehr dramatisiert und positive Beispiele gar nicht gezeigt. Aus seiner Sicht ist Prenzlau gut gegen Rechtsextremismus aufgestellt.
Herr Zierke erklärt, dass er als Politiker auch in der Uckermark angegriffen wurde. Weiterhin geht er auf die Situation in Sachsen ein. Er empfindet, dass dieses Thema ernst genommen werden sollte. Weitere Stadtverordnete gehen auf die Thematik Rechtsextremismus ein.
Herr Reichel bittet darum, Ausschusssitzungen auch in den Ortsteilen durchzuführen, wenn ein gegebener Anlass besteht.
Der Zweite Beigeordnete findet den Vorschlag gut. Im Hinblick auf die besonderen Anlässe wie die 700 Jahrfeier in Klinkow im nächsten Jahr, kann man eine Sitzung, wenn dies technisch möglich ist, auch dort veranstalten. Weiterhin geht er auf die Ortsbeiratssitzung und Dorfrundgänge in den einzelnen Ortsteilen ein und bittet um rege Teilnahme.
Der Bürgermeister fügt hinzu, dass die Ortsbeiratssitzungen für die Beschäftigung mit Ortsteilthemen spezieller sind und die Probleme und Themen sich dort konkret um den jeweiligen Ortsteil handeln. Man kann die Ausschüsse räumlich leider nicht in allen Ortsteilen unterbringen.
Der Vorsitzende bittet darum den Verteiler zu ändern, sodass alle Stadtverordneten die Einladung zu den Ortsbeiratssitzungen erhalten.

TOP 18. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt um 20.24 Uhr die öffentlich Sitzung.

Downloads

Niederschrift SVV vom 21.03.2019 (143.6 KB)

Anlage 1 zur Niederschrift SVV vom 21.03.2019 (65.2 KB)

Anlage 2 zur Niederschrift SVV vom 21.03.2019 (70.6 KB)

Anlage 2.1 zur Niederschrift SVV vom 21.03.2019 (119.1 KB)

Anlage 3 zur Niederschrift SVV vom 21.03.2019 (250.3 KB)

Anlage 4 zur Niederschrift SVV vom 21.03.2019 (116.1 KB)

Anlage 5 zur Niederschrift SVV vom 21.03.2019 (4.0 MB)

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