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Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Prenzlau vom 11.03.2019

( reine Textanzeige )

Niederschrift über die öffentliche Sitzung
des Hauptausschusses der Stadt Prenzlau
am Montag, dem 11.03.2019, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 19.00 Uhr 

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2018
4. Einwohnerfragestunde
5. Bestätigung der Tagesordnung 6. Jahresabschluss 2017
6.1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2017 (DS-Nr.: 19/2019)
6.2 Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 (DS-Nr.: 14/2019)
7. Änderung der DS 6 u. 7/2019 - Mehrgeschossigkeit und Verhinderung von Lichtsmog (DS-Nr.: 6-1/2019)
8. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau (Okt. 2001) (DS-Nr.: 7/2019)
9. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "ALDI-Verlagerung/Kietzstraße" der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 6/2019)
10. Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Prenzlau, Gemeindeteil Wollenthin (DS-Nr.: 9/2019)
11. Überplanmäßige Auszahlung Bund-/Land-Programm "Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit" (KLS) (DS-Nr.: 18/2019)
12. ICU Investor Center Uckermark GmbH: Neubesetzung des Beirates (DS-Nr.: 2/2019)
13. Dienstaufwandsentschädigung Bürgermeister und Beigeordnete ab 2018 (DS-Nr.: 20/2019)
14. Beteiligung der Stadt Prenzlau am Online-Portal "Maerker. Brandenburg.de" (DS-Nr.: 15/2019)
15. Studie B-Plan Uckerpromenade (DS-Nr.: 24/2019)
16. Mitteilungen des Bürgermeisters
16.1 Nachbesetzung des Hauptausschusses (DS-Nr.: 3/2019)
16.2 Nachbesetzung Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung (DS-Nr.: 4/2019)
16.3 Projekt GRW-Regionalbudget Teil 3- Durchführungszeitraum 01.04.2018 bis 31.03.2021 (DS-Nr.: 1/2019)
16.4 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen IV. Quartal 2017 (Teil 2) (DS-Nr.: 13/2019)
16.5 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen IV. Quartal 2018 (Teil 1) (DS-Nr.: 12/2019)
16.6 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (IV. Quartal 2018) (DS-Nr.: 16/2019)
16.7 Mitteilungen über die Vergaben VOB und VOL (DS-Nr.: 17/2019)
16.8 Vandalismusschäden 2018 (DS-Nr.: 8/2019) 
17. Anfragen der Ausschussmitglieder
17.1 Stadt- und Tourismusentwicklung (DS-Nr.: 23/2019)
18. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 10 Mitglieder des Hauptausschusses sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 3. Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2018
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine Einwände erhoben.

TOP 4. Einwohnerfragestunde
Eine Mitarbeiterin von ALDI Prenzlau spricht sich für die Verlagerung des ALDIMarktes aus. Sie führt aus, dass sie selbst Kunden bezüglich des Standortwechsel befragt haben. Die überwiegende Mehrheit würde einen entsprechenden Wechsel in das "Kietz-Gebiet" befürworten.
Frau Wieland bedankt sich dafür, dass die Anfrage bezüglich der barrierefreien Verkabelung des Marktberges hinsichtlich bestimmter Feste, wie dem Stadtfest oder dem Weihnachtsmarkt, abgearbeitet und eine Lösung durch die Verwaltung gefunden worden ist.
Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass diese Lösung sehr viel Geld gekostet hat, jedoch für die Barrierefreiheit und Integration notwendig war.

TOP 5. Bestätigung der Tagesordnung
Der Vorsitzende sagt an, dass dem Hauptausschuss ein Antrag DS 24/2019 - Studie B-Plan Uckerpromenade - der Fraktion Wir Prenzlauer als Tischvorlage vorliegt. Über die Aufnahme der DS 24/2019 in die Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 10/0/0 einstimmig angenommen Des Weiteren liegt eine Anfrage DS 23/2019 - Stadt- und Tourismusentwicklung - vor.
Der Zweite Beigeordnete fügt hinzu, dass die Anfrage DS 23/2019 durch die Verwaltung beantwortet wurde und zu dem Antrag DS 24/2019 keine Stellungsnahme des Bürgermeisters erfolgt ist. Dieser Antrag, der als Auftrag verstanden wird, wird nach Zustimmung ausgeführt.
Über die geänderte Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 10/0/0 einstimmig angenommen 

TOP 6. Jahresabschluss 2017

TOP 6.1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2017 DS-Nr.: 19/2019
Der Rechnungsprüfer erklärt, dass die Prüfung im Wesentlichen begleitend erfolgt ist. Doppische Aspekte wie Auflösung von Sonderposten und Abschreibungen wurden schwerpunktmäßig durch Frau Graef geprüft. Bei der Prüfung wurde erneut deutlich, dass insbesondere für die Kämmerei der zeitliche Aufwand für die Erstellung des doppischen Jahresabschlusses erheblich ist. Der Prüfberichtsentwurf wurde in der Verwaltung konstruktiv diskutiert. Stellungnahmen und Hinweise, auch des Bürgermeisters, sind eingeflossen. Die Abgabe des Peter-Scherpf-Gymnasiums hinsichtlich der 3 damit verbundenen Gebäude spielte im Jahresabschluss 2017 eine besonders komplizierte Rolle. Weiterhin geht er auf die Zusammenfassung des Prüfberichtes ein und schlägt die Entlastung des Bürgermeisters vor.
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 6.2 Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 DS-Nr.: 14/2019
Der Erste Beigeordnete bedankt sich bei den Mitarbeitern der Kämmerei für die umfangreiche Arbeit, die mit dem Jahresabschluss verbunden ist. Er geht nochmals auf das Problem der Planbarkeit der Gewerbesteuern wie auch der Verwaltungs- und Benutzungsgebühren ein. Des Weiteren spricht er die Liquidität der Jahre 2017-2019 und die Rücklagen der Stadt Prenzlau an. Er bittet darum, dass die Stadtverordnetenversammlung dem Bürgermeister der Stadt Prenzlau die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 erteilt.
Beschluss: Version: 1
 "1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 82 (4) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2017 (Anlage). 2. Die Stadtverordnetenversammlung erteilt dem Bürgermeister der Stadt Prenzlau entsprechend § 82 (4) BbgKVerf die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017."
Abstimmung: Punkt 1: 10/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen
Punkt 2: 10/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 7. Änderung der DS 6 u. 7/2019 - Mehrgeschossigkeit und Verhinderung von Lichtsmog DS-Nr.: 6-1/2019
Der Vorsitzende schlägt vor die TOP 7,8 und 9 gemeinsam zu besprechen und im Anschluss getrennt abzustimmen. Er bittet darum, den Anwesenden von ALDI und dem Bauherren Rederecht einzuräumen. Die Ausschussmitglieder stimmen dem zu.
Herr Richter geht auf den Antrag der Fraktion ein und begründet diesen. Aus seiner Sicht ist preiswerter Wohnraum in Prenzlau Mangelware. Deshalb sollte an dieser Stelle nicht nur ein Zweckbau entstehen. Ursprünglich war die Kietzstraße einmal als ein reines Wohngebiet ausgewiesen. Er sieht eine Kombination von Einzelhandel und Wohnen jedoch als eine zukunftsorientierte Lösung an und möchte mit diesem Antrag eine Diskussion, bevor über den B-Plan entschieden wird, dazu auslösen. Der Leerstand des größten Mietwohnungsanbieters, Wohnbau GmbH Prenzlau, liegt unter 2%. Es handelt sich somit um eine Vollvermietung. Er betont, dass er es aber grundsätzlich begrüßt, dass ALDI in die Stadt ziehen will und näher am Kunden ist.
Der Zweite Beigeordnete spricht das Ergebnis aus dem WSO-A an und bittet auch in diesem Ausschuss beide Punkte des Antrages getrennt abzustimmen. Es wird zwei städtebauliche Verträge mit dem Vorhabenträger geben. Das Dimmen und die teilweise Abschaltung der Lichter wird dann auch in den Verträgen festgelegt und wurde durch ALDI zugesichert. Das Gebiet ist derzeit im Flächennutzungsplan als Wohngebiet ausgewiesen. Er erklärt, dass es sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt und um keine Angebotsplanung der Stadt. Der Vorhabenträger möchte darüber hinaus ein Wohnhaus nach § 34 BauGB von 17 Wohneinheiten und eine Verkaufsfläche (ALDI) errichten. Nach der Kommunalwahl wird den Stadtverordneten in der Sitzungsperiode noch ein weiteres Bauvorhaben in der Kietzstraße präsentiert. Das Kommunale Wohnungsunternehmen Prenzlau Land GmbH (KWU) plant auf dem Gelände des alten Schlachthofes 2 Wohnhäuser zu errichten. Dieses Gebiet bleibt also trotz oder vielleicht auch wegen der geplanten Verkaufsfläche für Wohnbebauung interessant. Weiterhin geht er auf den Antrag der Fraktion Wir Prenzlauer ein und findet, dass die Aussage der Verdichtung und Erhöhung der Wohnbebauung in Prenzlau nicht zu dem Antrag DS 24/2019 (Studie BPlan Uckerpromenade) passt und sich dies widerspricht. Er weist darauf hin, dass dieser Antrag DS 6-1/2019, sofern er eine Mehrheit erhält, den Bebauungsplan auf null setzen kann, wenn der Vorhabenträger dem Antrag nicht folgen möchte.
Herr Schmidt geht kurz auf die Wohnungssituation hinsichtlich der Verkaufsstellen in Berlin ein. ALDI sieht eine Kombination von Wohnen und Verkauf nicht als ihr Geschäftsmodell an. Die Wohnungen über einer Verkaufsfläche werden immer sehr teuer sein, da solche Themen wie Brandschutz, Statik und Erschließung viel kostenintensiver sind, als wenn man ein separat stehendes Wohngebäude erbaut. Des Weiteren äußert er sich zum zweiten Punkt des Antrages und schlägt Lösungen vor, die dann auch in den Verträgen verankert werden können. Er sieht keine Probleme darin, das Licht zu dimmen und teilweise abzuschalten. Aus seiner Sicht waren die meisten Menschen in den öffentlichen Bürgerveranstaltungen für die Standortverlagerung.
Herr Richter weist daraufhin, dass er in der Stadt gern Mehrgeschossigkeit bevorzugt, um möglichst viel Wohnraum zu erzeugen, sich jedoch an der Promenade eher etwas flachere Bebauungen wünscht. Er fragt, ob es eine Mehrkostenaufstellung von ALDI bezüglich einer mehrgeschossigen Bebauung gibt.
Herr Keßler geht auf die Ausführungen von Herrn Richter ein und erklärt, dass er die neuen 17 Wohneinheiten ohne Probleme vermietet bekommt. Er möchte jedoch, wie ursprünglich geplant war, keine 80 Wohnungen mehr bauen, da er hier eine Schwierigkeit der Vermietung sieht und auch mit den anderen Vermietern und deren Projekten wie dem Schützenquartier nicht konkurrieren möchte. Die Wohnungen über ALDI würden sich aufgrund der Kosten nicht unter 12-13 €/qm vermieten lassen.
Herr Himmel appelliert an die Ausschussmitglieder nicht Dinge zu vergleichen, die man nicht miteinander vergleichen kann, wie z.B. das Gebiet an der Uckerpromenade mit dem Wohngebiet der Kietzstraße, ebenso der Vergleich Berlin mit Prenzlau.
Herr Melters informiert, dass es der 4. Anlauf von ADLI ist, seinen Standort zu verlagern. Er spricht sich positiv für den Bebauungsplan und die parallel entstehenden 17 Wohneinheiten und die Verkaufsfläche aus und möchte den Investor nicht verprellen. Er ist erfreut darüber, dass es in diesem Gebiet einen Aufschwung durch die Straßenerneuerungen und Bauvorhaben in nächster Zukunft geben wird. Er hofft, dass der Antrag abgelehnt wird, damit das Bauvorhaben reibungslos umgesetzt wird. Herr Meyer findet es nicht gut dem Bauherrn vorzuschreiben, wie er was zu bauen hat. Jeder Unternehmer schaut sich den Markt an und entscheidet was für ihn wirtschaftlich möglich ist. Er begrüßt die Verlagerung des ALDI Marktes und kann dem Punkt 1 des Antrages nicht zustimmen. Weiterhin geht er auf den Punkt 2 ein und erklärt, dass es heutzutage Lichtdesigner für Werbereklame gibt und auch ALDI von sich aus hier ganz genau schauen wird, dass die Beleuchtung gut abgestimmt ist und die Bewohner nicht belästigt werden.
Herr Brämer führt aus, dass auch schon in den vergangenen Jahren Geld in die Hand genommen worden ist, um diese Gegend zu verbessern und attraktiven Wohnraum zu schaffen, wie z.B. in der Winterfeldtstraße. Er betont, dass die Stadtverordneten auch über die Stadtentwicklung bestimmen und deshalb bei Investitionsvorhaben in Prenzlau ein Mitspracherecht behalten sollten. Weiterhin geht er auf das Einzelhandelsund Zentrenkonzept für Prenzlau ein und merkt an, dass Prenzlau deutlich mehr Verkaufsflächen hat, als benötigt wird.
Herr Richter geht auf den 2 Punkt seines Antrages ein und erläutert wie wichtig es ist, Licht zu dimmen und es sinnvoll einzusetzen, um den Menschen und die Tierwelt nicht zu stören. Das bedeutet nicht, dass er das komplette Licht in Prenzlau ausschalten will.
Frau Wieland spricht sich im Auftrag des Beirates für Menschen mit Behinderung für die Verlagerung des ALDI Marktes aus. Eine Mehrgeschossigkeit sieht sie hier nicht als notwendig an. Die Menschen mit Behinderung haben durch die Verlagerung eine viel bessere Chance und Selbstständigkeit auch barrierefrei und auf kurzem Wege bei ALDI einkaufen gehen zu können.
Der Zweite Beigeordnete erklärt, dass keine große zusätzliche Verkaufsfläche entstehen soll, sondern es sich nur um eine Verlagerung der bisherigen Fläche plus einer Erweiterung von 800 m² auf 1250 m² handelt. Der alte Standort würde dann, vertraglich festgehalten, nicht mehr als Einzelhandelsfläche verwendet werden dürfen.
Wortlaut: Version: 1
 "Bei der künftigen Weiterentwicklung des Projektes "Aldi-Verlagerung/ Kietzstr." berücksichtigt die Verwaltung folgende Grundsätze und setzt sie in geeigneter Weise um.
1. Der Baukörper muss mehrgeschossig sein, so dass in den oberen Geschossen Mietwohnungen entstehen.
2. Die Stadt schafft Reglungen um dem Lichtsmog Einhalt zu gebieten."
Abstimmung:
Punkt 1: 2/8/0 mehrheitlich nicht zur Beschlussfassung empfohlen
Punkt 2: 5/5/0 mehrheitlich nicht zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 8. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau (Okt. 2001) DS-Nr.: 7/2019
Beschluss: Version: 1
 "Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf der FNP-Änderung, Stand Januar 2019 werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.
2. Dem Entwurf der FNP-Änderung, Stand Januar 2019 (Anlage 2), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 3) und die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (Anlage 4) sowie der Umweltbericht (Anlage 5) werden gebilligt.
3. Der Entwurf der FNP-Änderung, Stand Januar 2019, bestehend aus Plan, Begründung, Umweltbericht, sowie weitere Fachgutachten und umweltbezogenen Informationen, werden zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Mit dem Entwurf werden die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mit ausgelegt. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen."
Abstimmung: 6/4/0 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 9. Abwägungs- und Entwurfsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "ALDI-Verlagerung/Kietzstraße" der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 6/2019
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "ALDI-Verlagerung/Kietzstraße", Stand Januar 2019, werden mit dem in Anlage 1 dargestellten Abwägungsergebnis beschlossen.
2. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "ALDIVerlagerung/ Kietzstraße", Stand Januar 2019 (Anlage 2), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 3) und der Umweltbericht (Anlage 4) werden gebilligt.
3. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "ALDIVerlagerung/ Kietzstraße", Stand Januar 2019, bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie weiteren Fachgutachten und umweltbezogenen Informationen, werden zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Mit dem Entwurf werden die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen mit ausgelegt. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen."
Abstimmung: 6/4/0 mehrheitlich zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 10. Beschluss über den Entwurf und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Prenzlau, Gemeindeteil Wollenthin DS-Nr.: 9/2019
Der Zweite Beigeordnete erklärt, dass der Flächennutzungsplan, der neues Baurecht für den Eigenheimbau in den Ortsteilen und der Stadt schafft, fortgeschrieben wurde. Er betont, dass die Nachfrage nach Baurecht groß ist. Man will die Rahmenbedingungen für die Möglichkeit einer Bebauung in Wollenthin schaffen. Der Rest liegt in den Händen der Grundstückseigentümer.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Das Verfahren zur 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Prenzlau, Gemeindeteil Wollenthin wird gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 - 3 i. V. m. Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 wird abgesehen.
2. Dem Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Prenzlau, Gemeindeteil Wollenthin, Stand Januar 2019 (Anlage 1), wird zugestimmt. Die Entwurfsbegründung (Anlage 2) wird gebilligt. 
3. Der Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Prenzlau, Gemeindeteil Wollenthin, Stand Januar 2019, bestehend aus Planzeichnung (Teil A und B) und Begründung wird zur öffentlichen Auslegung nach ortsüblicher Bekanntmachung für die Dauer mindestens eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch bestimmt."
Abstimmung: 10/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 11. Überplanmäßige Auszahlung Bund-/Land-Programm "Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit" (KLS) DS-Nr.: 18/2019
Der Zweite Beigeordnete geht auf die Begründung der Drucksache und die geförderten Maßnahmen in Prenzlau (Brandschutz der Carl-Friedrich Grabow Oberschule), Fürstenwerder und Uckerland ein. Diese KLS-Fördermittel sind wesentlich leichter zu beantragen als die EU-Fördermittel. Er bittet die Fraktionen diese städtebauliche Fördermittelmaßnahme für den ländlichen Raum zu unterstützen und weiterhin dafür zu kämpfen, da dieses KLS-Programm auslaufen wird und eventuell nicht weiter fortgeführt werden könnte.
Herr Melters spricht sich für dieses Förderprogramm aus und findet die Zusammenarbeit der Städte mit dem ländlichen Raum gut und hofft, dass dies auch im touristischen Bereich wie z.B. beim Campingplatz weiter umgesetzt wird.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung im Rahmen des Förderprogramms KLS in Höhe von 175.499,43 €. Die Deckung ist durch Mehreinzahlungen in selbiger Höhe (Bund/ Land) sichergestellt."
Abstimmung: 10/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 12. ICU Investor Center Uckermark GmbH: Neubesetzung des Beirates DS-Nr.: 2/2019
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: Die Vertretung der Stadt Prenzlau im Beirat nimmt zukünftig Herr Jens Christen, Leiter Projekte Deutschland der ENERTRAG AG und Mitglied des Vorstandes des Wirtschaftsforums Prenzlau e.V., wahr."
Abstimmung: 10/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 13. Dienstaufwandsentschädigung Bürgermeister und Beigeordnete ab 2018 DS-Nr.: 20/2019
Der Bürgermeister erläutert, dass es schon beim ersten Beschluss hierzu Kontakt zum Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) gegeben hat, da es damals noch keine Richtlinie dazu gab. Die Kommunalaufsicht beanstandet diesen alten Beschluss jedoch, daher muss nun ein Neuer gefasst werden.
Herr Richter merkt an, dass die Gesetzestexte von 2018 damals bereits vorlagen. Diese hätten berücksichtigt werden können. Weiterhin empfindet er die Festlegungen für 8 Jahre und die automatische Festsetzung der Höchstbeträge nicht angemessen und möchte daher alle zwei Jahre eine Berechnung zur Kontrolle vorgelegt bekommen.
Der Bürgermeister sagt, dass die aktuellen Gesetzestexte schon berücksichtigt worden sind, jedoch laut Kommunalaufsicht der Einwohnerbezug nicht angewendet werden durfte.
Herr Müller empfiehlt im Auftrag des Bürgermeisters über diese inhaltlich angepasste Drucksache erneut abzustimmen, um einen Rechtsstreit mit der Kommunalaufsicht zu vermeiden. Die Höhen der einzelnen Dienstaufwandsentschädigungen (DAE) haben sich nicht verändert und wurden bereits von den Stadtverordneten schon einmal in dieser Höhe beschlossen. Es ist nicht zu erwarten, dass sich die Einwohnerzahl vor Ablauf der Amtszeiten derart drastisch verändert, dass entweder die Obergrenze überschritten oder die Untergrenze unterschritten wird und sich daraus eine Änderung der DAE ergibt und eine damit verbundene neue Beschlussfassung zwingend erforderlich macht.
Beschluss: Version: 1
"Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Der Beschluss zur Drucksache 23/2018 wird gänzlich aufgehoben.
2. Der Bürgermeister der Stadt Prenzlau erhält rückwirkend ab dem 07.02.2018 monatlich eine pauschale Dienstaufwandsentschädigung (DAE) in Höhe von 225,00 € gemäß § 7 Abs. 1 BbgKomBesV. Für den Zeitraum 07.02.2018 bis 28.02.2018 ist die DAE gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 BbgKomBesV anteilig zu berechnen.
3. Der Erste Beigeordnete der Stadt Prenzlau erhält rückwirkend für verbleibenden Zeitraum seiner ersten Amtszeit, ab dem 07.02.2018 bis zum 05.05.2018 monatlich eine pauschale DAE in Höhe von 168,75 € gemäß § 8 Abs. 1 BbgKomBesV. Für den Zeitraum 07.02.2018 bis 28.02.2018 und 01.05.2018 bis 05.05.2018 ist § 6 Abs. 1 Satz 3 BbgKomBesV entsprechend anzuwenden.
4. Der Erste Beigeordnete der Stadt Prenzlau erhält für seine zweite Amtszeit rückwirkend ab dem 06.05.2018 monatlich eine pauschale DAE in Höhe von 168,75 € gemäß § 8 Abs. 1 BbgKomBesV. Für den Zeitraum 06.05.2018 bis 31.05.2018 ist § 6 Abs. 1 Satz 3 BbgKomBesV entsprechend anzuwenden.
5. Der Zweite Beigeordnete der Stadt Prenzlau erhält rückwirkend für den verbleibenden Zeitraum seiner ersten Amtszeit vom 07.02.2018 bis 28.02.2018 eine pauschale monatliche DAE in Höhe von 112,50 € gemäß § 8 Abs. 1 BbgKomBesV. Für diesen Zeitraum ist § 6 Abs. 1 Satz 3 BbgKomBesV entsprechend anzuwenden. 
6. Der Zweite Beigeordnete der Stadt Prenzlau erhält für seine zweite Amtszeit rückwirkend ab dem 01.03.2018 monatlich eine pauschale DAE in Höhe von 112,50 € gemäß § 8 Abs. 1 BbgKomBesV."
Abstimmung: 10/0/0 einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 14. Beteiligung der Stadt Prenzlau am Online-Portal "Maerker. Brandenburg.de" Antrag SPD/FDP-Fraktion DS-Nr.: 15/2019
Herr Himmel geht auf die Diskussion im WSO-A ein und verweist auf einen dem Hauptausschuss übergebenen Zeitungsartikel aus Eberswalde. Er würde die Umsetzung des Antrages begrüßen.
Der Bürgermeister geht auf den Antrag ein und weist bei einer Maerker-Einführung auf die zusätzlichen Personalkosten sowie die bisherige unproblematische, bürgerfreundliche und schnelle Handhabung des Prenzlauer Modells der "Vorschlagsbox" hin.
Herr Meyer findet den Gedanken der SPD/FDP-Fraktion gut, jedoch hat die Stadt bereits ein gut funktionierendes Portal. Neben der analogen Form gibt es auch eine digitale Vorschlagbox auf der Prenzlau-Internetseite. Der Vorsitzende fasst nocheinmal zusammen und führt aus, dass es eine Vorschlagsbox gibt, die von den Bürgern gut angenommen wird und reibungslos funktioniert.
Wortlaut: Version: 1
"Die Stadtverornetenversammlung beauftragt den Bürgermeister, eine Beteiligung der Stadt Prenzlau am Onlineportal "Maerker.Brandenburg.de" zu initiieren, damit die Bürgerinnen und Bürger der Kommune die Möglichkeit bekommen, auf diese zeitgemäße Art auf infrastrukturelle Schwachstellen hinzuweisen."
Abstimmung: 4/6/0 mehrheitlich nicht zur Beschlussfassung empfohlen

TOP 15. Studie B-Plan Uckerpromenade Antrag Fraktion Wir Prenzlauer DS-Nr.: 24/2019
Herr Richter geht auf die Präsentation zur Studie im WSO-A ein und erläutert, warum seine Fraktion, bezogen auf die Geschossigkeit des Baukörpers, die Studie mit 2 weiteren Varianten erweitern möchte. Er spricht hierbei das Gesamtbild der Uckerpromenade und den Stadtmauerausblick hinsichtlich der angedachten Geschossigkeit von vier Etagen an. Aus seiner Sicht bezieht sich die bisherige Studie zu sehr auf die Wünsche des Investors.
Herr Brämer will wissen, ob mit dem Antrag Vollgeschossigkeit gemeint sind, oder ob es sich zusätzlich um ein ausbaufähiges Dach handelt könnte.
Der Zweite Beigeordnete betont, dass es laut neuer Bauordnung definiert ist, was eine Geschossigkeit ist. Die Raumhöhen z.B. in Altbauwohnungen haben ganz andere Maße als die heutigen Standards ("Weberhaus"). Er sagt zu, dass bis zur Stadtverordnetenversammlung zusätzlich zwei neue Varianten vorgestellt werden können. Er appelliert jedoch, dass nicht nur der Kurgarten, sondern auch die anderen Grundstücke bei der Betrachtung berücksichtigt werden müssen. Weitherhin geht er auf die bisher vorgestellten Varianten ein und erläutert deren Merkmale.

Herr Melters verlässt die Sitzung.

Der Bürgermeister fragt, ob es notwendig ist, zwei neue Varianten zu erstellen oder ob hier eine Variante ausreichend ist.
Herr Richter betont, dass es ihm bei der Studie um die Uckerpromenade geht, auch wenn der Auslöser der Kurgarten war. Speziell geht es ihm um die Höhenbegrenzung, da er der Auffassung ist, dass eine Geschossigkeit von vier Etagen an der Promenade zu hoch erscheinen wird.
Frau Karstädt bittet darum, den Antrag zu verändern und den Punkt b) zu streichen.
Es entsteht eine kontroverse Diskussion zwischen den Ausschussmitgliedern.
Der Vorsitzende fragt Herrn Richter, ob man den Antrag als erledigt ansehen kann, da dieser bis zum 21.03.2019 von der Verwaltung, wie zugesichert, ausgeführt wird.
Der Zweite Beigeordnete fasst zusammen, dass aus seiner Sicht dieser Antrag ein Arbeitsauftrag für das Büro A&S darstellt. Es sollen zwei weitere Varianten für den Bereich der Uckerpromenade mit Kurgartenfläche erstellt werden. In der Stadtverordnetenversammlung muss dann festgelegt werden, in welcher minimalen und maximalen Höhe an der Uckerpromenade gebaut werden darf bzw. mit welchen Varianten die Verwaltung weiterarbeiten soll.
Herr Richter zieht den Antrag daraufhin zurück, da die Inhalte des Antrages mit aufgenommen und bei der Stadtverordnetenversammlung präsentiert werden.
Wortlaut: Version: 1
"Der Bürgermeister wird beauftragt die Grundlagenstudie B-Plan Uckerpromenade um folgende Varianten zu erweitern;
a) mit Gebäudekörpern von maximal 3 Geschossen
b) mit Gebäudekörpern von maximal 2 Geschossen"
Abstimmung: zurückgezogen

TOP 16. Mitteilungen des Bürgermeisters

TOP 16.1 Nachbesetzung des Hauptausschusses DS-Nr.: 3/2019
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis. 

TOP 16.2 Nachbesetzung Ausschuss für Wirtschaft, Stadt- und Ortsteilentwicklung DS-Nr.: 4/2019
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 16.3 Projekt GRW-Regionalbudget Teil 3- Durchführungszeitraum 01.04.2018 bis 31.03.2021 DS-Nr.: 1/2019
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 16.4 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen IV. Quartal 2017 (Teil 2) DS-Nr.: 13/2019
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 16.5 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen IV. Quartal 2018 (Teil 1) DS-Nr.: 12/2019
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 16.6 Mitteilung über die Geschäfte der laufenden Verwaltung (IV. Quartal 2018) DS-Nr.: 16/2019
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 16.7 Mitteilungen über die Vergaben VOB und VOL DS-Nr.: 17/2019
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

TOP 16.8 Vandalismusschäden 2018 DS-Nr.: 8/2019
Der Vorsitzende will wissen, ob die Baracke, das ehemalige Fahrkartenhäuschen und das WC am Bahnhof städtische Gebäude sind.
Der Bürgermeister bejaht dies.
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

weitere Mitteilungen
Der Bürgermeister informiert, dass Prenzlau die "City Offensive" mit einem Preisgeld von 18.000 € zum wiederholten Male gewonnen hat und bedankt sich gemeinsam mit den Mitgliedern des Hauptausschusses bei dem Geschäftsstraßenmanagement und der Werbe- und Interessengemeinschaft Prenzlau.

TOP 17. Anfragen der Ausschussmitglieder

TOP 17.1 Stadt- und Tourismusentwicklung DS-Nr.: 23/2019
Der Bürgermeister erklärt, dass die Zusammenarbeit der Städte vorhanden ist, jedoch auch jeder seine eigenen Systeme hat (z.B. Templin Kurtaxe). Für den Campingplatz wird versucht Rabattaktionen und dergleichen mit der Tourismus Marketing Uckermark GmbH (TMU) und den touristischen Leistungsträgern zu entwickeln.
Die Mitglieder des Hauptausschusses nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage DS-Nr. 23/2019 zur Kenntnis.

TOP 18. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19.00 Uhr.

Downloads

Niederschrift HAU-A vom 11.03.2019 (öffentlich) (69.7 KB)

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