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Beschlussvorlage 38/2019
2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Prenzlau

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Drucksache 38/2019 (93.1 KB)

Anlage zur DS 38/2019 (349.0 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 09.05.2019 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik "Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben" (DS 39/2019) wird der Flächennutzungsplan der Stadt Prenzlau (Erlangung Wirksamkeit am 13.04.2019) für den in Anlage dargestellten Geltungsbereich geändert.

Begründung

Im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik "Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben" (DS 39/2019) wird die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes bezieht sich auf den genehmigten Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan für das Gemeindegebiet der Stadt Prenzlau in der Fassung Juli 2018. Die Genehmigung wird am 13.04.2019 im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau bekannt gemacht. Mit dem Tag der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.

Die 2. Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 III Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet Photovoltaik Gärtnerei-Areal/ Schäfergraben.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Prenzlau weist die Fläche derzeit als Industriegebietsfläche aus. Soweit der Drucksache 39/2019 zugestimmt wird, soll die Fläche auf Antrag des Vorhabenträgers als Sondergebiet Erneuerbare Energien (PV) ausgewiesen werden, um die Voraussetzungen für die Errichtung großflächiger Photovoltaikfreiflächenanlagen zu schaffen. Die schriftliche Zustimmung des Eigentümers der Fläche liegt vor.

Gemäß § 11 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind für sonstige Sondergebiete die Zweckbestimmung und die Art der baulichen Nutzung darzustellen und festzusetzen. Zu sonstigen Sondergebieten zählen Gebiete für Anlagen, die der Nutzung erneuerbarer Energien, wie der Sonnenenergie, dienen

verantwortliches Amt / Antragsteller

Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung

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