Anlage zur DS 35/2019 (104.5 KB)
Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 09.05.2019.
Textauszug aus der Drucksache
Kenntnisnahme:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Inhalt der Mitteilung:
Gemäß Hauptsatzung § 6 Abs. 3 sind die Stadtverordneten quartalsweise über die Geschäfte der laufenden Verwaltung ab einer Höhe von 15.000 € zu informieren. Die in der Anlage aufgeführten Vergaben sind durch die Stadtverwaltung in den Monaten Januar bis März 2019 als Geschäfte der laufenden Verwaltung vorgenommen worden.
Sachgebiet Stadt- und Ortsteilentwicklung